Was sind die Hauptleistungspflichten eines Verkäufers?
Verkäufer muss Käufer die Sache (z.B. Grundstück, Wohnungs- und Teileigentum) übergeben und Eigentum an der Sache verschaffen + frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben § 433 (1) BGB.
Verkäufer verpflichtet sich,
dem Käufer die Sache (z.B. Grundstück, Wohnungs- und Teileigentum) zu übergeben und
das Eigentum an der Sache zu verschaffen (§ 433 Abs. 1 Satz 1 BGB)
frei von Sach- und Rechtsmängeln (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB)
Nenne 3 Mangelrechte die dem Käufer zustehen, wenn die Kaufsache einen Mangel hat.
Nacherfüllung (§ 439 BGB),
Rücktritt vom Vertrag (§§ 440, 323 und 326 (5) BGB)
Minderung Kaufpreis (§ 441 BGB)
Schadensersatz (§§ 440, 280, 281, 283 und 311a BGB) / Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen (§ 284 BGB)
Welche gesetzliche Form ist beim GS-Kaufvertrag einzuhalten? (Paragraphen)
Notarielle Beurkundung § 128 BGB / 311 b BGB
Wie und in welcher Form wird das Eigentum an einem Grundstück übertragen? (Paragraphen)
Notarielle Beurkundung § 128 BGB, Auflassungsvormerkung
Eigentumsübertragung ins Grundbuch § 311 b (1) BGB
Nenne die Reihenfolge beim GS-Kaufvertragsabschluss.
Vertragsschluss, Eintragung Auflassungsvormerkung ins Grundbuch, KP-Zahlung, Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Zuletzt geändertvor 2 Jahren