Rechte, die dem Käufer zustehen, wenn der Verkäufer eine mangelhafte Sache übergibt.
Vertragsschluss Gefahrübergang §§446, 447
-> Allg. LSR -> Gewährleistungsrecht
Verjährung nach §§194 ff. Verjährung nach §438, §218
§218
=> Vor Gefahrübergang bleibt es beim allg. Leistungsstörungsrecht
…wegen des Mangels selbst
= SE statt der Leistung
behebbar:
§§437 Nr. 3, 280 I, III, 281
nicht behebbar:
§§437 Nr. 3, 280 I, III, 282
§§437 Nr. 3, 280 I, III, 283
§§437 Nr. 3, §311a II
…wegen Folgeschäden
= SE neben der Leistung
§§437 Nr. 3, 280 I
§§437 Nr. 3, 280 I, II, 286
I. Wirksamer Kaufvertrag
II. Mangel nach §§434, 435 bei Gefahrenübergang
III. Nacherfüllungsverlangen §439 I 1. Fall oder 2. Fall
IV. Kein Ausschluss
vertraglich §444; aber: §475
gesetzlich §442, Unmöglichkeit gem. §275
V. Keine Einreden §§218, 438
A. Voraussetzungen
I. Minderungserklärung
II. Minderungsrecht
1. Kaufrecht
2. Mangel i.S.d. §434 oder §435 bei Gefahrübergang §§446, 447
3. Erfolgloser Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung
B. Rechtsfolgen
I. Herabsetzung des Kaufpreises
II. Erstattung des Mehrbetrages, §§ 441 IV, 346 I, 347 I
§§ 437 Nr. 2, 1. Fall, 440, 323, 326 V, 346 ff.
I. Rücktrittserklärung §349
II. Rücktrittsrecht
1. Wirksamer KV
2. Mangel i. S. v. §434 (=Sachmangel), §435 (=Rechtsmangel) bei Gefahrenübergang
3. Fälliger und durchsetzbarer Nacherfüllungsanspruch
4. Erfolgloser Ablauf einer angemessenen Nachfrist oder Entbehrlichkeit der Fristsetzung §§323 II, 326 V, 440 => “statt zurückzutreten”
5. Kein Ausschluss des Rücktritts §§438, 218 I 1, 323 V 2, 323 VI
III. Rechtsfolgen §346
§437 Nr. 3
II. Mangel §§434, 435
III. Maßgeblicher Zeitpunkt §§446, 447
IV. Voraussetzungen der jeweiligen Schadensersatz-Norm
=> „dass die Waren ihre Funktionen ohne diese digitalen Produkte nicht erfüllen können“
Eine Waren mit digitalen Elementen liegt vor, wenn das digitale Produkt die grundlegende Bedingung für die Ausführung aller Funktionen ist.
Eine Ware mit digitalen Elementen liegt vor, wenn das digitale Produkt die wesentlichen Funktionen der Sache ausmacht.
Zuletzt geändertvor einem Jahr