1
Festhalten der Identität
Inverwahrungsnahme Pass/Passersatz
Inverwahrungsnahme sonstiger für die Identität und Glaubhaftmachung des vorgetragenen Verfolgungsschicksals relevante Urkunden/Unterlagen
2
Durchsuchung
Wenn Asylbewerber Pflichten nicht nachkommt und Anhaltspunkte bestehen, dass er im Besitz solcher Unterlagen ist
3
Ausstellung von Bescheinigungen über die Inverwahrungnahme/ Sicherstellung von Gegenständen
Auch Abschriften der Unterlagen an Ausländer
Sicherstellungsprotokoll
4
Sicherung der Identität durch erkennungsdienstliche Behandlung
Lichtbilder und Abdrücke aller zehn Finger (U 14 nur Lichtbilder)
Ggf. Aufzeichnung des gesprochenen Wortes
Fast ID!
5
Anhörung / Vernehmung
Hinsichtlich Asylgründe und Umstände
Erfassen Strafanzeige und Abgleich EDV (AZR, POLIS, POLADIS)
6
Erstellung und Übergabe der Anlaufbescheinigung
POLRP 1325 – Anlaufbescheinigung
7
Weiterleitung des Asylbewerbers an die zuständige oder nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung (AfA)
Weiterleiten = Hinschicken!
(Pflicht „unverzüglich“ Folge zu leisten § 20 AsylG)
Schriftliche Belehrung
Ausschreibung, wenn innerhalb einer Woche nicht in EAE eingetroffen
Aufenthaltsgestattung erlischt, wenn innerhalb 2 Wochen nicht eingetroffen
8
Unverzügliche (schriftliche) Benachrichtigung der betreffenden AfA über den Umstand der Weiterleitung des Antragsstellers
9
Übersenden der ED-Unterlagen, einbehaltenen Ausweispapiere, Unterlagen sowie evtl. Vernehmungsunterlagen an die betreffende AfA
10
Bei Anerkennung Antrag
Ankunftsnachweis —> Aufenthaltsgestattung —> Aufenthaltserlaubnis
Pflichten des Ausländers
Mitwirkungspflicht
· § 10 AsylG Sicherstellung ständige Erreichbarkeit für Behörden während Verfahren
· § 15 AsylG allgemeine Mitwirkungspflicht
· § 20 AsylG unverzüglich der Weiterleitung Folge leisten
Meldepflicht
· § 22 AsylG Unverzügliche Meldung bei EAE im Falle der unerlaubten Einreise
Zuletzt geändertvor 2 Jahren