Wo sind die kreisfreien und die großen selbstständigen Städte namentlich aufgelistet?
§14 V und VI NKomVG
Kann die Anhörung nach §28 I VwVfG iVm. §1 I NVwVfG formlos durchgeführt werden?
Die Anhörung bedarf nicht immer der Schriftform, grds. kann sie in einfach gelagerten Fällen formlos, insb. telefonisch durchgeführt werden
Nenne die Voraussetzungen einer Gewerbeuntersagung nach §35 I GewO!
Gewerbe
Ausübung
Kein Ausschluss nach §35 I 1 VIII GewO
Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder der Leitungsperson
Gewerbe iSd GewO
Gewerbe ist eine auf Dauer angelegte, selbstständige, auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit, die nicht freiberuflich (vgl. §6 GewO) oder Urproduktion (Land- oder Forstwirtschaft) ist.
Unzuverlässig iSd §35 I GewO
Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender. wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird
Welche gesetzlichen Wörter können darauf hinweisen, dass die Norm der Behörde ein Ermessensentscheidung bei der Entschließung einräumt?
kann
darf
soll (=intendiert)
Welche gesetzlichen Wörter können darauf hinweisen, dass die Norm der Behörde eine gebundene Entscheidung bei der Entschließung darstellt?
ist
hat
wird
muss
Beliehene
natürliche/juristische Personen des Privatrechts, die durch oder aufgrund eines Gesetzes einzelne hoheitliche Verwaltungsaufgaben im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrnehmen dürfen
Verwaltungshelfer
natürliche/juristische Personen des Privatrechts nimmt Hilfstätigkeiten im Auftrag und nach Weisung der ihn betrauenden Behörde wahr
Was unterscheidet Beliehene und Verwaltungshelfer?
Beliehener ist eine Behörde iSv §1 iV VwVfG, kann selbst VAe erlassen
Verwaltungshelfer: hoheitliche Maßnahme wird der beauftragenden Behörde zugerechnet
Was meint Vorrang des Gesetzes?
Kein Handeln gegen das Gesetz
Was meint Vorbehalt des Gesetzes?
Kein Handeln ohne Gesetz
Nenne Arten Verwaltungshandelns!
Verwaltungsakt
WE (Privatrechtlich: insb. Verwaltungsprivatrecht
Öffentlich-rechtlich beim Abschluss ÖR-Verträge)
Realakte oder sonstiges schlichtes Verwaltungshandeln (z.B.
Rechtsakte)
Rechtsnormen (Verordnungen,Satzungen - sofern kein Einzelfall)
Verwaltungsvorschriften und Weisungen
etc…
Maßnahme iSv §35 1 VwVfG
jede Handlung, die einen Erklärungsgehalt hat
hoheitlich iSv §35 1 VwVfG
einseitiges Gebrauchmachen von den Befugnissen des öffentlichen Rechts h.M.
Regelung iSv §35 1 VwVfG
Maßnahme bezweckt ihrem Ausspruch nach die unmittelbare Herbeiführung einer Rechtsfolge
Welche Arten der Regelung gibt es?
Verbot/Gebot
Rechtsgewährung
Rechtsversagung
Rechtsgestaltung
Feststellung
Außenwirkung §35 1 VwVfG
Rechtsfolge der Maßnahme tritt bei einer außerhalb der Verwaltung stehenden Person ein (verlässt den verwaltungsinternen bereich)
Einzelfall §35 1 VwVfG
Regelung eines konkreten oder abstrakten Sachverhalts für einen individualisierten Personenkreis (=Einzel- oder Sammelverfügung)
Zuletzt geändertvor 2 Jahren