Wie kommt ein Vertrag zustande?
Angebot: empfangsbedürftige Willenserklärung, die einem anderen den Abschluss eines Vertrags hinreichend bestimmt anbietet
Annahme: empfangsbedürftige Willenserklärung, die das vorbehaltlose Einverständnis mit dem Angebot ausdrückt
Was ist eine invitatio ad offerendum?
Einladung zur Angebotsabgabe, zB Schaufensterofferte
Was ist eine natürliche/juristische Person?
Eine natürliche Person ist ein menschliches Individuum, das als Träger von Rechten und Pflichten anerkannt wird.
Eine juristische Person hingegen ist eine von Menschen geschaffene Einheit oder Organisation, die in der Lage ist, Rechte und Pflichten wie eine natürliche Person auszuüben.
Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?
Im Wesentlichen ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum also, dass Besitz das Vorhandensein eines Gegenstands oder einer Immobilie bezeichnet, während Eigentum das Recht bezeichnet, darüber zu verfügen.
Was ist der Unterschied zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft?
Der Hauptunterschied zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft ist, dass Verpflichtungsgeschäfte die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten zwischen den Parteien regeln, während Verfügungsgeschäfte das Recht der Parteien regeln, über etwas zu verfügen.
Was ist Tatbestand und Rechtsfolge?
Es lässt sich sagen, dass der Tatbestand beschreibt, was passiert ist und warum es einen Verstoß darstellt, während die Rechtsfolge die Konsequenzen für diesen Verstoß beschreibt.
Was ist die Stellvertretung bei Verträgen?
Das Recht eine Person welche einen Vertrag schließen möchte zu vertreten und in ihrem Sinne zu handeln.
Herr Müller verkauft über Ebay-Kleinanzeigen unbenutzte Schuhe der Firma Nike für 85 € an Sie. In seiner Anzeige bot er diese als „Original-Nike-Basketballschuhe“ an, obwohl er wusste, dass diese gefälscht waren (mehrere andere Nutzer des Portals hatte Herrn Müller beim Portal bereits wegen des Verkaufs von Fälschungen dieser Schuhe gemeldet).
Noch bevor die Schuhe von Herrn Müller versendet wurden (Sie haben bereits das Geld überwiesen), erfahren Sie von Ebay, dass es sich bei dem Kauf mit hoher Wahrscheinlichkeit um gefälschte Ware handelt.
Sie melden sich bei Herrn Müller und verlangen ihr Geld zurück. Welche Ansprüche haben Sie?
1. Sie könnten gegen Herrn Müller einen Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises haben, aus § 812 Abs. 1 S. 1 BGB.
Voraussetzungen: Hierzu müsste Herr Müller durch Leistung eines anderen etwas ohne Rechtsgrund erlangt haben, § 812 I 1 BGB.
- durch Leistung eines anderen etwas erlangt: Eigentum an Geld, durch Ihre Leistung
- ohne Rechtsgrund: Der Kaufvertrag ist grds. ein Rechtsgrund. Falls die Anfechtung wirksam war, gibt es aber keinen Rechtsgrund mehr.
Daher ist zu klären, ob Sie den Vertrag wirksam angefochten haben.
Hierzu sind erforderlich: Anfechtungsgrund, Anfechtungserklärung, Anfechtungsfrist
-Anfechtungserklärung: Fraglich ist, ob das Geld zurück zu verlangen, als An- fechtungserklärung angesehen werden kann. Ein objektiver Dritter würde die Erklärung nach §§ 133,157 BGB so verstehen, dass Sie wegen der Täuschung an dem Vertrag nicht mehr festhalten wollen. Dies ist als Anfechtung zu verstehen. -
Anfechtungsfrist: 1 Jahr nach § 124 BGB (+) Ergebnis: Da der Vertrag wirksam angefochten wurde, liegt kein Rechtsgrund für die Kaufpreiszahlung vor und Sie haben aus § 812 Abs. 1 BGB einen Rückzahlungsanspruch.
Alternative: Anspruch auf Nacherfüllung wegen Mangel nach § 433, 437 BGB
-> Kaufvertrag (+); Mangel (+); Anspruch auf Ersatzlieferung ist vorrangig
Was sind vertragliche Nebenleistungspflichten?
Vertragliche Nebenleistungspflichten sind Zusatzverpflichtungen, die sich aus einem Vertrag ergeben und nicht direkt zur Hauptleistungspflicht gehören, aber dennoch eine wichtige Rolle bei der Erfüllung des Vertrags spielen können. Sie sind in der Regel implizit im Vertrag enthalten und basieren auf dem Grundsatz von Treu und Glauben.
Wie entstehen gesetzliche Schuldverhältnisse?
Gesetzliche Schuldverhältnisse sind rechtliche Beziehungen zwischen Schuldnern und Gläubigern, die durch Gesetze oder Rechtsnormen vorgegeben sind und nicht auf einer Vereinbarung oder einem Vertrag zwischen den Parteien beruhen. Diese Schuldverhältnisse entstehen, wenn das Gesetz bestimmte Verhaltensweisen oder Handlungen von Personen vorschreibt und Verstöße gegen diese Vorschriften zu einer Schuld führen.
Wie entstehen rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse?
Angebot und Annahme!
Bitte nennen Sie die vier Schritte des Gutachtenstils!
Welche Anspruchsgrundlage kommt bei angefochtenen Verträgen zur Anwendung?
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (§ 312b BGB)
Verträge zwischen Verbraucher und Unternehmer außerhalb von Geschäftsräumen
Gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen für Verbraucher
Fernabsatzverträge (§ 312c ff. BGB)
Verträge zwischen Verbraucher und Unternehmer per Fernkommunikationsmittel
Unternehmer muss dem Verbraucher bestimmte Informationen vor Vertragsabschluss zur Verfügung stellen
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i+j BGB)
Verträge zwischen Verbraucher und Unternehmer über elektronische Kommunikationsmittel
Unternehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher die Rücksendekosten zu erstatten
Sondervorschriften zur Verbraucherschutzes
Transparenz und Fairness im Geschäftsverkehr gewährleisten
Schutz des Verbrauchers vor unüberlegten Vertragsabschlüssen
Bereitstellung von Informationen durch den Unternehmer vor Vertragsabschluss
Unternehmer muss Rücksendekosten erstatten
Förderung einer transparenten und fairen Geschäftsbeziehung zwischen Verbraucher und Unternehmer
Frage: Können Anleger, die "Lehman-Zertifikate" per E-Mail oder Telefon erworben haben, ihr Recht zum Widerruf gemäß den Regeln über den Fernabsatz geltend machen?
