(1) Androhung unmittelbarer Zwang
Unmittelbarer Zwang immer andohen
—> Ausnahme: Wenn die Umstände dies nicht zulassen, insbesondere wenn es zur Abwehr einer Gewahr notwendig ist.
Abgabe Warnschuss = Androhung Schusswaffengebrauch
(2) Androhung Schusswaffe
Ohne Androhnung nur zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben
(3) Androhung unmittelbarer Zwang in einer Menschenmenge
frühzeitig androhen, dass sich Unbeteiligte entfernen können
Gebracuh Schusswaffe gegen Personen in einer Menschenmenge —> stets androhen!
Zuletzt geändertvor 2 Jahren