Wie ist die VOB aufgeteilt?
Die VOB gliedert sich in drei Hauptteile:
Teil A: Vergabe von Bauleistungen (von Ausschreibung bis Vertragsabschluss)
Teil B: Ausführung der Bauleistungen bis zur Abnahme, Abrechnung, Zahlung und Gewährleistung. Er regelt die Rechte und Pflichten der Bauvertragspartnervom Vertragsabschluss bis zur vollständigen beiderseitigen Erfüllung der Vertragspflichten.
Teil C: Allgemein Technichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), welche gleichzeitig auch als DIN-Normen herausgegeben werden.
Die aktuelle VOB ist aus dem Jahre 2016.
Wie lange ist die Verjährungsfrist für Bauwerke nach der VOB?
4 Jahre
Was ist in der VOB Teil A enthalten?
Bearbeitung + Einreichung der Angebote mit mindestens 10 Tagen Zeit
Die Angebotsfrist läuft bis zur Öffnung der Angebote. Bis dahin können Angebote zurückgezogen werden,
Mit dem Eröffnungstermin beginnt die Frist, in der der Zuschlag erteilt werden soll.
Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag zustande
Der Teil A der VOB muss explizit vereinbart sein. Dieser Teil ist freiwillig.
Was ist in der VOB Teil B enthalten?
Zuletzt geändertvor 2 Jahren