Ja, sofern es sich bei dem Kauf um einen Fernabsatzvertrag handelt.
Der Kauf von Wertpapieren ist grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, es sei denn, der Kauf erfolgt im Rahmen eines Fernabsatzvertrages.
Ob es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wenn der Anleger per E-Mail oder Telefon zum Kauf aufgefordert wurde und der Vertrag ohne persönliche Anwesenheit oder Beratung abgeschlossen wurde, kann von einem Fernabsatzvertrag ausgegangen werden und der Anleger hat ein Widerrufsrecht gemäß den Regeln über den Fernabsatz.
Frage: Hat der Käufer eines Wasserbettes, der fristgemäß den Widerruf des Kaufvertrags erklärt hat, Recht auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises?
Antwort: Nein, der Käufer hat kein Recht auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises.
Der Käufer wurde ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt und darauf hingewiesen, dass durch das Befüllen der Matratze mit Wasser ein Wertverlust eintritt, so dass das Bett im Falle einer Rückgabe nicht mehr neuwertig ist.
Gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB kann der Verkäufer eine Wertersatzpflicht geltend machen, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.
Durch das Befüllen und Ausprobieren des Wasserbettes hat der Käufer den Wertverlust verursacht, so dass der Verkäufer eine Wertersatzpflicht geltend machen kann.
Der Käufer hat lediglich Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich des Wertverlustes, d.h. auf eine Erstattung in Höhe von 990 € (1.250 € - 260 €).
Aufgabe: Beurteilen Sie, ob der Lampenhandel den Widerruf einer Rechtsanwältin ablehnen kann, die per Internet Lampen an ihre Kanzleiadresse bestellt hat, mit der Begründung, dass sie keine Verbraucherin sei.
Antwort: Es kommt darauf an. Wenn die Anwältin die Lampen in Ausübung ihrer selbständigen Tätigkeit bestellt hat, gilt sie nicht als Verbraucherin im Sinne des BGB und es besteht kein Widerrufsrecht.
Wenn die Lampen jedoch für den privaten Gebrauch oder für den Empfangsbereich der Kanzlei bestellt wurden, ist die Anwältin als Verbraucherin anzusehen und hat ein Widerrufsrecht.
Frage: Kann der Verkäufer eines über das Internet nach individuellen Wünschen zusammengestellten Laptops den Widerruf mit der Begründung ablehnen, dass dieser aufgrund von § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen ist?
Antwort: Ja, der Verkäufer kann den Widerruf mit dieser Begründung ablehnen. § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB sieht vor, dass das Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, ausgeschlossen ist. Da der Laptop nach individuellen Wünschen des Käufers zusammengestellt wurde, handelt es sich um eine spezielle Anfertigung und das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen.
Wer ist von den Regelungen zum elektronischen Geschäftsverkehr betroffen?
Die Regelungen gelten in erster Linie für Unternehmen und Verbraucher, die Geschäfte im Internet tätigen.
Was sind die wesentlichen Inhalte der Regelungen zum elektronischen Geschäftsverkehr?
Die wesentlichen Inhalte sind:
Informationspflichten
Pflichten bei elektronischen Vertragsabschlüssen
Haftungsregelungen
Widerrufsrecht
Datenschutz
Was ist das Ziel der Regelungen zum elektronischen Geschäftsverkehr?
Das Ziel ist die Transparenz, Sicherheit und Vereinfachung des elektronischen Geschäftsverkehrs für Verbraucher.
Für wen gelten die Regelungen zum Fernabsatzvertrag?
Die Regelungen gelten in erster Linie für Verbraucher und Unternehmen, die Verträge im Fernabsatz, also per Telefon, Brief, Fax oder Internet abschließen.
Was sind die wesentlichen Inhalte der Regelungen zum Fernabsatzvertrag?
Rücksendekosten
Lieferfristen
Mängelhaftung
Was ist das Ziel der Regelungen zum Fernabsatzvertrag?
Das Ziel ist, Verbraucher im Fernabsatzverkehr besser zu schützen und ihre Rechte besser wahrnehmen zu können.
Wenn ein Unternehmer mit einem Verbraucher einen Vertrag über das Internet abschließt, liegt ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr oder ein Fernabsatzvertrag vor?
Es kann sich entweder um einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr oder um einen Fernabsatzvertrag handeln, je nachdem, ob die Vertragsparteien während des Vertragsabschlusses persönlich anwesend sind oder nicht.
Ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr liegt vor, wenn die Vertragsparteien bei Vertragsabschluss nicht persönlich anwesend sind, sondern mittels elektronischer Kommunikationsmittel wie E-Mail, Webformular, Online-Chat oder Ähnlichem kommunizieren.
Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen wird und der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht persönlich anwesend ist.
In beiden Fällen gelten spezielle gesetzliche Regelungen, um Verbraucher zu schützen und ihnen bestimmte Rechte einzuräumen.
Wo finden sich im BGB konkrete Regeln zum Verbraucherwiderruf (zB Wertersatz)?
Die konkreten Regeln zum Verbraucherwiderruf und zum Wertersatz finden sich in den §§ 312g, 355, 357 und 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
§ 312g BGB regelt die Informationspflichten des Unternehmers bei Fernabsatzverträgen und bestimmten außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.
§ 355 BGB regelt das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen und bestimmten außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.
§ 357 BGB regelt die Pflicht des Unternehmers zur Erstattung der Zahlungen des Verbrauchers im Falle eines Widerrufs.
§ 357a BGB regelt den Wertersatzanspruch des Unternehmers im Falle eines Widerrufs durch den Verbraucher.
Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Verbraucher im Fall eines Widerrufs ihre Rechte wahrnehmen und der Unternehmer angemessen entschädigt wird, wenn die Ware oder Dienstleistung bereits genutzt wurde oder Wertverluste erlitten hat.
