Definition von wissenschaftlichem Fehlverhalten
Es wurde in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht
geistiges Eigentum anderer verletzt
Beeinträchtigung der Forschungstätigkeit anderer
Was sind Formen von wissenschaftlichem Fehlverhalten?
Falschangaben
Verletzung geistigen Eigentums
Inanspruchnahme der (Mit-) Autorenschaft eines anderen ohne dessen Einverständnis
Sabotage von Forschungstätigkeit
Beseitigung von Primärdaten
Welche Arten der Verletzung geistigen Eigentums liegen vor? / Welche Arten von Plagiaten gibt es?
Textplagiat/ wörtliches Plagiat
Übersetzungsplagiat
paraphrasierendes Plagiat/ Ideenplagiat
Imitationsplagiat
Zitatsplagiat
Selbstplagiat
was sind Ursachen für Plagiate?
mangelndes ethisches Bewusstsein
Veröffentlichungsdruck (“publish or perish”
Unklare bzw. uneinheitliche Konsequenzen
In welchen Fällen ist man mitverantwortlich für das Fehlverhalten anderer?
Aktive Beteiligung am Fehlverhalten anderer
Mitwissen um Fälschungen durch andere
Mitautorenschaft an fälschungsbehafteten Veröffentlichungen
grobe Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
Was sind Ursachen für wissenschaftliches Fehlverhalten?
mangelndes ethisches Problembewusstsein
Veröffentlichungsdruck (“publish or perish”)
Orientierung an quantitativen Leistunsindikatoren
unklare bzw. uneinheitliche Konsequenzen
mangelndes Verständnis der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens
Was tun bei wissenschaftlichem Fehlverhalten?
Ombudsman für die Wissenschaft
1999 von der DFG eingerichtet
ehrenamtliches Gremium
Beratung zu
guter wissenschaftlicher Praxis
Konfliklösung bei wissenschaftlichem Fehlverhalten
Gewährleistung der Vertraulichkeit
Was tun bei wissenschaftlichem Fehlverhalten an der RWTH Aachen?
lokale Ombudspersonen der Universität
in Konfliktfällen und bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten
bestellt durch das Rektorat der RWTH
zwei unabhängige Vertrauenspersonen
berechtigt, alle der Aufklärung des Sachverhalts dienlichen Schritte zu unternehmen
trifft Entscheidungen unter Berücksichtigung des ermittelten Sachverhalts und der erhobenen Beweise nach freier Überzeugung
Rektoratskommission zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens
berichtet dem Rektorat (Beschlussempfehlung)
Rektorat entscheidet auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommission
Zuletzt geändertvor 2 Jahren