Buffl

VL 10 Praxisgründung & Businessplan

MU
von Merle U.

Was muss

  • der Behandlungsvertrag,

  • die Informationspflicht,

  • die Aufklärungspflicht,

  • Einwilligung,

  • Dokumentation und Einsichtnahme

in der Therapie beinhalten?

-> Was (Inhalte)

Was (Inhalte)

Behandlungsvertrag

Gegenseitige Leistungspflicht wird begründet; Behandlung gemäß anerkanntem fachlichen Standard (Therapeut) / Mitarbeit, Wahrnehmung der Termine, ggf. Zahlungspflicht (Patient)


Informationspflicht

Allgemeine Informationen über Setting, Probatorik, Verdachtsdiagnose, Berichtspflicht, Kostenübernahme, selbst zu tragende Kosten, Rechnungslegung, Ausfallregelung


Aufklärungspflicht

Informationen über Diagnose, Krankheitsmodell, Behandlungsziele, Therapieplanung, Behandlungsalternativen, Prognose, Nutzen u. Risiken einer Psychotherapie


Einwilligung

Aufklärung muss vorausgegangen sein, ggf. Einwilligung eines hierzu berechtigen (Eltern, Betreuer)


Dokumentation

Sämtliche, aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse, sowie deren Therapien und ihre Wirkungen. Konkret: Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen/Diagnostik und deren Ergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen, Arztberichte und Gutachten


Einsichtnahme

Vollständige Patientenakte, Ablehnung der Einsichtnahme nur, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. Minderjährige: Bei „einwilligungsfähigen“ Kindern/Jugendlichen/Betr euten, haben Eltern/Betreuer kein Recht darauf, die Unterlagen einzusehen

Author

Merle U.

Informationen

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