Notstandshandlung
Umfasst die nicht anders anwendbaren also erforderliche Beeinträchtigung eines fremden Rechtsgutes
Gegenwärtige Gefahr
Wenn die natürlicher Weiterentwicklung jederzeit in einen Schaden umschlagen kann
Gefahr
Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintrittes
Zuletzt geändertvor 2 Jahren