Kann eine Person gleichzeitig Verbraucher und Unternehmer sein
Ja, eine Person kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein, abhängig vom Zweck des jeweiligen Geschäfts. Eine Person gilt als Verbraucher, wenn sie Waren oder Dienstleistungen für den eigenen privaten Gebrauch oder den ihrer Familie kauft. Eine Person gilt als Unternehmer, wenn sie Waren oder Dienstleistungen für ihre geschäftlichen oder beruflichen Zwecke kauft. In diesen Fällen gelten unterschiedliche Regelungen und Rechte, je nachdem, ob die Person als Verbraucher oder als Unternehmer agiert.
Wer wird durch die Regelungen des elektronischen Geschäftsverkehrs geschützt? Vor welchen Gefahren?
Die Regelungen des elektronischen Geschäftsverkehrs dienen hauptsächlich dem Schutz von Verbrauchern und sollen sicherstellen, dass Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr angemessen informiert werden und ihre Rechte wahrnehmen können. Zu den Gefahren, vor denen Verbraucher geschützt werden sollen, gehören u.a. fehlende oder unvollständige Informationen, unklare oder irreführende Werbung, unautorisierte Nutzung von persönlichen Daten, Betrug oder Abzocke durch unseriöse Anbieter, Lieferprobleme sowie Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen.
Was können Sie tun, wenn Sie im Stuttgarter Hauptbahnhof einen Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen abschließen, ihn jedoch im Nachhinein doch nicht wollen? Welche Regeln sind anwendbar?
Für Verträge, die im stationären Handel (nicht im Online-Handel) abgeschlossen werden, gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Händler kann jedoch freiwillig ein Widerrufsrecht einräumen. Wenn kein Widerrufsrecht besteht, können Sie versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit dem Händler zu finden. Für Mobilfunkdienstleistungen, die per Telefon oder Internet abgeschlossen werden, gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Da der Vertrag im stationären Handel abgeschlossen wurde, gilt dieses Widerrufsrecht jedoch nicht.
Anleger, die „Lehman-Zertifikate“ per Email oder Telefon erworben haben - können sie ihre auf Abschluss der Erwerbsverträge mit der Bank nach den Regeln über den Fernabsatz widerrufen?
Ja, Anleger, die "Lehman-Zertifikate" per E-Mail oder Telefon erworben haben, können ihre auf Abschluss der Erwerbsverträge mit der Bank nach den Regeln über den Fernabsatz widerrufen. Gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB haben Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages. Dabei ist es unerheblich, ob die Ware oder Dienstleistung bereits geliefert bzw. erbracht wurde.
Für den Widerruf gilt gemäß § 355 Abs. 1 Satz 1 BGB keine besondere Form. Der Widerruf kann also auch per E-Mail oder Telefon erklärt werden. Jedoch ist es empfehlenswert, den Widerruf schriftlich zu erklären, um den Nachweis der Fristwahrung zu haben.
Wichtig ist, dass der Widerruf innerhalb dieser Frist schriftlich erklärt wird. Der Widerruf ist gemäß § 355 Abs. 2 BGB fristgerecht, wenn die Widerrufserklärung innerhalb der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Kauf eines Wasserbettes für 1.250 € per Internet. Der Käufer wurde ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt; er wurde darauf hingewiesen, dass durch das Be- füllen der Matratze mit Wasser ein Wertverlust eintritt, so dass das Bett im Falle einer Rückgabe nicht mehr neuwertig ist. Nachdem der Käufer das Bett befüllt und aus- probiert hatte, erklärte er fristgemäß den Widerruf des Kaufvertrags. Nachdem der Käufer wg. Unverkäuflichkeit des Bettes nur 260 € erstattet bekam, erhob er Klage auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises. Zu Recht?
Der Käufer hat das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies ergibt sich aus § 355 Abs. 1 Satz 1 BGB. Im vorliegenden Fall wurde der Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt.
Allerdings kann bei einem Wasserbett, das mit Wasser befüllt wurde, ein Wertverlust eintreten, der dazu führt, dass das Bett nicht mehr neuwertig ist. Gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB kann der Verkäufer daher bei einer Rückgabe des Bettes einen angemessenen Wertersatz verlangen.
Im vorliegenden Fall hat der Käufer fristgemäß den Widerruf des Kaufvertrags erklärt. Allerdings hat er das Bett befüllt und ausprobiert, wodurch ein Wertverlust entstanden ist. Die Erstattung von nur 260 € durch den Verkäufer ist somit gerechtfertigt, da er einen angemessenen Wertersatz verlangen kann. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises. Die Klage des Käufers ist daher unbegründet.
Eine Rechtsanwältin (= selbständige Freiberuflerin) bestellte an ihre Kanzleiadresse per Internet Lampen. Sie widerrief den Vertrag fristgemäß. Der Lampenhandel war der Ansicht, ein Widerruf sei ausgeschlossen, da die Anwältin keine Verbraucherin sei.
Ein Widerrufsrecht steht grundsätzlich nur Verbrauchern zu. Gemäß § 13 BGB ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine selbständige Freiberuflerin, die Waren für ihre Kanzlei bestellt hat. Es ist daher fraglich, ob sie als Verbraucherin im Sinne des § 13 BGB anzusehen ist.
Allerdings gibt es in der Rechtsprechung eine Ausnahme für Freiberufler, die gelegentlich Verträge abschließen, die nicht in direktem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. In diesem Fall kann der Freiberufler als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen sein.
Es kommt daher darauf an, ob der Kauf der Lampen in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der Rechtsanwältin steht. Falls nicht, könnte sie als Verbraucherin anzusehen sein und somit ein Widerrufsrecht haben.
Insgesamt ist die Beurteilung des Sachverhalts jedoch abhängig von den konkreten Umständen des Falls und bedarf einer genaueren Prüfung.
Der Kläger kaufte über das Internet einen Laptop, dessen Komponenten er sich individuell nach einem Baukastensystem zusammenstellen konnte. Nachdem er sein Widerrufsrecht ausgeübt hatte, wandte der Verkäufer ein, ein Widerruf sei wegen § 312 g Abs. 2 Nr. 1 nicht möglich. Zu Recht?
Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht das Widerrufsrecht unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Der Verkäufer argumentiert somit, dass der Laptop aufgrund der individuellen Zusammenstellung nach Kundenspezifikation angefertigt wurde und daher das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
Diese Argumentation ist grundsätzlich zutreffend. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Produkte, die individuell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurden, vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Auswahl der Komponenten tatsächlich auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurde oder ob es sich um eine reine Standardauswahl handelt.
Somit hat der Verkäufer in diesem Fall zu Recht den Widerruf des Klägers abgelehnt.
Bitte erläutern Sie die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Fernabsatzvertrag und Haustürgeschäft!
Gemeinsamkeiten:
Beide Vertragstypen sind Verträge außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen (§ 312b Abs. 1 BGB und § 312c Abs. 1 BGB).
Bei beiden Vertragstypen besteht ein Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 312g BGB, § 355 BGB).
Unterschiede:
Beim Haustürgeschäft kommt der Vertragsschluss in der Wohnung des Verbrauchers oder an einem anderen Ort außerhalb von Geschäftsräumen zustande (§ 312b Abs. 1 BGB), beim Fernabsatzvertrag erfolgt der Vertragsschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (§ 312c Abs. 1 BGB).
Bei einem Haustürgeschäft gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen (§ 312d Abs. 1 BGB), beim Fernabsatzvertrag beträgt die Frist für den Widerruf in der Regel 14 Tage (§ 312g Abs. 1 BGB).
Hinweise auf Paragraphen:
Haustürgeschäft: §§ 312b, 312d BGB
Fernabsatzvertrag: §§ 312c, 312g BGB
Was sind die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Fernabsatzvertrag und elektronischem Geschäftsverkehr?
Beide beinhalten den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ohne direkten persönlichen Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer.
Beide werden in der Regel über elektronische Medien abgewickelt, wie zum Beispiel das Internet.
Beide sind durch spezielle Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und anderen Gesetzen geschützt.
Der Fernabsatzvertrag ist ein spezieller Vertragstyp, der nur bei bestimmten Verkaufssituationen Anwendung findet, wie zum Beispiel beim Online-Shopping oder bei Bestellungen per Telefon oder Katalog. Im Gegensatz dazu ist der elektronische Geschäftsverkehr ein allgemeiner Begriff für alle Arten von Geschäften, die über das Internet oder andere elektronische Medien abgewickelt werden.
Im Fernabsatzvertrag gelten spezielle Regelungen zum Widerrufsrecht des Käufers, die im BGB verankert sind. Im elektronischen Geschäftsverkehr gelten diese Regelungen auch, aber es gibt noch weitere spezielle Vorschriften, wie zum Beispiel die Informationspflichten des Verkäufers nach dem Telemediengesetz (TMG).
Beim Fernabsatzvertrag muss der Verkäufer dem Käufer eine Bestellbestätigung und eine Widerrufsbelehrung zukommen lassen, die bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Im elektronischen Geschäftsverkehr gibt es keine solchen speziellen Anforderungen, aber es gibt andere Informationspflichten, die der Verkäufer erfüllen muss, wie zum Beispiel die Angabe seiner Geschäftsbedingungen und seiner Kontaktdaten.
Fernabsatzvertrag: § 312b BGB ff.
Elektronischer Geschäftsverkehr: § 312i BGB, § 13 TMG
Vor welchen Gefahren sollen die Verbraucher beim Fernabsatzvertrag geschützt werden?
Täuschung und Irreführung durch den Verkäufer (§ 312d Abs. 4 BGB)
Übervorteilung durch den Verkäufer (§ 312d Abs. 3 BGB)
Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports (§ 446 BGB)
Unüberlegte und impulsiv getroffene Kaufentscheidungen aufgrund von Verkaufsdruck oder unseriösen Angeboten (§ 312d Abs. 1 BGB)
Die Regelungen des Fernabsatzvertrags sollen sicherstellen, dass Verbraucher die Möglichkeit haben, informierte Entscheidungen zu treffen und ihre Rechte bei unerwünschten Vertragsabschlüssen auszuüben.
Liegt ein Fernabsatzvertrag vor, wenn Verbraucher im Internet Aktien kaufen? Gibt es ein Widerrufsrecht?
Ein Kauf von Aktien im Internet stellt keinen Fernabsatzvertrag dar, da der Kauf von Finanzinstrumenten wie Aktien von den Regelungen über Fernabsatzverträge ausgenommen ist (§ 312d Abs. 4 Nr. 7 BGB). Es gibt daher auch kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher in diesem Fall. Allerdings können Anbieter freiwillig ein Widerrufsrecht einräumen.
-> wurde verneint wg. § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB
Nein, ein Widerrufsrecht besteht hier nicht, da § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB eine Ausnahme für Verträge über Wertpapiere, die an Börsen oder anderen Handelsplätzen gehandelt werden, vorsieht.
Diese Ausnahme betrifft auch den Erwerb von Zertifikaten, die an Börsen gehandelt werden.
Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung verhindern, dass Kunden durch den Handel mit Wertpapieren über das Internet oder Telefon kurzfristige Spekulationen tätigen und dann wieder ohne Folgen zurücktreten können.
-> wurde bejaht wg. § 357 Abs. 7 Nr. 1 BGB
a, der Kläger hat Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises gemäß § 357 Abs. 7 Nr. 1 BGB.
Gemäß § 357 Abs. 7 Satz 1 BGB darf der Verkäufer bei Widerruf des Verbrauchers eine Wertersatzpflicht für eine Verschlechterung der Ware durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware verlangen.
Der Wertersatz muss jedoch den Betrag nicht übersteigen, der für den Wertverlust der Ware infolge der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme zu zahlen ist, § 357 Abs. 7 Satz 2 BGB.
In diesem Fall wurde der Käufer ordnungsgemäß über seinen Widerruf belehrt, so dass er die Matratze mit Wasser füllen konnte, um die Ware auszuprobieren.
Der Verkäufer hat den Käufer darüber informiert, dass durch das Befüllen der Matratze mit Wasser ein Wertverlust eintreten kann.
Da der Verkäufer den Käufer ordnungsgemäß über die Folgen des Widerrufs informiert hat, ist der Käufer nicht verpflichtet, den Wertverlust zu tragen, der auf die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist.
