Allgemeiner Kündigungsschutz
Mindestens 6 Monate ununterbrochene Zugehörigkeit
Art der ordentlichen Kündigungen
Personenbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung
Kündigung liegt in der Sphäre des Arbeitnehmer
Erklärung:
geht um Gründe auserhalb des Verhalten des Arbeitnehmer
geht um Fähig / Fertigkeiten und Eigenschaften
Voraussetzungen:
AN ist zukünftig durch persönliche Fähigkeiten nicht fähig Tätigkeiten aus zu üben
erhebliche Betriebsbeeinträchtigung
kein milderes Mittel liegt vor
Interessenabwägung zu gunsten des AG
Kündigungsgrund liegt in der Sphäre des Arbeitgeber
liegt vor wenn AN eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt
Vorraussetzungen:
rechtswiedrige/ schuldhafte Verstöße
Vorherige Abmahnung -> muss AN klar sein ( Ausnahme: Pflichtverletzung im Vertrauensbereich )
Interessenabwägung
Versetzung ( wenn ein Problem unter arbeitnehmern )
dringliche betriebliche Erfordernisse vom AG ausgehend
fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf gleichwertigen Arbeitsplätzen
Ordnungsgemäße Sozialauswahl ( schutzbedürftige bleiben )
umfassende Interessenabwägung
Zuletzt geändertvor 2 Jahren