Wohnung
Unter Wohnung versteht man die tatsächlich benutzten Räume die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind, und die der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen und zur Stätte privaten Lebens und Wirkens gemacht sind
Betreten
Bloßes körperliches hineingelangen in eine Wohnung
Durchsuchen
Planmäßige Suche, auch schon das gezielte umherschauen mit dem Ziel etwas zu finden, was man sucht
Erhebliche Immissionen
Von einer erheblichen Belästigung ist auszugehen, wenn die Polizei um Hilfe gerufen wird und nach Würdigung aller Umstände die Immissionen nicht zumutbar sind
Nachtzeit
21:00-06:00 Uhr
Sicherstellung
Amtliche inverwahrungsnahme
Platzverweis
Verbot, sich für einen bestimmten Zeitraum an einem bestimmten Ort aufzuhalten
Gewahrsamnhme
Freiheitsentziehung zu gefahrenabwehrenden Zwecken
Owi von erheblicher Bedeutung
Eine unzumutbare und unverhältnismäßige Beeinträchtigung einer vielzahl von Menschen
Vernehmung
Befragung eines Beschuldigten zu strafverfolgungszwecken durch staatlich autorisierte Person
Zuletzt geändertvor einem Jahr