-> dies sah der BGH anders: eine Person handelt immer dann als Verbraucher, wenn sie die Produkte privat nutzen will
Gemäß § 13 BGB ist Verbraucher "jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann". Eine selbständige Rechtsanwältin könnte somit nur dann Verbraucherin sein, wenn sie die Lampen für einen privaten Zweck gekauft hat. Der BGH hat entschieden, dass eine Person auch dann als Verbraucherin handelt, wenn sie die Produkte privat nutzen will, selbst wenn sie diese an ihre Kanzleiadresse bestellt und später möglicherweise auch in ihrer Kanzlei verwendet (BGH, Urteil vom 14. Juni 2017, Az. VIII ZR 119/16). Daher kann die Rechtsanwältin den Vertrag wirksam widerrufen.
-> Nein. Der Ausnahmetatbestand ist nicht anwendbar, da die Konfiguration mit zumutbarem Aufwand rückgängig ge- macht werden kann.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Der Verkäufer argumentierte, dass die Konfiguration des Laptops nach Kundenspezifikation erfolgt sei und somit kein Widerrufsrecht bestehe.
Jedoch hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Ausnahmetatbestand des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nur dann greift, wenn die Anpassung des Produkts aufgrund der Kundenspezifikation mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, der eine Rückabwicklung des Vertrages unzumutbar macht. Im Fall des individuell konfigurierten Laptops konnte die Konfiguration jedoch mit einem zumutbaren Aufwand rückgängig gemacht werden. Daher hat der Käufer ein Widerrufsrecht nach den allgemeinen Vorschriften des BGB.
Ich bestelle bei der Bizarr Import-Export GmbH übers Internet eine Alutanne mit versilberten Christbaumkugeln. Ich klicke auf den Button „Jetzt bestellen“. Am selben Tag erhalte ich eine Bestellbestätigung, die als Liefertermin „ca. Mitte November“ angibt.
Welche Vorschriften über besondere Ver- triebsformen sind anwendbar?
Liegt ein wirksamer Kaufvertrag vor?
Im Falle eines wirksamen Vertrags: Was wäre die Konsequenz, wenn mich die Bizarr nicht über mein Widerrufsrecht belehrt hätte?
Wenn ich Unternehmerin wäre, welche Regelungen hätte die Bizarr zu beachten? mit paragraphen bitte in karteikarten form kurzgefasst
Anwendbare Vorschriften:
Fernabsatzrecht nach §§ 312b ff. BGB
Informationspflichten nach §§ 312c, 312d BGB
Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB
Lieferfristen nach §§ 308, 309 BGB
Es liegt ein wirksamer Kaufvertrag vor, da das Angebot durch das Anklicken des Bestell-Buttons angenommen wurde und eine Bestellbestätigung verschickt wurde.
Im Falle eines wirksamen Vertrags wäre die Konsequenz, dass der Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht hat. Wird er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich diese Frist auf 12 Monate.
Bei einem Kauf durch eine Unternehmerin müsste die Bizarr die besonderen Informationspflichten nach §§ 312e, 312f BGB beachten. Außerdem besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, es sei denn, es wurde vertraglich vereinbart.
Nein, ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der Kauf von Wertpapieren gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
Der Ausschluss gilt auch für den Fernabsatz, da gemäß § 312 g Abs. 4 BGB die allgemeinen Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312b bis 312d BGB) für Verträge über Finanzdienstleistungen keine Anwendung finden.
§ 357 Abs. 7 Nr. 1 BGB besagt, dass der Verbraucher bei einem Widerruf nicht verpflichtet ist, den Wertverlust zu tragen, wenn der Unternehmer ihn nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat.
Im vorliegenden Fall wurde der Käufer ordnungsgemäß belehrt, dass durch das Befüllen der Matratze mit Wasser ein Wertverlust eintritt, wenn er das Bett zurückgeben sollte.
Da der Käufer jedoch fristgemäß widerrufen hat und die ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht keinen Einfluss auf die Höhe des Wertverlustes hat, steht ihm gemäß § 357 Abs. 7 Nr. 1 BGB ein Anspruch auf vollständige Rückzahlung des Kaufpreises zu.
Es ist unerheblich, dass der Wert des Wasserbettes aufgrund des Gebrauchs und der Unverkäuflichkeit tatsächlich gesunken ist.
Eine Rechtsanwältin (= selbständige Freiberuflerin) bestellte an ihre Kanzleiadresse per Internet Lampen. Sie widerrief den Vertrag fristgemäß. Der Lampenhandel war der Ansicht, ein Widerruf sei ausgeschlossen, da die Anwältin keine Verbraucherin sei. antwort in karteikartenform mit paragraphen
Die Definition des Verbrauchers ist in § 13 BGB festgelegt und umfasst natürliche Personen, die zu einem Zweck handeln, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Gemäß § 14 BGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Auch Selbständige können Verbraucher sein, wenn sie für private Zwecke einkaufen und nicht im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit handeln.
Daher ist die Rechtsanwältin als Käuferin von Lampen im Rahmen ihrer privaten Nutzung Verbraucherin im Sinne des § 13 BGB und hat ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.
-> Nein. Der Ausnahmetatbestand ist nicht anwendbar, da die Konfiguration mit zumutbarem Aufwand rückgängig gemacht werden kann.
Sachverhalt: Der Kläger hat einen Laptop per Internet gekauft und sein Widerrufsrecht ausgeübt. Der Verkäufer beruft sich auf § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB und lehnt den Widerruf ab.
Rechtslage: Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Anwendung: Der Ausnahmetatbestand des § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB greift hier nicht, da die Konfiguration des Laptops mit zumutbarem Aufwand rückgängig gemacht werden kann. Eine individuelle Zusammenstellung der Komponenten stellt somit keine Kundenspezifikation im Sinne der Vorschrift dar.
Ergebnis: Der Kläger hat ein wirksames Widerrufsrecht und der Verkäufer muss den Widerruf akzeptieren.
Ist eine Bestellbestätigung eine Willenserklärung, und wenn ja, welche?
Eine Bestellbestätigung ist grundsätzlich keine Willenserklärung, sondern lediglich eine Bestätigung des Verkäufers über den Eingang der Bestellung des Kunden. Eine Willenserklärung ist eine Äußerung eines Rechtsfolgewillens, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
In welchen Fällen habe ich als Verbraucher im Fernabsatz kein Widerrufsrecht?
