INFO: 4 Punkte im schriftlichen kein großes Thema und auch kein Schwerpunkt fürs mündliche.
Rahmenplan besagt:
die gebräuchlichen Waffen kennen
die wesentlichen Regelungen des Waffensgesetzes kennen und die Relevanz dieser Vorschriften für ihre Tätigkeit benennen.
Grundlagen im Umgang mit Waffen versthen und beherrschen
Waffenrechtliche Grundlagen und Begriffe
a) Wichtige Rechtsvorschriften
b) Waffen gemäß WaffG
c) Besitzen/ Erwerben/Führen
a)
Waffengesetz beinhaltet die Regeln zum Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der öffentl. Sicherheit und Ordnung
Waffenverordnung = genauere Definitione
Unfallverhütungsvorschrift
Bewachungsverordnung
—> die einzige prüfungsrelevante Rechtsvorschrift das Waffengesetz
eine Waffe sind:
Schusswaffen oder ihn gleichgestellten Gegenständen
tragbare Gegenstände, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, (aber dazu geeignet!!), die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen und die im Waffengesetz genannt sind.
Def. Schusswaffen: sind Gegenstände zum Angriff, Verteidigung, Jagd, Sport oder Spiel.. bestimmt sind und bei denen Geschoße durch einen Lauf getrieben werden.
Def. Hieb und Stoßwaffen: sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach unter Ausnutzung der Muskelkraft dazu bestimmt sind, mit Schlag,Hieb, Stoß, Stich oder Wurf dem Menschen Verletzungen beizufügen.
Baseball wäre keine Waffe im Sinne des WaffG.
c) Besitzen/Erwerben/Führen
Besitzen = Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe
Erwerben = Wer die tatsächliche Gewalt über eine Waffe erlangt
Führen = Wer die tatsächliche Gewalt über eine Waffe außerhalb seiner eigenen Wohnung, befriedetes Besitztums, die tatsächliche Gewalt über die Wasse ausübt.
Waffensrechtliche Erlaubnisse
grunsätzlich erforderlich um Schusswaffen zu besitzen, erwerben und führen von der Genehmigungsbehörde
verschiedene Waffenrechtliche Erlaubnisse sind:
Waffenbesitzkarte inkl. Munitionserwerb (für den Besitz unbefristet) - erlaubt das besitzen und erwerben
Waffenschein - erlaubt das Führen einer Schusswaffe
(3 Jahre gültig und kann 2x 3 Jahre verlängert werden, danach neu beantragen)
Schreckschuss, Reizstoff oder Signalwaffe mit kleinem Waffenschein - jeder Bürger darf diese beantragen, dann Zuverlässigkeitsüberprüfung und die Eignung.
das Bewachungsunternehmen muss auf ein Anfrage einen Antrag stellen und dann muss begründet werden dass die zu schützende Person mehr gefährdet ist, als die Allgemeinheit.
Waffen
a) Erlaubnisfreie Waffen
b) Druckluftwaffen
c) SRS-Waffen
d) Anscheinswaffen
e) Verbotene Waffen
f) Tierabwehrsprays
g) Waffen - Führverbot
a) Bsp: Druckluftwaffen und SRS Waffen (besitzen und erwerben), Armbrust (sogar erlaubnisfrei führen)
b) gekennzeichnet durch das F im Fünfeck
c) PTB Kennzeichnung - in Öffentlichkeit nur mit kleinem Waffenschein aber nicht im Sicherheitsdiesnt!
d) die aussehen wie echte, und nicht mehr brauchbare echte Waffen
e) Liste, wo Besitz verboten ist!! Bsp: Stahlrute, Totschläger, Schlagring, Air-Taser, Wurfsterne, Pump-Gun, Faustmesser, Fallmesser
f)erlaubnisfrei keine Waffe im Sinne des Waffengesetz, im Gegensatz zu den Reizstoffsprühgeräte
g) Grundsätzliches Führverbot von: Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, Einhandmesser, Messer mit feststehender Klinge länger als 12cm
Pflichten von Erlaubnisinhabern
Aufbewahrungspflichten (Schusswaffe und Munition getrennt in sicheren Behältnis aufbewahren - niemals schussbereit)
Anzeigepflicht bei Abhandenkommen (unverzüglich)
Ausweispflicht beim Führen der Waffe (Perso + Waffenschein - sonst Ordnungswidrigkeit )
Meldepflichten des Bewachungsunternehmens (die Wachpersonen, die mit Waffen ausgerüstet werden, bei d er Behörde melden)
Sonstige Bestimmungen
a) Waffenverbot bei öffentlichen Veranstaltungen
b) Auffinden von verbotener Waffen
c) Sicherheitspersonal + Waffen
d) Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das WaffG
a) grundsätzliches Verbot aller Waffen aus dem WaffG
b) Straftat begangen - also vorläufige Festnahme erlaubt und Wegnahme der Waffe gemäß rechtfertigender Notstand
c) keine besondere Befugnisse - eher verschärft sogar
d) leichte Verstöße: Ordnungswidrigkeit - GS bis zu 10.000€
Vergehen: FS oder GS
schwere Verstöße: Verbrechen - FS nicht unter einem Jahr
Zuletzt geändertvor 2 Jahren