schriftlich 8 Fragen - 8 Punkte
nicht Schwerpunkt im mündlichen
Unfallverhütungsvorschrift
DGUV V23 —> Vorschrift fürs Bewachungsgewerbe
die gesetzliche Unfallversicherung
Sozialstaat (Art. 20 GG)
Sozialversicherungsprinzip: Kranken, -Unfall, -Renten, -Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung
DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) —> der Dachverband/Träger mit 9 Berufsgenossenschaften und 27 Unfallkassen —-> über diese Institutionen laufen die Unfallversicherungen
im Bewachungsgewerbe unsere zuständige Unfallsversicherungsträger:
VBG(Verwaltung Berufsgenossenschaft):
Arbeitsunfälle, Berufskrankkeiten und arbeitsbediengte Gesundheitsgefahren zu verhüten/verhindern
trägt die Krankheits- und Folgekosten
für Aufsicht und Beratung verantwortlich
überprüfen die Betriebe auf Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift
Unfallverhütungsvorschriften haben Gesetztescharakter
—> Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten (Geldstrafen möglich)
DGUV Vorschrift 1 —> Grundsätze der Prävention (Vorbeugen von Arbeitsunfällen)
a.) Pflichten des Unternehmens
Grundpflichten(Paragraph 2): Maßnahmen für Arbeitssicherheit, keine sicherheitswidrige Anweisungen, Kostenübernahme
Unterweisung(Paragraph 4): Pflicht auf Sicherheitsunterweisung
Zutrittsverbot(Paragraph 9): unbefugter Zutritt, wenn da Gefahren lauern
Zugang zu Vorschriften(Paragraph 12): jederzeit für uns Zugang auf mind. DGUV 1 und DGUV 23
b.) Erste Hilfe (Paragraph 24,25,26)
welche Pflichten hat der Unternehmer in Bezug auf Erste Hilfe
Dokumentationspflicht
erste Hilfe Materialien zur Verfügung stellen, ausgeschildert, überprüft, …
ausreichende Anzahl an Ersthelfer
DGUV Vorschrift 23
a. Eignung: für die Tätigkeit geeignet: mind. 18, körperlich und gesitig geeignet fähig und besonders ausgebildet
b. Diensteinweisung: Pflicht der Erstellung einer aktuellen, schriftlichen Diensteinweisung
c. Verbot Rauschmittel: Konsumverbot und Nüchterne Antritt
d. Übernahme Wachaufgaben: Auftrag darf nur übernommen werden, wenn Sicherheitskräfte nicht gefährdet sind
e. Besondere Gefahren: Überwachung des Personals, Einsatz von mehr als einen Sicherheitsmitarbeiter
f. Objektüberprüfung: Objekt muss auf bestimmte Gefahren vorher überprüft werden.
g. Objekteinweisung: Einweisungspflicht vor Aufnahme der Tätigkeit
Fortsetzung DGUV V23
h. Ausrüstung: Verfplichtung der Beschaffung und des Tragens entsprechendes Schuhwerk + leistungsfähigen Handleuchten
i. Brillenträger: gegen Verlieren sichern oder Ersatzbrille beitragen
j. Hunde: nur geeignete, geprüfte Hunde als Diensthunde bei Schutzaufgaben
k. Ausrüstung Schusswaffen: nur nach Weisung des Unternehmens, geeignet, Waffensachkundepflicht, etc., 4x im Jahr Schießeignung und 1x im Jahr Sachkunde nachweisen
l. Schusswaffen/Verbot SRS-Waffen: nur amtlich geprüfte Waffen, WICHTIG Schreckschuss, Reizstoff und Signalwaffen sind im Sicherheitsdienst VERBOTEN!!
m. Führen von Schusswaffen: Bedingungen wie z.b geeignete Trageeinrichtung und Munition nicht lose mitführen.
n. Eignung Geldtransport: mind 18. Jahre, körperlich und geistig geeignet, zuverlässig und besonders eingewiesen sein.
o. Geldtransporte durch Boten: im öffentliche Raum - mind. 2 Geldboten
Zuletzt geändertvor 2 Jahren