Sache
Sache ist jeder körperliche Gegenstand
Begründung neuen Gewahrsams
Neuer Gewahrsam ist begründet, wenn der Täter oder ein Dritter die tatsächliche Sachherrschaft über die Sache derart erlangt hat, dass ihrer tatsächlichen Ausübung keine Hindernisse mehr entgegenstehen und der bisherige Gewahrsamsinhaber nicht mehr auf die Sache zugreifen kann, ohne zuvor die Verfügungsgewalt des Täters bzw. des Dritten zu beseitigen.
Fremd
Fremd ist eine Sache, wenn sie zumindest im Miteigentum eines anderen steht
Beweglich
Beweglich ist eine Sache, wenn sie tatsächlich fortbewegt werden kann
Wegnahme
Eine Wegnahme ist der Bruch fremden Gewahrsam und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams
Gewahrsam
Gewahrsam ist die von einem natürlichen Herschaftswillen getragene tatsächliche Herrschaft über eine Sache, wobei für die Zuordnung die Anschaung des täglichen Lebens maßgeblich sind (Täter hat Gewahsam, wenn Eigentümer keinen Zugriff mehr darauf hat)
Einbrechen
Einnbrechen ist das gewaltsame, aber nicht notwendigerweise substanzverletzende, Öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung
Einsteigen
Einsteiegen ist jedes Hinweingelafen in einen umschlossenen Raum durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung unter Überwindung von Hindernissen, die sich aus der Eigenart der Umschließung ergeben und die den Zugang erheblich erschweren
Falschheit des Schlüssels
Der Schlüssel ist falsch, wenn er zum Tatzeitpunkt vom Berechtigten nicht, noch nicht oder nicht mehr zur Öffnung gewidmet ist
Geringwertigkeit
Objektiver oder subjektiver Verkehrswert unter 50€
Gewerbsmäßig
Gewerbsmäßig handelt der Täter, wenn er sich aus widerholter Begehung des jewaligen Delikts eine fortlaufende Einnahmequelle von gewisser Dauer und einigem Umfang verschaffen will
Schutzvorrichtung
Eine Schutzvorrichtung ist jede Einrichtung, die ihrer Art nach geeignet und dazu bestimmt ist, die Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren
Umschlossener Raum
Ein umschlossener Raum ist jedes Raumgebilde, das zum Betreten durch Menschen bestimmt und mit Vorrichtungen versehen ist, die das Eindringen von Unbefugten abwehren sollen
Verschlossenes Behältnis
Ein Behältnis ist ein zur sichernden Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht zum Betreten von Menschen bestimmt ist. Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch eine Schließvorrichtung gegen einen unbefugten Zugriff von außen besonders gesichert ist
Bande
Eine Bande ist ein Zusammenschluss von mindestens drei Personen mit dem ernsthaften Willen, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstypen zu begehen
Bandenmäßige Begehung
Die Tatbegehung erfolgft unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds, wenn zwei Bandenmitglieder in irgendeinerweise nicht notwendigerweise zeitlich und örtlich gleichzeitig zusammenarbeiten
Bei dem Diebstahl
Bei einem Diebstahl bedeutet, dass der Täter oder andere Beteiligte das jewalige Werkzeug zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und materieller Beendigung bei sich führen muss
Bei sich führen
Der Täter führt den jewaligen Gegenstand mit sich, wenn er ihn so in seiner räumlichen Nähe hat, dass er ihn ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten nutzen kann
Gefährliches Werkzeug i.S.d. §224 StGB
Ein gefährlicher Gegenstand ist jeder Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit geeignet ist, bei der konkreten Art der Verwendung als Angriffs- oder Verteidigungsmittel erhebliche Verletzungen herbeizuführen
Waffe
Eine Waffe ist ein körperlicher Gegenstand, der seiner Beschaffenheit nach dazu geeignet und bestimmt ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen
Werkzeug oder Mittel
Werkzeug oder Mittel sind alle Gegenstände, die sich objektiv zur Anwendung von Gewalt oder zur Drohung mit Gewalt eignen
Zueignung
Eine Zueignung setzt voraus, dass der Täter durch ein nach außen erkennbares Verhalten zum Ausdruck bringt, dass er die Sache behalten will
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben ist das In-Aussichtstellen eines künftigen Übels, auf welches der Täter Einfluss zu haben vorgibt und bei dem als Schaden der Eintritt einer nicht ganz unerheblichen Körperverletzung oder gar des Todes droht
Gewalt
Gewalt ist die Vermittlung körperlich wirkenden Zwangs zur Überwindung eines geleisteten oder erwartenten Widerstands
Konkrete Gefährdung
Eine konkrete Gefährdung setzt voraus, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der es nur noch vom Zufall abhing, ob der Erfolg eintritt oder nicht
Schwere Gesundheitsschädigung
Unter den Begriff der schweren Gesundheitsschädigung fallen die in §226 normierten Folgen, das Verfallen in ernste und langwierige Krankheit sowie erheblich nachteilige Beeinflussungen der Arbeitskraft oder sonstiger wichtiger körperlichen Funktionen
Schwere körperliche Misshandlung
Eine schwere körperliche Misshandlung setzt eine erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit schweren Folgen für die Gesundheit oder das Zufügen besonders starker Schmerzen voraus
Auf frischer Tat betroffen
Auf frischer Tat betroffen ist der Täter, wenn das Opfer oder ein Dritter den Täter nach Vollendung, aber vor Beendigung der Tat am Tatort selbst oder in dessen unmittelbarer Nähe wahrnimmt oder eine solche Wahrnehmung unmittelbar bevorsteht
Beutesicherungsabsicht
Beutesicherungsabsicht ist der zielgerichtete Wille des Täters, eine Gewahrsamsentziehung zu verhindern
Beudeutender Wert
Laut §315 StGB ab ca. 750€
Bereicherungsabsicht
Bereicherungsabsicht setzt voraus, dass der Täter den zielgerichteten Willen hat, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu schaffen.
Tatsache
Tatsachen sind alle vergangenen und gegenwärtigen Umstände, die dem Beweis zugänglich sind
Täuschung
Täuschung ist die Einwikung auf das intellektuelle Vorstellungsbild eines anderen zur Irreführung über Tatsachen
Irrtum
Ein Irrtum ist eine Fehlvorstellung über Tatsachen
Vermögensverlust großen Ausmaßes
Ein Vermögensverlust großen Ausmaßes setzt zumindest einen Schaden von 50000€ voraus
Wirtschaftliche Not
Eine Person ist in wirtschaftlicher Not, wenn im geschäftlichen Bereich ihre Daseinsgrundlage gefährdet ist oder sie im persönlichen Bereich ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht mehr selbständig bestreiten kann
Beschädigung einer Sache
Beschädigung ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf eine Sache, die erheblich ihre Substanz verändert oder Funktion beeinträchtigt
Zerstören einer Sache
Eine Sache ist zerstört, wenn ihre Funktion völlig aufgehoben ist oder ihre Substanz vöiig vernichtet ist
Vermögensverfügung
Eine Vermögensverfügung ist jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen,das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.
Vermögensschaden
Negativen Saldo zwischen demWert des Vermögens vor und nach der irrtumsbedingten Verfügung.
Zweckverfehlungslehre
Wenn täuschungsbedingt der verfolgte soziale Zweck nicht eintritt.
Zuletzt geändertvor 2 Jahren