Maßgeblicher Voranmeldungszeitraum im Besteuerungszeitraum §18
Was ist bei Unternehmensneugründungen zu beachten?
Bei Unternehmensneugründungen sind die Voranmeldungen gem. §18 (2) S.4 UStG monatlich abzugeben.
Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 gilt die generelle Verpflichtung zur Abgabe von monatlichen Voranmeldungen in Neugründungsfällen nach §18 (2)S.4 nicht (§16 (2) S. 6). Der Vorameldungszeitraum richtet sich in den vorgenannten Besteuerungszeiträumen in Neugründubgsfällen nach §18 (2)S.1 u. 2 UStG
Zuletzt geändertvor 2 Jahren