Beschlüsse sind nicht zwischenstaatlich, sondern innerhalb der Mitgliedstaaten
gemeinsamer Binnenmarkt
abgestimmte Handelspolitik
gemeinsame Währung
kein Gewaltmonopol und Verfassung
Sicherheit, Frieden, Schutz der Menschenrechte
geeintes Europa kann schlimme Vorkommnisse verhindern
Hoffnung auf Größere Macht in der Welt
1951 : Gründung einer Montanunion - Zollfreier Übergang Kohle und Stahl
1992/93 Entwicklung zur Europäischen Union
gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Wirtschafts- und Währungsunion - Euro
Zusammenarbeit in Justiz und innerem
Vertiefung d. Zusammenarbeit
Verträge von Amsterdam und Nizza
seit 1993 allgemeine Voraussetzungen für Beitrittskandidaten der EU
politisches Kriterium
stabile Demokratie mit entsprechenden Institutionen
wirtschaftsliches Kriterium
funktionierende Marktwirtschaft
Acquis-Kriterium
Akzeptanz Rechte und Pflichten der EU
EU-gemeinschaftliches Kriterium
Anerkennung des Binnenmarktes
Beitritt der EWWU
institutionelle Gefüge der Union an die Herausforderungen der neuen Erweiterung angepassen
Kontroll- und Legislativbefugnisse des Parlaments ausgeweitet
Verfahren der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat auf weitere Bereiche ausgedehnt
übertrug klassische "staatliche" Aufgaben und Kompetenzen wie Währung, Außen- und Sicherheitspolitik sowie Teile der Justiz- und Innenpolitik von den Mitgliedstaaten auf die EU-Ebene
Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft
Erfolgsgeschichte, die Marktwirtschaft, Frieden und Vielfalt förderten und den Mitgliedsländern der EU eine nie gekannte Zeit des Wohlstands brachten
Wahl: alle 5 Jahre von Bürgern direkt
751 Mitglieder - davon mind.6 bis höchstens 96 Sitze pro Mitgliedstaat
Parlament sitzt in Straßburg
Gesetzgebung:
kein Initiativrecht
Budgetierungsverordnung:
Aufstellung Haushaltsplan
Wahlfunktion:
Wahl EU Kommision (aus Rat vorgeschlagen)
Parlament kann Komission durch Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen
Kontrollfunktion:
Komission und EZB müssenParlament bericht erstatten
Parlament kann Anfragen an die Organe richten
Eu Parlament
Eu Rat
Ministerrat
EU Komission
EU Gerichtshof
EU Zentralbank
EU Rechnungshof
intergouvernementale Institution
Zusammensetzung:
Staats/- Regierungschefs aller Mitgliedstaaten
Präsident des EU Rates
Komissionspräsident
Treffen meist 4x/Jahr
Aufgaben:
allgemeine Ausrichtung der Politik
Nominierung Komissionspräsident
Ernennung des hohen Vertreters der EU
supranationale Institustion:
Interesse der Eu statt der einzelnen Staaten vertreten
Jeder Staat stellt Kommisar für Ressort
Sitz: Brüssel
Umsetzung von Beschlüssen des EU Parlaments und Rat
Hüter der Verträge - Einhaltung von Pflichten
Legislative: alleiniges Initiativrecht für Gesetzvorhaben, Vorschlagrecht Haushalt
Vertretung der EU im Ausland
Intergouvernmentale Institution
Fachminister aus allen Mitgliedstaaten
Vorsitz wechselt jedes halbe Jahr
Sitz: Brüssel,Luxenburg
Abstimmverfahren: doppelte Mehrheit (mind. 55% der Mitgliedstaaten und mind. 65% der Bevölkerung)
Legislative - Beteiligt an Gesetzgebung
Verabschiedung des EU Haushalts
Unterzeichnung internationale Übereinkünfte
Einnahmen der Mitgliedstatten und Ausgaben
Beschluss von mehrjährigen Finanzrahmen - Obergrenze der Ausgaben
Demokratiedefizit:
große Entscheidungskompetenzen von Ministerrat und Kommission - weniger Einfluss von EU Parlament
aber…
Kommission und Rat nicht direkt legitimiert - Mitglieder des Rates und der Kommission wurden indirekt vom Volk gewählt
Große Bedeutung der Normen - 90% der deutschen Vorhaben von EU
Vorbeugung der “Überregelung“ - alle 5 Jahre Überprüfung auf Zweckhaftigkeit
Vereinfachung des Handels- und Produktionsprozesses
bessere Vergleich und Bewertungsmöglichkeit
Sicherung des europäischen Wettbewerbs
Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt
Erleichterung Gewährleistungsabwicklung
Normen:
Richtlinien
Rechtsakte der Union
Verordnungen
müssen nicht durch Nationale Rechtsakte umgesetzt werden
Erlass der Normen durch ordentliche Gesetzgebungsverfahren
Grundsätzlich haben die Mitgliedstaaten jedoch Gestaltungsspielraum
1. - Anliegen an EU herangetragen
2. - EU Kommission macht Vorschlag und leitet an EU Ministerrat, Parlament weiter
3. - Parlament berät in 1.Lesung
4. - wenn Ministerrat in 1. Lesung zustimmt ist Gesetz erlassen
wenn nicht, kommt es zu 2. Lesung
