Prüfung von Grundrechtseingriffen
Definition EINGRIFF
Obersatz
I. Eröffnung des Schutzbereiches
1.1. Persönlicher Schutzbereich
1.2. Sachlicher Schutzbereich
II. Staatlicher Eingriff in den Schutzbereich
III. Rechtfertigung des Eingriffs
3.1. Schrankenvorbehalt
3.2. Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot)
Angemessenheit (Intensität, Verhältnis Gemeinwohlinteresse / Individualinteresse)
BSP. Laskowksi SGW oder Modul 10.13
Ein Eingriff ist jedes staatliche Handeln, dass de, Einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzbereich fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht oder erschwert.
Art 1
Art 2
Art 4
Art 10
Art 13
Menschenrechtsbildung für die Polizei
Eigeninteresse
Solange I - 1974
Solange II
Kriterien und Lissaboner Vertrag
Demokratiedefizit
PSY - Dissoziale persönlichkeitsstörung
BIG Five
Methoden Aggressionsmessung und eav
Abgrenzung Psy / Soziologie
Def. Eingriff
Zuletzt geändertvor 2 Jahren