§ 34 (1) S.1 BeamtStG
Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz
Individuell optimaler und nicht nur generell durchschnittlicher Einsatz der körperlichen und geistigen Fähigkeiten
kein Jobdenken
positive Berufseinstellung
Erholung und Regeneration in der Freizeit
—> 7 Teilpflichten
Dienstleistungspflicht
Pflicht zum Dienst zu erscheinen, kein unerlaubtes Fernbleiben
Pflicht zur Pünktlichkeit
Pflicht zur vollen Intensität im Dienst - Nebentätigkeitsrecht
Pflicht zur Leistung von Mehrarbeit
Fachliche Fortbildung
Gefahrtragungspflicht
Streikverbot
Gesunderhaltungspflicht
§§ 34 (1) S.2, 42 BeamtStG
Pflicht zur Uneigennützigkeit
—> Auch verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken
§ 34 (1) S.3 BeamtStG i.V.m. § 115 LBG
Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten
—> Wohlverhaltenspflicht
—> innerdienstlich
Pflicht zum gesetzmäßigen Verhalten
Pflicht zur Wahrhaftigkeit
Pflicht zum kollegialen Zusammenarbeiten
Pflicht zur Nüchternheit im Dienst
Pflicht zur Einhaltung des Dienstweges
—> außerdienstlich
Pflicht zum seriösen Verhalten
§ 34 (2), 35 (1) BeamtStG i.V.m. §§ 59, 115 LBG
Pflicht zum angenehmen äußeren Erscheinungsbild
Räpresentanzfunktion
Uniform vor Individualität
Erhalt der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung
Eigensicherung
§ 35 (1) S.1 BeamtStG
Beratungs- und Unterstützungspflicht
§ 35 (1) S.2 BeamtStG
Folgepflicht (Weisungsgebundenheit)
§ 36 (1) BeamtStG
Pflicht zur vollen persönlichen Verantwortung
§ 36 (2) (3) BeamtStG
Remonstrationspflicht
§ 37 (1) BeamtStG
Amtsverschwiegenheit
§ 33 (1) S.1 BeamtStG
Politische Neutralität
§§ 33 (1) S.2 BeamtStG, 42 LBG
Unparteiische Amtsführung
§§ 33 (1) S.3 BeamtStG, 49 LBG
Politische Treuepflicht
§§ 33 (2) BeamtStG, 116 LBG
Mäßigungsgebot
Zuletzt geändertvor 2 Jahren