Erziehungsmaßregeln
Ausbildung anfangen
sozialstunden
betreuungshelfer
soziale Trainings (Wut)
Sonstige Umstände bei Jugendverfahren
Nicht öffentl. Verfahren
Jugendrichter und -staatsanwälte
Jugendgerichtshilfe
Eltern haben ein weitgehendes Mitwirkungsrecht
Jugendstrafen werden nicht ins Erwachsenenleben mitgenommen
Jugendstrafe
Bedeutet Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt
letztes Mittel
Schwere der Tat macht es erforderlich
mindestens 6 Monate höchstens 5 Jahre
Verbrechen im erwachsenenstrafrecht 10 Jahre
wird ins Jugendstrafrecht übertragen
bis zu 2 Jahre → Bewährung
Zuchtmittel
Verwarnung: sowas wie die gelbe Karte bevor eine härtere Strafe folgt
Auflagen: Schaden wiedergutmachen, persönlich entschuldigen, Arbeitsleistungen, Geld an gemeinnützige Organisation spenden
Jugendarrest: Freizeitarrest (z.B. 1-2 Nachmittage) , Kurzarrest (2 Tage), Dauerarrest (1-4 Wochen)
0 - 14
14-17
18 - 21
ab 21
0 - 14 nicht Strafmündig
14-17 bedingt Strafmündig - Jugendstrafrecht
18 - 21 voll Strafmündig - Erwachsenstraf. o. Jugendst.
ab 21 voll Strafmündig - Erwachsenstrafrecht
Zuletzt geändertvor 2 Jahren