Unbeendet
ist der Versuch, wenn der Täter glaubt, noch nicht alles zur Tatbestandsverwirklichung Erforderliche getan zu haben
Beendet
ist der Versuch, wenn der Täter glaubt, alles zur Tatverwirklichung Erforderliche getan zu haben
Freiwillig
Aus selbst gesetzten Motiven (Autonom)
Unfreiwillig
Aus heteronomen Gründen
Fehlgeschlagener Versuch
Liegt vor, wenn die zur Tatausführung vorgenommenen Handlungen ihr Ziel nicht erreicht haben und die dem Täter zur Verfügung stehenden Mittel, den Erfolg nicht herbeiführen können
Zuletzt geändertvor 2 Jahren