Statistischen Bundesamt
Jede in Deutschland lebende Person ohne deutschen Pass wird als Person mit Migrationshintergrund gezählt, selbst wenn weder diese Person noch eines ihrer Elternteile eine eigene Migrationserfahrung hat (d. h. im Ausland geboren wurde).
In Deutschland geborenen eingebürgerten Ausländer sowie eine Reihe von in Deutschland Geborenen mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus dem Migrationsstatus der Eltern ableitet.
KMK
Migrationshintergrund, wenn mindestens eines der folgenden
Merkmale zutrifft:
1. Keine deutsche Staatsangehörigkeit
2. Nichtdeutsches Geburtsland
3. Nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld (auch wenn der Schüler/die Schülerin die deutsche Sprache beherrscht)“
IGLU
Familien ohne Migrationsgeschichte: Beide Eltern wurden in Deutschland geboren;
Familien mit partieller Migrationsgeschichte: Ein Elternteil wurde in Deutschland, ein Elternteil wurde im Ausland geboren;
Familien mit Migrationsgeschichte: Beide Eltern wurden im Ausland geboren.
-> alle Personen, bei denen mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde und nach Deutschland zugewandert ist
-> weiteres Kennzeichen ist die Familiensprache, wenn die Sprache der Familie manchmal oder immer eine andere als Deutsch ist
PISA
Migrationshintergrund mit einem oder zwei im Ausland geborenen Eltern oder die selbst im Ausland geboren wurden
OECD
zählen Schülerinnen und Schüler, bei denen nur ein Elternteil im Ausland geboren wurden, zu den Schülerinnen und Schülern ohne Migrationshintergrund
KITA
Schülerinnen und Schülern mit mindestens einem im Ausland geborenen
Elternteil
Zuletzt geändertvor 2 Jahren