Maßregeln der Besserung und Sicherung
§61 StGB
§63 StGB
Unterbringung im psychoschen Krankenhaus
§64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
§§66 ff. StGB
Unterbringung in Sicherheitverwahrung
§68 StGB
Führungsaufsicht
§69 StGB
Entziehung der Fahrerlaubnis
§70 StGB
Berufsverbot
Unterschiede
Strafe knüpft an Schuld des Täters an §46 | StGB
Die Maßregel knüpfen an die Gefährlichkeit des Täters an ( auch gegenüber schuldunfähigen Personen möglich )
Keine Alternative -> können nebeneinander verhängt werden ( z. B. Geldstrafe + Entziehung der Freiheitsstrafe
Zuletzt geändertvor 2 Jahren