5. - in 2. Lösung Parlament berät - kann Gesetz mit abs. Mehrheit scheitern lassen oder Änderungsvorschläge machen
6. - falls keine Einigung - Vermittlungsausschuss aus Ministerrat und Parlament kann einberufen werden
seit 1993 existierender Binnenmarkt
Freier Warenverkehr:
Wegfall von Grenzkontrollen
Abschaffung von Zöllen, Verbot von staatlichen Eingriffen in Warenverkehr
Freier Personenverkehr:
Wegfall Grenzkontrollen
Freizügigkeit (auch durch Schengenabkommen)
Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit
Dienstleistungsfreiheit:
Möglickeit für jedes Unternehmen seine Dienstleistung auch in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen
Kapital- und Zahlungsfreiheiten:
Schaffung von einheitlichem europäischem Kapitalverkehr, Auslandsdirektinvestitionen
Ziel: Abschaffung der Kontrollen an Binnengrenzen
1. Abkommen: schrittweiser Abbau der Grenzkontrollen
1995 Inkrafttreten Schengener Durchführungsübereinkommen:
Angleichung Visa/- Asylpolitik, Bekämpfung der Drogenkriminalität, starke Außengrenzkontrollen
seit 1985 Anschluss auch von nicht EU Ländern (z.B. Island, Schweiz, …)
1999: Abkommen von Völker auf EU Ebene (Vertrag v. Amsterdam)
neue EU Mitglieder
Grenbzkontrollen in Notfallsituationen jedoch möglich
19 Mitglieder
Voraussetzungen:
Preisstabilität
Stabilität der öffentlichen Finanzen, Wechselkursstabilität, Sabilität der langfristigen Zinssätze
Maßnahmen zur Sicherung der Eurozone:
Stabilitäts- und Wachstumspackt
das europäische Sixpack
der europäische Stabilitätsmechanismus
der europäische Fiskalpakt
zentrale Vorschriften:
Begrenzung Haushaltsdefizite (3% pro jeweiligem Staat) und Verschuldungsgrade (60% des BIP des Landes)
Vorlage der jährlich aktualisierten Stabilitätsprogramme des Staates
Sanktionen bei Verletzung der Defizitgrenze
Reformvorschläge z.B.:
größerer Automatismus bei Sanktionen, höheres Defizitkriterium
Optimierung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes
zentrale Inhalte:
verpflichtender Abbau bei Schuldenstand > 60% des BIP
vermehrte Kontrolle durch Kommission - frühzeitige Sanktionen
Frühwarnsystem für makroökonomische Ungleichgewichte
Schwellenwerte:
realer effektiver Wechselkurs: +/- 5% für EU-Länder, +/- für nicht EU
Immobilienpreise in Relation zu Verbraucherpreisindex: +6%
Kreditvergabe an den Privatsektor: +15% des BIP
Schuldenstand des Privatsektors: 133% des BIP
öffentlicher Schuldenstand: 60% des BIP
Arbeitslosenquote: 10% (Dreijahresquote)
seit 2012 inkraft
Ablösung des Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
zentraler Unterschied: dauerhaft eingerichtete internationale Organisation
Ziel:
Verhindern von Zahlungsunfähigkeit der EU Länder
Schutz der Stabilität im Euro-Währungsgebiet
Maßnahmen:
Kredite für Überschuldete Länder - für Sanierung ihres Staatshaushaltes
Volumen von 700 Milliarden Euro - max. 500 Milliarden Euro an Kredit
Finanzierung ergibt sich aus Finanzierungsanteil des Landes
Verschärfung Stabilitäts- und Wachstumspackt
Ziel: Stabile Wirtschaftslage in der EU
Pflicht von Schuldenbremsen
Grenze einer jährlichen Neuverschuldung
Sparverpflichtung, Abweichen von geplanter Defizitbehebung nur unter besonderen Umständen
angepasste Sanktionsmöglichkeiten
Mehrheiten:
qualifizierte Mehrheit: Vorschlag der den davor überstimmt gewinnt
umgekehrte qualifizierte Mehrheit: Vorhaben ist angenommen, sofern nicht dafür abgestimmt wird es abzulehnen
Migration:
innerhalb der EU:
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Probleme: Gefehr von Braindrai (Abwanderung der Intelligenz), zu hohe Belastung der Sozialkassen - Lösung: Einschränkung Arbeitnehmerfreiz.
aus Drittstaaten:
Bekämpfung der Fluchtursachen, Schutz der EU Außengrenzen, Vereinheitlichung der Asylgesetzgebung
EU/Euro Austritte:
Grexit: Austritt Griechenland
finazielle Unterstützung
Brexit: Verhandlungen mit UK
Integration ist notwendige Reaktion für bestimmte Entscheidungen
EU der mehrfach Geschwindigkeit: Schritt für Schritt Einführung
EU als Bundesstaat: Abgabe der Kompetenzen der einzelnen Staaten
EU als Staatenbund: Zusammenarbeit Regierung der Staaten, aber geringe Kompetenzen für EU-Organe
EU als Zusammenschluss relativ autonomer Regionen: Subsidaritätsprinzip - möglichst viele Kompetenzen auf den unteren Ebenen (regional, kommunal)
EU als variable Geometrie: Zusammenschlüsse der EU Staaten in untersch. Politikbereichen
Zuletzt geändertvor 2 Jahren