Versammlung
im Sinne des Gesetzes ist eine örtliche Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.
Veranstaltung
ist ein planmäßiges, zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag herausgehobenes Ereignis, bei welchem meist ein kommerzieller oder konsumierender Zweck gegeben ist.
Uniform
ist eine gleichartige Bekleidung, die nach Form, Farbe, Schnitt, sonstiger Aufmachung, wie Besatz, Knöpfe, Material u.Ä. von der allgemeinen üblichen Kleidung abweicht.
Uniformteile
sind Kleidungsstücke, die von jedem objektiven Betrachter ohne Schwierigkeiten wegen ihrer Gleichartigkeit als Bestandteil einer Uniform erkannt werden können.
Gleichartige Kleidungsstücke
sind Kleidung und Kleidungsbestandteile jeder Art, die sich durch Gleichförmigkeit auszeichnen und damit ihren Charakter nach Uniformen oder Uniformteilen entsprechen.
Waffen
zu den Waffen im technischen Sinne gehören alle Gegenstände, die dem Waffenbegriff des Waffengesetzes bzw. dem Kriegswaffenkontrollgesetz entsprechen.
Schutzwaffen im technischen Sinne
sind nach ihrer Zweckbestimmung, ihren Konstruktionsmerkmalen oder ihren besonderen Eigenschaften von vornherein dazu bestimmt, dem Schutz des Körpers gegen Angriffsmittel bei kämpferischen Auseinandersetzungen zu dienen.
Schutzwaffen im nichttechnischen Sinne
sind Gegenstände, die ihrer Art nach objektiv geeignet sind, denselben Zweck wie Schutzwaffen im technischen Sinne zu erfüllen und darüber hinaus vom Träger subjektiv dazu bestimmt sind, hoheitliche Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren.
Zuletzt geändertvor 2 Jahren