Im Fernabsatz haben Verbraucher unter anderem kein Widerrufsrecht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (z.B. Lebensmittel), bei Verträgen über die Lieferung von versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. Kosmetikprodukte), sowie bei Verträgen über die Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Was sind mögliche rechtliche Konsequenzen, wenn Sie Ihr Widerrufsrecht im Fernabsatz ausüben, jedoch eine gebrauchte Sache zurückschicken?
Wenn ein Verbraucher im Fernabsatz sein Widerrufsrecht ausübt und eine gebrauchte Sache zurückschickt, kann der Verkäufer einen Anspruch auf Wertersatz geltend machen, wenn die Verschlechterung der Sache auf einen Umgang mit ihr zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Der Verbraucher haftet in diesem Fall nur für die Wertminderung der Sache, nicht für den gesamten Wert.
Was sind mögliche rechtliche Konsequenzen, wenn Sie über Ihr Widerrufsrecht im Fernabsatz nicht belehr wurden?
Wenn ein Verbraucher im Fernabsatz nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, kann sich das auf die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts auswirken. In der Regel beginnt die Widerrufsfrist erst zu laufen, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Wurde er nicht oder nicht ordnungsgemäß belehrt, kann die Widerrufsfrist länger sein. Zudem kann der Verbraucher in diesem Fall das Widerrufsrecht auch noch nach Ablauf der gesetzlichen Frist ausüben. Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht des Verkäufers zu einem Bußgeld oder einer Abmahnung führen.
Der Bonitätsscore trifft eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen. Der Händler kann den Bonitätsscore beispielsweise dazu nutzen, um sicherzustellen, dass Kunden mit einem Score unter einem bestimmten, selbst definierten Grenzwert nur sichere Zahlungsarten wie Vorkasse angeboten werden. Aufgrund einer Verwechslung hat ein Inkassobüro bei einer Auskunftei eine falsche negative Bonitätsbewertung (unbezahlte Rechnung) für Herrn Stiller eingetragen. Wenn eine Bank bei dieser Auskunftei wegen eines Kreditgeschäfts einen Score für Herrn Stiller anfordert, berücksichtigt sie bei ihrer Berechnung diese angeblich unbezahlte Rechnung. Die Auskunftei übermittelt der anfragenden Bank das Gesamturteil "nur eingeschränkt kreditwürdig".
Das Inkassobüro hat gegen die DSGVO verstoßen, indem es eine falsche negative Bonitätsbewertung für Herrn Stiller eingetragen hat.
Die Bank hat ein Recht auf korrekte und vollständige Informationen zur Bonität des Kunden. Daher sollte Herr Stiller die Auskunftei darüber informieren, dass die negative Bewertung falsch ist und korrigiert werden muss.
Gemäß der DSGVO hat Herr Stiller das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten über ihn gespeichert werden, sowie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten.
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Hierzu gehören beispielsweise Namen, Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, aber auch IP-Adressen und Standortdaten.
Auch besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten oder Daten zur ethnischen Herkunft sind geschützt.
Bitte nennen Sie 5 Risiken im Hinblick auf den Missbrauch o.g. Daten!
Identitätsdiebstahl: Wenn personenbezogene Daten gestohlen werden, können Kriminelle sie verwenden, um sich als die betroffene Person auszugeben und auf ihre Kosten zu handeln. Dies kann zu erheblichen finanziellen Schäden führen. Die DSGVO sieht vor, dass Unternehmen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen müssen, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Spam und Phishing: Wenn personenbezogene Daten wie E-Mail-Adressen gestohlen werden, können sie für Spam- und Phishing-Angriffe verwendet werden. Dies kann zu einem Verlust von Daten, Geld oder sogar Identitätsdiebstahl führen.
Rufschädigung: Wenn personenbezogene Daten in die falschen Hände geraten, kann dies zu einer Rufschädigung für die betroffene Person führen. Dazu können beispielsweise das Veröffentlichen von sensiblen Informationen im Internet oder die Verbreitung von Gerüchten zählen.
Diskriminierung: Wenn personenbezogene Daten missbraucht werden, können diskriminierende Entscheidungen getroffen werden. Dazu können beispielsweise unangemessene Entscheidungen bei der Arbeitssuche oder bei der Kreditvergabe gehören. Die DSGVO sieht vor, dass personenbezogene Daten nur für bestimmte und rechtmäßige Zwecke erhoben und verwendet werden dürfen.
Überwachung: Wenn personenbezogene Daten missbraucht werden, können diese auch für Überwachungszwecke eingesetzt werden. Dies kann die Privatsphäre der betroffenen Person beeinträchtigen und zu einem Verlust von Vertrauen in die betreffende Organisation führen. Die DSGVO sieht vor, dass personenbezogene Daten nur für bestimmte und rechtmäßige Zwecke verarbeitet werden dürfen und dass die betroffene Person über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden muss.
In welchen Gesetzen ist auf welche Weise der Datenschutz geregelt? Gelten die Regelungen nur für Deutschland oder auch andere Länder?
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Telemediengesetz (TMG)
Strafgesetzbuch (StGB)
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
IT-Sicherheitsgesetz
Diese Regelungen gelten nicht nur für Deutschland, sondern auch für andere Länder in der Europäischen Union, da die Datenschutz-Grundverordnung EU-weit einheitliche Standards festlegt. Es gibt jedoch auch länderspezifische Ausführungsgesetze, die zusätzliche Regelungen zum Datenschutz enthalten können.
In welchen Konstellationen gilt die DSGVO auch, wenn es sich um Unternehmen ohne Sitz in der EU handelt?
Niederlassung in der EU:
Unternehmen ohne Sitz in der EU, aber mit einer Niederlassung in einem EU-Mitgliedstaat, unterliegen der DSGVO.
Artikel 3 Absatz 1 der DSGVO.
Angebot von Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger:
Unternehmen ohne Sitz in der EU, die Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger anbieten oder deren Verhalten überwachen und dabei personenbezogene Daten verarbeiten, unterliegen der DSGVO.
Artikel 3 Absatz 2 der DSGVO.
Welches sind mögliche Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten?
Einwilligung:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn der Betroffene seine Einwilligung gegeben hat.
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO.
Vertragserfüllung:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person erforderlich ist.
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der DSGVO.
Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann erforderlich sein, um rechtlichen Verpflichtungen des Verantwortlichen nachzukommen.
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der DSGVO.
Schutz lebenswichtiger Interessen:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person erforderlich sein.
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d der DSGVO.
Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann erforderlich sein, um eine Aufgabe wahrzunehmen, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der DSGVO.
Berechtigte Interessen:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erfolgen, sofern die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen.
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO.
Wann sind Daten personenbezogen?
Daten gelten als personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Artikel 4 Nr. 1 der DSGVO.
Ist eine dynamische IP-Adresse auch ein personenbezogenes Datum?
a, eine dynamische IP-Adresse gilt gemäß der aktuellen Auslegung der DSGVO als personenbezogene Daten.
Eine IP-Adresse kann zur Identifizierung einer natürlichen Person beitragen, entweder direkt oder indirekt, insbesondere in Verbindung mit anderen verfügbaren Informationen.
Die Einordnung einer IP-Adresse als personenbezogene Daten kann von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der Verfügbarkeit zusätzlicher Informationen zur Identifizierung.
Die genaue Einordnung kann auch durch nationale Rechtsprechung und spezifische Umstände beeinflusst werden.
Unternehmen und Organisationen sollten bei der Verarbeitung von IP-Adressen die Datenschutzbestimmungen und -richtlinien gemäß der DSGVO und den nationalen Gesetzen beachten.
Sind pseudonymisierte oder anonymisierten Daten personenbezogen?
Pseudonymisierte Daten:
Pseudonymisierte Daten gelten gemäß der DSGVO weiterhin als personenbezogene Daten, da sie immer noch eine Identifizierung einer natürlichen Person ermöglichen.
Anonymisierte Daten:
Anonymisierte Daten sind keine personenbezogenen Daten, da sie nicht mehr einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.
Anonymisierte Daten fallen nicht unter den Anwendungsbereich der DSGVO.
Die Geschäftsführerin des kleinen Unternehmens "Homedream" fragt Sie, was sie mit den Daten ihrer Kunden machen darf. Das Unternehmen ist im Einzelhandel in Spanien tätig. Es verkauft Wohnaccessoires, bietet Nähkurse an und berät in Sachen Inneneinrichtung.
Für den Verkauf über das Internet erhebt das Unternehmen die folgenden Daten von den Kunden: Name, Adresse, Zahlungsangaben des Käufers, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kaufinteressen, Geburtsdatum.
Ist das rechtmäßig?
Wie prüft man die berechtigten Interessen?
Natürlich! Die Prüfung der berechtigten Interessen erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dabei müssen die berechtigten Interessen des Datenverarbeitenden mit den Rechten und Freiheiten der betroffenen Person abgewogen werden. Die relevanten Paragraphen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f der DSGVO. Die Prüfung umfasst die Identifizierung des berechtigten Interesses, die Notwendigkeitsprüfung und die Abwägung der Interessen. Es muss nachgewiesen werden, dass die Verarbeitung erforderlich ist und dass die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person nicht überwiegen.
Kann man zur Vertragserfüllung E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum erheben?
ja ,zur Vertragserfüllung ist es unter bestimmten Bedingungen erlaubt, personenbezogene Daten wie E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum zu erheben. Dies ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) möglich. Diese Bestimmungen erlauben die Verarbeitung solcher Daten, wenn sie für die Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person erforderlich sind. Es ist jedoch wichtig, die Grundsätze der DSGVO, wie Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung und Datensicherheit, einzuhalten und angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Gelten die Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 f. BGB) auch, wenn sie gegenüber Unternehmern angewendet werden? Wenn ja, inwieweit? (7 Punkte)
Ja, die Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gemäß §§ 305 ff. BGB gelten auch dann, wenn sie gegenüber Unternehmern angewendet werden. Allerdings gibt es einige Unterschiede und Besonderheiten im Vergleich zur Anwendung gegenüber Verbrauchern. Hier sind sieben Punkte, die zu berücksichtigen sind:
AGB gelten auch im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, jedoch gibt es größere Vertragsfreiheit.
AGB müssen transparent und verständlich sein.
Die Einbeziehung der AGB erfordert die aktive Kenntnisnahme und Zustimmung seitens des Unternehmers.
AGB-Klauseln dürfen nicht gegen zwingende Gesetze oder wesentliche Grundgedanken des Gesetzes verstoßen.
Im Geschäftsverkehr besteht Spielraum für individuelle Verhandlungen und Vereinbarungen.
Haftungsbeschränkungen können besser durchsetzbar sein, sollten aber angemessen sein.
Es können spezielle Gesetze und Vorschriften für bestimmte Vertragsarten gelten.
Bitte erläutern Sie den Begrif des Sachmangels bei Kaufverträgen! (7 Punkte)
§433ff
Sachmangel liegt vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder von der erwarteten Qualität abweicht.
Es kann sich um fehlende Eignung für gewöhnliche Verwendung oder fehlende Qualität handeln.
Der Käufer hat eine Untersuchungs- und Rügepflicht, um Mängel rechtzeitig anzuzeigen.
Der Käufer hat Rechte wie Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag.
Gewährleistungsansprüche verjähren in der Regel nach zwei bis drei Jahren
Bitte erläutern Sie den Begrif des Gefahrübergangs im Zusammenhang mit Kaufverträgen und der Mängelgewährleistung! (6 Punkte)
Der Gefahrübergang bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem die Gefahr für die gekaufte Sache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
Der Gefahrübergang erfolgt in der Regel mit der Übergabe der Sache.
Mit dem Gefahrübergang trägt der Käufer das Risiko für Beschädigung oder Untergang der Sache.
Bei Verbrauchsgüterkauf gibt es besondere Regelungen zum Gefahrübergang, die den Verbraucher schützen.
Die Mängelgewährleistung bezieht sich auf die Verantwortung des Verkäufers für Mängel an der Sache.
Die Gewährleistungsansprüche können vor oder nach dem Gefahrübergang geltend gemacht werden, je nach Art des Mangels und den vereinbarten Vertragsbedingungen.
