Gründung und Eintrag ins Handelsregister
→ Stufe 1: • Erstellung des beurkundeten Gesellschaftsvertrag notariell
• Übernahme der Aktien durch die Gründer
• Bestellung des Aufsichtsrates, der den Vorstand bestellt
→ Stufe 2: Entstehung mit dem Eintrag ins Handelsregister
Kapitalaufbringung
→ Mindestgrundkapital: 50k €
→ Mindesten Nennwert je Aktie: 1€
→ Mindesteinteilung auf jede Aktie: 25% des Nennwerts
→ großer Kreditspielraum durch Aufnahme von Anleihen
→ nicht ausgeschüttete Gewinne fließt den Rücklagen zu
→ Von den Beteiligungsabsichten sehr viele Aktionäre abhängt
Haftung und Risiko
→ unbeschränkt mit dem Gesellschaftsvermögen
→ Keine persönliche Haftung
→ Aktionäre riskieren lediglich ihre Kapitaleinsatz
→ Keine Nachschusspflicht
gesetzliche Gewinn und Verlust Beteiligung
→ Gewinn: ausschüttung eines Dividende nach aktiennennwert. Rüchlagenbildung ist zwingend
→ Verlust: Deckung durch Auflösung von Rücklagen und/oder Herabsetzung des Grundkapital
Geschäftsführung Innenverhältnis
→ gesetzlich nur gemeinsam zur Geschäftsführung befugt
→ Satzung kann etwas anderes bestimmen
→ Auftragsunternehmer als Vorstandsmitglied
Vertretung Außenverhältnis
→ gesetzlich alle Vorstandsmitglieder gemeinsam
→ die Satzung kann aber etwas anderes bestimmen
Mitbestimmung
→ wie GmbH
→ obwohl ein Aufsichtsrat, unabhängig von der Arbeitnehmer Zahl immer als Kontrollorgan gebildet werden muss. Vorteile
Vorteile
→ Große Risikostreuung
→ geringes Haftungsrisiko
→ breite Streuung des EigentumsVorteile
Nachteile
→ Vermögens steuerliche Doppelbelastung
→ Ausgeweitet Prüfungsvorschriften
→ hohe formale und sachliche Anforderungen bei der Gründung
Zuletzt geändertvor 2 Jahren