1 Gruppe = Beweggründe
Mordlust
Wenn der Täter aus unnatürlicher Freude an Vernichtung eines Menschen handelt.
Tod des Opfer ist der einzige Zweck der Tat
Befriedigung des Geschlechtstreib
Tathandlung dient zur Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse
Habgier
Täter tötet um wirtschaftlichen/ materiellen Vorteil zu erlangen
Sonst niedrige Beweggründe
Bebeggrund muss nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen deshalb besonder verwerflich sein
2 Gruppe ( kennzeichen dass äußere Tatbild )
Tütung mit gemeingefährlichen Mitteln
Täter schafft zum Zweck der Tötung unberechenbare Gefahren und nutz dazu Tötungsmittel mit breiten wirkung, die nicht mur gegen dass unmittelbare Opfer gerichtet sind, sondern auch unbeteiligte Dritte in Mitleidenschaft ziehen können
Grausamkeit
Täter tötet dass Opfer mit besonderen Qualen und Schmerzen die über das erforderliche Maß hinaus gehen.
Heimtücke
Arg und Wehrlosogkeit des Opfer wird ausgenutzt
3 Gruppe = Absichten
Verdeckungsabsicht
Begehung/ Endeckung einer anderen Tat soll kaschiert werden
Meist Tatzeugen, Angehörige und Oofer der Strafverfolgung
Ermöglichungsabsicht
Täter zeigt indem er für die Begehung weiterhin strafrechtlichen Unrechts über Leichen geht, dass er mit egoistischer Rücksichtslosigkeit vorgeht und eine sozialfeindliche Einstellung gegenüber menschlichen Leben hat
Zuletzt geändertvor 2 Jahren