Bitte erläutern Sie den Unterschied von Werk- und Dienstvertrag! (6 Punkte)
Werkvertrag:
Herstellung eines konkreten Werkes
Ergebnisorientiert
Selbstständige Tätigkeit
Vergütung oft pauschal oder nach erreichtem Ergebnis
Haftung für das erstellte Werk
Regelungen: §§ 631 ff. BGB
Dienstvertrag:
Erbringung einer Dienstleistung
Ausführungsorientiert
Weisungsgebunden
Vergütung oft auf Basis von Stundensätzen oder vereinbarten Kriterien
Haftung für Fehler in der Ausführung der Dienstleistung
Regelungen: Allgemeinrechtlich geregelt
Was sind die Unterschiede von Personen- und Kapitalgesellschaften?
Personengesellschaft:
Haftung der Gesellschafter:
Persönliche und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Paragraph: § 128 HGB (Handelsgesetzbuch) - Gesamtschuldnerische Haftung
Rechtsformen:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Paragraph: §§ 705-735 HGB
Eintragungspflicht:
Keine Eintragungspflicht im Handelsregister, es sei denn, es handelt sich um eine OHG oder KG mit Eintragung im Handelsregister.
Paragraph: § 105 HGB
Organe:
Es gibt keine strikte Organstruktur vorgeschrieben. Die Geschäftsführung wird meist von den Gesellschaftern übernommen.
Paragraph: Keine spezifische gesetzliche Regelung
Kapitalgesellschaft:
Haftung der Gesellschafter auf das eingebrachte Kapital beschränkt.
Paragraph: § 13 GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) - Haftung der Gesellschafter
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Aktiengesellschaft (AG)
Paragraph: GmbHG, AktG (Aktiengesetz)
Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister notwendig.
Paragraph: § 11 GmbHG, § 8 AktG - Eintragungspflicht
Vorgeschriebene Organe wie Geschäftsführung (GmbH) oder Vorstand und Aufsichtsrat (AG).
Paragraph: § 35 GmbHG, § 76 AktG - Organe der Kapitalgesellschaft
Was ist eine UG und was unterscheidet sie von der GmbH?
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG):
Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung.
Ermöglicht auch Gründern mit geringem Stammkapital die Gründung einer GmbH.
Mindeststammkapital beträgt 1 Euro.
Das Wort "haftungsbeschränkt" muss im Gesellschaftsnamen aufgenommen werden.
Gewinne müssen zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage verwendet werden, bis das Stammkapital der GmbH erreicht ist.
Kann später in eine GmbH umgewandelt werden, indem das Mindeststammkapital erhöht wird.
Paragraph: § 5a GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung.
Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro.
Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Es gibt keine Beschränkung der Gewinnausschüttung.
Für die Gründung und den Betrieb einer GmbH gelten spezifische Regelungen.
Paragraph: § 4 GmbHG - Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Wie ist eine GmbH & Co. KG aufgebaut?
GmbH & Co. KG:
Persönlich haftender Gesellschafter:
Eine GmbH übernimmt die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär) in der KG.
Die GmbH haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der KG.
Paragraph: § 161 HGB (Handelsgesetzbuch) - Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters
Kommanditisten:
Die Kommanditisten beteiligen sich als stille Gesellschafter an der GmbH & Co. KG.
Ihre Haftung ist auf ihre Einlage beschränkt.
Kommanditisten sind nicht aktiv in die Geschäftsführung eingebunden.
Paragraph: § 171 HGB - Kommanditisten
Geschäftsführung:
Die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG obliegt der GmbH als persönlich haftendem Gesellschafter.
Die GmbH führt die Geschäfte und trifft Entscheidungen im Namen der KG.
Paragraph: § 35 GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) - Geschäftsführung
Eintragung:
Die GmbH & Co. KG muss im Handelsregister eingetragen werden.
Informationen zu Haftung, Gesellschaftern und Geschäftsführung sind öffentlich zugänglich.
Paragraph: § 105 HGB - Eintragung ins Handelsregister
Was benötigt man für die Gründung einer GbR?
Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
Vertragliche Vereinbarung:
Es muss ein Vertrag zwischen mindestens zwei Personen geschlossen werden, die gemeinsam ein bestimmtes Ziel verfolgen.
Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, jedoch wird eine schriftliche Form empfohlen.
Paragraph: § 705 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - Begründung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gemeinsamer Zweck:
Die Gründungsmitglieder müssen einen gemeinsamen Zweck oder ein gemeinsames Vorhaben haben, das sie gemeinsam verfolgen möchten.
Der Zweck kann gewerblich oder nicht gewerblich sein.
Paragraph: § 705 BGB - Zweck der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Beitrag der Gesellschafter:
Jeder Gesellschafter muss einen Beitrag in Form von Geld, Sachen, Rechten oder Arbeit leisten.
Die Beiträge können unterschiedlich sein, müssen jedoch im Vertrag festgehalten werden.
Paragraph: § 705 BGB - Beitragsleistung der Gesellschafter
Gewinn- und Verlustverteilung:
Die Gewinn- und Verlustverteilung wird im Vertrag festgelegt.
In der Regel wird der Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis der Beiträge verteilt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Paragraph: § 722 BGB - Gewinn- und Verlustverteilung
Eine Eintragung der GbR im Handelsregister ist nicht erforderlich, es sei denn, die GbR betreibt ein Handelsgewerbe.
Die GbR kann sich freiwillig ins Partnerschaftsregister eintragen lassen, was Vorteile bieten kann.
Paragraph: § 124 HGB - Eintragung der GbR
Wer haftet wie bei der KG?
Kommanditgesellschaft (KG):
Persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre):
Mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter, der unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der KG haftet.
Der Komplementär kann eine natürliche Person oder eine juristische Person (z.B. GmbH) sein.
Paragraph: § 161 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch) - Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters
Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage in die KG.
Sie sind nicht persönlich haftbar für die Verbindlichkeiten der KG.
Paragraph: § 171 HGB - Haftung der Kommanditisten
Verlustausgleich:
Verluste werden gemäß dem Verhältnis der Kapitalanteile der Gesellschafter getragen.
Der Kommanditist haftet nur mit seinem eingebrachten Kapital für Verluste.
Paragraph: § 168 HGB - Verlustverteilung bei Kommanditgesellschaften
Außenhaftung:
Die Haftung der Gesellschaft gegenüber Dritten erfolgt durch das Vermögen der KG.
Die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen.
Paragraph: § 128 HGB - Außenhaftung der Gesellschaft
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