Unverdächtiger
Eine Person die vom Verdacht freisteht eine straftat begangen zu haben
Entschließungsermessen § 3 (1) PolG nrw
Die Polizei trifft Maßnahmen nach pflichtgemäßer Einschätzung
Auswahlermessen §3(2) PolG nrw
Die Polizei entscheidet selbst über das Mittel welches sie zur gefahrenabwehr verwendet
Legitimität
Der Eingriff muss einen legitimen Zweck erfüllen. Die Durchführung muss Legal sein
Geeignetheit
Geeignet ist eine Maßnahme dann ein sie dazu dient das polizeiliche ziel zu erreichen oder zu fördern
Erforderlichkeit §2(1) PolG nrw
Das mildeste unter den geeigneten Mitteln
Angemessenheit §2(2) PolG nrw
Das zu schützende Rechtsgut muss höherwertig sein als das gr in das eingegriffen wird (rechtsgüterabwägung ist vorzunehmen)
Straftat
Eine Straftat ist eine tatbestandmäßige rechtswidrige und schuldhafte Handlung
Legalitätsprinzip 163 l s.1 StPO
Die Behörden und Beamten des Pvd haben Straftaten zu erforschen und kein Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen um die Verdunkelung der Sache zu verhüten
Opportunitätsprinzip
Die Polizei entscheidet ob sie eine Owi verfolgt oder von der verfolgung absieht
Zuletzt geändertvor 2 Jahren