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Drei-Elemente-Lehre
Staatsgewalt: Fähigkeit des Staates souverän nach innen/außen zu handeln. Anordnung gegenüber dem Volk über dem ges. Staatsgebiet durchzusetzen und völkerrechtlichen Verplichtungen nachzukommen.
Staatsgebiet: Abgegrenzter Raum auf der Erdoberfläche, sog. Territorium. Hier lebt das Staatsvolk. Hier erstreckt sich die Staatsgewalt.
Staatsvolk: Staatsangehörige (Staatsangehörigkeit).
Failed State:
Staat min. eins der drei Merkmale von Staatlichkeit nicht aufweisen kann. z.B. Staatsgewalt nicht mehr über das gesamte Staatsgebiet - Rebellengruppe übt Macht über ein Gebiet aus - Folgen reichen weit über den eigenen Staat hinaus. z.B. Somalia - Piraterie.
Artikel 20 im Grundgesetz
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Staatsstrukturprinzipien
Demokratie: Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Repräsentativsystem, Mehrheitsprinzip
Bundesstaat: Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern (eigene Gesetze)
Rechtstaat: Rechtsgleichheit, Rechtsschutz vor Willkür, Rechtssicherheit
Sozialstaat: soziale Gerechtigkeit, Sozialpolitik, soziales Handeln
Republik: Gewähltes Staatsoberhaupt
FDGO (Freiheitliche demokratische Grundordnung) von 1952
Menschenrechte: Achtung vor den im GG konkretisierten Menschenrechten (Persönlichkeit, Leben, freie Entfaltung)
Volkssouveränität: Jede Ausübung staatlicher Macht muss zumindest indirekt legitimiert sein. Regelmäßige Wahlen wo das Volk entscheidungen treffen kann.
Gewaltenteilung: Machtmissbrauch soll verhindert werden. Staat hat die Macht, Strafen durchzusetzten. Staat muss sich auch an die Gesetze halten. (Legislative, Exekutive, Judikative).
Verantwortlichkeit der Regierung: Regierung schuldet dem Parlament Rechenschaft. Regierung ist vom Vertrauen der Mehrheit der Abgeordneten abhängig Bundeskanzler). Parlament kann mit Untersuchungsausschüssen die Arbeit der Regierung auf Fehler untersuchen.
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung: Exekutive muss sich bei allen Entscheidungen und Maßnahmen an Gesetze u. Verordnungen durch die Gerichte halten.
Unabhängigkeit der Gerichte: Richter sind nur an Recht u. Gesetz gebunden. Entscheiden nur auf dieser Grundlage. Keiner Weisung unterworfen.
Mehrparteienprinzip: Mind. zwei konkurrierende Parteien.
Chancengleichtheit für alle politischen Parteien: Für alle Parteien die gleichen Regeln.
Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition: Opposition = Teil des Parlaments, der aktuell nicht die Regierung stellt. Oppositionspolitiker kritisieren die Regierung und das ist gut so.
Grundgesetz
Änderungen des GG nur durch 2/3 Mehrheit von Bundestag und Bundesrat.
Ewigkeitsklausel im GG Art. 79 Abs. 3 verbietet die Änderung des Förderalismus sowie den Artikel 1 und 20 im GG.
Ziele der Bundesrepublik Deutschland laut Grundgesetz:
Umwelt und Tierschutz
Verwirklichung eines vereinten Europas
Sicherung des Friedens
Artikel 1-19
Schutz der Menschenwürde
Freiheit der Person und Recht auf Leben
Gleicheit vor dem Gesetz und keine Diskriminierung
Glaubens- und Gewissensfreiheit
Freie Meinungsäußerung
Schutz der Ehe und Familie
Staatliche Schulaufsicht, Elternrechte
Versammlungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Brief- Post- Fernmeldengeheimnis
Recht der Freizügigkeit
Freie Berufswahl
Unverletzlichkeit der Wohnung
Gewährleistung des Eigentums
Überführung in Gemeineigentum
Staatsangehörigkeit
Petitionsrecht
Verwirkung von Grundrechten
Rechtsweggarantie
Bundesländer und ihre Hauptstädte:
Zuletzt geändertvor 2 Jahren