Was bedeutet Entflechtung, auch Unbundling genannt?
Wegen gesetzlicher Vorgaben (EnWG) müssen die monopolistischen Funktionen (Übertragung und Verteilung) der Strom- und Gasversorger von den freien organisierten Tätigkeiten (Erzeugung, Speicherung, Handel, Vertrieb) getrennt werden
Was sind allgemeine Ziele der Politik, die durch Unbundeling erreicht werden sollen?
Fairer Wettbewerb in der Energieversorgung: Kunden können ihren Strom-/Gasanbieter frei wählen/wechseln.
Niedrige Netzentgelte / günstige Energiepreise
Umsetzung der EU-Beschleunigungsrichtlinien Gas / Strom in nationales Recht: EnWG und Verordnungen
Welche Grundvoraussetzungen schafft Unbundeling?
Diskriminierungsfreier Zugang zum Netz für alle Vertriebe
Transparenz (Offenlegung Kostenstrukturen Netzbereich)
Verhinderung von Quersubventionen (Netze ggü. Vertrieb)
Welche vier Arten von Unbundeling gibt es?
buchhalterisch
informatorisch
organisatorisch (operationell)
gesellschaftsrechtlich (legal)
Was versteht man unter informatorischem Unbundeling?
Umgang mit wirtschaftlich sensiblen Informationen der Netzbetreiber, Unterscheidung nach
Informationen des Netzbereichs, die geheim zu halten sind
Vertragsspezifische Daten: Identität versorgender Vertrieb, Leistung, Abnahmemenge, Laufzeiten, Kündigungsfristen...
Zählerdaten und Lastgänge
Durchleitungsanfragen
Informationen des Netzbereichs, die offen gelegt werden können/müssen, dann aber diskriminierungsfrei
Daten Netznutzungsentgelte
Netz-Neubaumaßnahmen
Geplante Verdichtungsvorhaben im Bestandsgebiet (Speziell Gas)
Was versteht man unter organisatorischem / legal Unbundeling?
organisatorische Entflechtung
Unabhängigkeit hinsichtlich der Organisation, der Entscheidungsgewalt und der Ausübung des Netzgeschäfts
gesellschaftsrechtliche Entflechtung
Unabhängigkeit hinsichtlich der Rechtsform. Zu gewährleisten für Unternehmen, an deren Netz mehr als 100.000 Kunden angeschlossen sind (De-Minimis-Regelung)
Was versteht man unter der De-Minimis-Regelung?
Grenze für organisatorisches bzw. legal Unbundling
Grenze bei 100.000 Kunden
Getrennte Zählung nach angeschlossenen Kunden/Sparte
Konzernklausel:
Kundenzurechnung über mehrere Unternehmen hinweg, sofern bestimmender Einfluss vorliegt (Beteiligung > 50%)
Liegt die Kundensumme mehrerer EVU-Tochtergesellschaften/- Beteiligungen über 100.000, wird jedes Unternehmen so behandelt, als habe es allein mehr als 100.000 Kunden
Welche Bereiche müssen im legal Unbundeling eines Unternehmens hinsichtlich Organisation, Entscheidungsgewalt und Ausübung getrennt werden?
Netzbereich (muss in eigener Gesellschaft sein!)
Leitungsaufgaben im Netzbetrieb
Wesentliche Tätigkeiten des Netzbetriebs
Rest-EVU (Energieversorgungsunternehmen)
Tätigkeiten in Handel und Vertrieb
Shared Services
Speicherung
Tätigkeiten in der Erzeugung
Bei welchen Unternehmen gibt es Shared Services? Was sind Kernfunktionalitäten, klassische und spezifische Dienstleistungen?
Bei kleinen Unternehmen (z.B. SW Freising)
Kernfunktionalitäten
Erbringung Dienstleistungen sowohl für Netz als auch Vertrieb (klassisch)
Erbringung Dienstleistungen für Netz, wie sie auch von Dritten erbracht werden könnten (spezifisch)
Klassische Dienstleistungen
Buchhaltung, Controlling
Personal
Recht
Steuern
IT
Abrechnung
Spezifische Dienstleistungen
Technische Planung/Ausführung von Baumaßnahmen
Netzbetrieb/Instandhaltung
Ablesung/Metering
Wie wird in Unternehmen die Gleichbehandlung sichergestellt? Was gibt es für Maßnahmen?
Gleichbehandlungsprogramm
Maßnahmen für die diskriminierungsfreie Ausübung des Netzbetriebs
Gleichbehandlungsbeautragter
Person oder Stelle, die die Einhaltung der Anforderungen überwacht
Welche Regulierungsbehörden sind für die Durchsetzung (und das Überprüfen) der Maßnahmen verantwortlich?
Bundesnetzagentur: Zuständig für alle Unternehmen mit legal unbundling (z.B. SWM)
Landesnetzagenturen: Zuständig für alle Unternehmen mit organisatorischem Unbundling (Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Brandenburg lassen diese Aufgabe durch die Bundesnetzagentur erledigen)
-> vor allem kleinere z.B. SW Freising
Was für Sanktionen bei Verstoß gegen Unbundeling gibt es? Was kann ein Betroffener tun?
Jeder „Betroffene“ kann bei der Regulierungsbehörde ein Verfahren wegen Unbundling-Verstöße anstrengen
Geschädigten haben Schadenersatzanspruch
Regulierungsbehörde untersagt „fehlerhaftes“ Unbundling und kann Korrekturen anordnen
Regulierungsbehörde kann unmittelbar Bußgelder verhängen, Vorteile abschöpfen sowie Schadenersatzansprüche zusprechen
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