Parteien
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften
Ziel
Interessenausgleich durch Tarifverträge
Vorteil des Kollektivarbeitsrecht für den Arbeitgeber
Vereinfachung, da Verhandlungen mit einzelnen Arbeitnehmern entfallen
Vorteil des Kollektivarbeitsrecht für den Arbeitnehmer
Muss seine Interessen nicht alleine durchsetzen
Zuletzt geändertvor 2 Jahren