Willenserklärung Begriffe
Willensäußerung um rechtswirksam tätig zu werden
Willenserklärung setzt sich zusammen aus
Handelswille: wahrnehmbares Verhalten wie sprechen und winken
+
Erklärungswille: Willen eine rechtsgeschäftliche Erklärung abgeben
Willenserklärung Arten
Schriftliche Erklärung
Mündliche Äußerungen
Schlüssiges handeln
(Käufer legt die Ware aufs Band ohne was zu sagen. Verkäufer scannt und verlangt 40€, der Käufer zahlt und geht mit der Ware )
Rechtsgeschäfte Begriffe
Rechtsgeschäft wird durch eine oder mehrere Willenserklärungen herbeigeführt
Rechtsgeschäfte Arten
Einseitige rechtsgeschäfte (nur eine Willenserklärung notwendig)
Nicht Empfangsbedürfrig: Testament
Empfangsbedürftig: Kündigung
Zweiseitige Rechtsgeschäfte
WE Antrag
WE Annahme
=
alle Verträge
Formen der Rechtsgeschäfte
Formfreiheit
Können in beliebiger Form abgeschlossen werden (Mündlich, Schriftlich, schlüssig etc.)
Gesetzliche Formforschrift
Form ist gesetzlich vorgegeben: Schriftlich, öffentliche Beglaubigung (notar) und Beurkundung
Was führt zu nichtbeachten der Formvorschrift ?
Führt zur Nichtigkeit des rechtsgeschäftes
Willenmängel führen zu…
Nichtigkeiten
Von Anfang an ungültig
Anfechtbarkeit
Gültig bis zur erfolgreichen Anfechtung
Vertragsfreiheit
Gilt grundsätzlich, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt
Zuletzt geändertvor 2 Jahren