Wirtschafstsektoren
Primärer Sektor
Produzierend, Rohstoffgewinnend
Sekundärer Sektor
Produzierend
Tertierärer Sektor
Dienstleistungen
Kollektives Arbeitsrecht
regelt Rechte und Pflichten zwischen AN und Betriebsrat oder Parteien eines Tarifvertrags
z.B. Wochenarbeitszeit
Tarifautonomie
Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden selbstständig Tarifverträge auszuhandeln
Gibt Vertragsparteien das Recht
Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen unabhängig von Staatlicher Einflussnahme zu regeln
Zu Vereinbarungen, die von Vertragspartnern nicht einseitig zu ungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden dürfen
Konsum
Bedürfnisse der Konsumenten entsprechen der Nachfrage
Der Bedarf der Konsumenten ist abhängig von der Kaufkraft
Die Nachfrage der Konsumenten ist abhängig Von der Kaufkraft
Beitragsbemessungsgrenzen
Rentenversicherung -> keinen Rentenversicherungsbeitrag für einen Teil des Gehalt beim übersteigen der BBG
Krankenversicherung -> BBG gibt an zu welchem Jahresbruttoentgeld ein Arbeitnehmer in der ges. KV versichert sein muss
GmbH
Gesellschafter kann auch Geschäftsführer sein
pa. / ppa. Prokurist (ins HRG eingetragen)
i.V Habdlungsbevollmächtigung
Sozialpartner: Arbeitgeberverbände
Fusion GmBH -> Profuktportfolio erweitern
Markt
Je höher der Preis eines Produktes umso höher die Angebotene Menge
Soziale Marktwirtschaft -> Sozialgesetzgebung soll den einzelnen von negativen Auswirkungen des Marktes schützen
Verkäufermarkt: mehr Nachfrage als Angebot -> Verkäufern fällt es leicht
Support
1st Level Support
Anlaufstelle eingehende Supportanfragen
Klärung einfacher Probleme
Weiterleitung anderer Probleme an 2nd
2nd Level Support
Unterstützung 1st (Dokumentationen, Schulungen)
Zu komplex -> Weiterleitung 3th
3th Level Support
höchste Eskalationsstufe
Spezialisten
Marktformen
Tarif & Mantelvertrag
Zuletzt geändertvor 2 Jahren