Sache
Jeder körperliche Gegenstand (90BGB)
Fremd
Nicht im Alleineigentum des Täters und nicht herrenlos
Beschädigen
Substanzverletzung oder mehr als nur unerhebliches Herabsetzen der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit
Zerstören
Existenzvernichtung oder vollständiges Aufheben der Bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit
Verändern des Erscheinungsbildes
Versetzen der sinnlich wahrnehmbaren Oberfläche der Sache in einem von ursprünglichen Zustand abweichenden Zustand
Unbefugt
Ohne Einverständnis
Nicht nur unerheblich
Nicht nur geringfügig
Nicht nur vorübergehend
Was nicht binnen kurzer Zeit von selbst wieder vergeht oder ohne Aufwand entfernt werden kann
Zuletzt geändertvor 2 Jahren