Zweckmßigkeit: Zustellungsurkunde oder Empfangsbekenntnis
Kosten:
Empfangsbekenntns lohnt sich preislich, weil nur der Brief gezahlt wird (ZU kostet 3,85 Euro)
Inhaltlich:
Zustellungsurkunde, hier ist kein Zutun der Gegenseite notwendig, bei EB schon
Bei Zwangsgeldandrohung ist Zustellung notwendig, dann ganzen Bescheid bverbinden (wegen § 13 Abs. 7 VwVG)
Ausgangsbescheid Tenor
wo steht dieser?
Beispielssatz?
was steht noch drin?
Steht nach der ANrede (Sehr geehrter …) BEACHTE: an Anwalt adressiert? dann Tenor nicht an “Sie”
Bsp.: Hiermit fordere ich Sie auf (so genau wie möglich)
ODER
Ich untersage Ihnen
—-
Was steht noch drin:
Frist
entweder (wenn keine aufschiebende Wirkung) konkretes Datum
oder (wenn aufschiebende Wirkung durch Widerspruch) “innerhalb von drei Wochen nach Bestandskraft dieses Bescheids”
Wenn kein Fall von § 80 ABs. 2 Nr. 3 VWGO einschlägig ist:
DIe vorgenannte ANordnung wird für sofort vollziehbar erklärt.
Vollstreckung
Sollten Sie der Aufforderung aus Ziff. 1 nicht fristgerecht nachkommen, werde ich die … Die voraussichtlichen Kosten werden … betragen.
Zuletzt geändertvor 2 Jahren