Was regelt der Güterstand?
Die Vermögensrechtlichen Beziehungen von Ehegatten
Gütertrennung durch Ehevertrag §1414 BGB
kein Vermögen von Mann und Frau bleiben getrennt
Keine Verfügungsbeschränkungen
Kein Vermögensrechtlicher Ausgleich
Gütergemeinschaft durch Ehevertrag §§1415 ff. BGB
gesamtes der Eheleute ist Gemeinschaftsvermögen, sog. Gesamtgut
Weiterhin entstehen folgende Vermögensgruppen
Sondergut
Vorbehaltsgut
Gesamtgut ( §1416 BGB )
Vermögen von Mann und Frau werden gemeinschaftliches Vermögen
Gesamtgut gehört beiden zu gleichen Teilen
Betrifft auch Vermögen, das während der Ehe erwirbt wird
Gemeinsame Verwaltung des Vermögens ( sog. Gesamthandvermögen ) betrifft auch Veräußerung einzelner Vermögensteile
Sondergut §1417 BGB
Gegenstände, die nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden können
Selbstständige Verwaltung durch jeweilige Ehegatten
Bsp: Schadensersatz, Unterhaltsansprüche
Vorbehaltsgut §1418
Vermögensgegenstände, die laut, Ehevertrag nicht zum Gesamtgut gehören
Alleinige Verwaltung durch jeweiligen Ehegatten
Schutz vor ungerechtfertigter Veräußerung durch Eintragung ins Güterrechtsregister
Zuletzt geändertvor 2 Jahren