Grössenmerkmale von Kapitalgesellschaften
Erleichterungen für Kapitalgesellschaften
Publizitätsgesetz
Von der Erstellung bis zur Offenlegung
Die gesetzl. Vertreter des U. erstellen innerhalb von 3 Monaten (6 Monate bei kleinen Kapitalgesellschaften) nach dem Bilanzstichtag den JA und den Lagebericht. (§ 264 Abs. 1 HGB)
JA und Lagebericht werden durch die gesetzlichen Vertreter an den Abschlussprüfer übermittelt, falls nicht von der Prüfungspflicht befreit.
Der Abschlussprüfer prüft und erstellt den Prüfungsbericht und den Prüfungsvermerk und legt beides vor.
Sofern ein Aufsichtsorgan besteht, werden JA, Lagebericht und Prüfungsbericht diesem vorgelegt und durch diesen innerhalb eines Monats geprüft.
Vorlage von JA, Lagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag und (sofern ein Aufsichtsorgan besteht) dem
Bericht des Aufsichtsorgans an die Gesellschafter zur Feststellung und Beschluss über die Ergebnisverwendung innerhalb der ersten 8 Monate des Geschäftsjahres.
Die gesetzl. Vertreter haben den JA mit Prüfungsvermerk spätestens vor Ablauf des 12. Monats nach dem Bilanzstichtag mit dem Lagebericht zu dem elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) einzureichen (§ 325 Abs. 1 HGB). Dieser kann von jedermann im Unternehmensregister (§§ 9 und 9a) HGB) eingesehen und ausgedruckt werden (www.unternehmensregister.de). Bei Nichteinreichen droht Ordnungsgeld von 5.000 € bis 25.000 € .
Die steuerliche Rechnungslegung
Zusammenhang zwischen Handels und Steuerbilanz
Ja, in den meisten Ländern basiert die Steuerbilanz auf der Handelsbilanz. Die Handelsbilanz bildet die Grundlage für die Berechnung der steuerlichen Gewinne oder Verluste eines Unternehmens. Die steuerlichen Vorschriften beziehen sich oft auf bestimmte Positionen oder Regeln der Handelsbilanz und erfordern möglicherweise Anpassungen oder Abweichungen von den handelsrechtlichen Grundsätzen.
Die Steuerbilanz berücksichtigt diese Anpassungen, um die steuerlichen Verpflichtungen eines Unternehmens zu ermitteln. Beispielsweise können steuerliche Abschreibungen, spezifische steuerliche Bewertungen von Vermögenswerten oder steuerliche Verpflichtungen in der Steuerbilanz berücksichtigt werden, die in der Handelsbilanz möglicherweise nicht vorhanden sind.
Es ist wichtig, dass Unternehmen die Vorschriften zur Erstellung der Steuerbilanz gemäß den steuerlichen Gesetzen und Vorschriften ihres Landes befolgen. Die Handelsbilanz bietet eine Ausgangsbasis für diese Berechnungen und Anpassungen in der Steuerbilanz. Durch die Verwendung der Handelsbilanz als Ausgangspunkt wird ein konsistenter und transparenter Ansatz bei der Ermittlung der steuerlichen Verpflichtungen gewährleistet.
Kaufmannsbegriff nach HGB
Befreiung von der Buchführungspflicht
Buchfphrungs und aufzeichnungspflichten nach Steuerrecht
Zuletzt geändertvor einem Jahr