Konkrete Gefahr
liegt vor wenn es bei einemungehindert Ablauf objektiven Geschehens zu einem Schadenseintritt kommen wird
Abstrakte Gefahr
liegt vor wenn es bei einem ungehinderten Ablauf objektiven Geschehens zu einem Schadenseintritt kommen kann
Verdächtiger
Ist jeder der nicht frei von Verdacht ist eine Starftat begangen zu haben
Eingriff
Ein eingriff ist jedes polizeiliche handeln das nicht nur ganz unwesentlich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift
Anfangsverdacht
Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten liegen vor
Freiheitsbeschränkung
Liegt vor, wenn jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, einen Ort aufzusuchen, oder sich dort aufzuhalten der ihm an sich tatsächlich und rechtlich offensteht
Freiheitsentziehung
Liegt vor wenn eine Person gegen ihren Willen oder im Zustand der willenslosigkeit insbesondere in einer abgeschlossenen Einrichtung, die Freiheit entzogen wird
Gegenwärtige Gefahr
Eine gegenwärtige Gefahr liegt vor wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat und andauert oder wenn eine Einwirkung unmittelbar mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht
Erhebliche Gefahr
Eine erhebliche Gefahr liegt vor wenn ein bedeutendes Rechtsgut gefährdet wird. (Leben, Freiheit…) Die Gefahr ist immer konkret.
Gegenwärtige erhebliche Gefahr
Gefahr für leib und leben
Gefahr, bei der eine nur leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht. Damit ist auch eine schwere, im allgemeinen lebensgefährliche Bedrohung der menschlichen Gesundheit eine Gefahr für Leib und leben
Dringende Gefahr
Eine dringende Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehinderten Verlauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein wichtiges Rechtsgut schädigen wird. Sie setzt keine zeitliche Dringlichkeit voraus.
Gemeine Gefahr
gemeine gefahren bestehen für eine Vielzahl von Personen für Leib, leben, Gesundheit oder bedeutende Sachwerte
Anscheinsgefahr
Liegt vor wenn nach pflichtgemäßer besonnener und verständiger Lgebeurteilung von einer tatsächlichen Gefahrensituation auszugehen ist
Putativgefahr
Liegt vor wenn nur der handelnde Beamte von einer Gefahr ausgeht. Ein objektiver Beobachter erkennt, dass keine Gefahr vorliegt
Gefahr im Verzug
Die Gefahr im Verzug ist von Gefahrengraden abzugrenzen. Die Gefahr im Verzug ermächtigt die Polizei dazu Anordnungsbefugnisse zu verschieben, sofern ohne einzuschreiten der Erfolg der polizeilichen Maßnahme vereitelt werden würde.
Öffentliche Ordnung
Die Gesamtheit ungeschriebener Regeln und Verhaltensweise, die für ein friedliches Zusammenleben nötig sind.
Beschuldigter
Beschuldigter ist jeder, gegen den Ermittlungen wegen des Verdachts einer verfolgbaren strafbaren Handlungen erkennbar geführt werden
Zeuge
Ein Zeuge ist eine person, welche Auskunft über die Wahrnehmung von Tatsachen in einem nicht gegen die selbst gerichteten Strafverfahren geben kann
Sachverständiger
Sachverständiger ist Gehilfe des Gerichts, der diesem zur Beurteilung eines Sachverhaltes besondere Sachkunde vermittelt
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