2,9 Mio Pflegebedürftige, wie viele in PHs
-> 800 000 in PHs
Für gute Qualität Indikatoren z.B. Pflegeszustand Bewohener, Haut und Ernährungszustand und Inkoprodukte prüfen zusätzlich :
Ernährungszustand und Flüssigkeutsversorgung angemessen
Berücksichtigung besonderer Anforderungen (Demenz)
Dekubitusprophylaxe und Sturz
Inkoversorgung
Eigene Möbel, indiv. Einrichtung
Doku Medis
Wundversorgung nach akt. Stand
Freieitseinschränkende Maßnahmen, Konform ?
Essensangebot
soz. Betreuung
angemessenes Hygienemanagement
Fortbildungen Mitarbeiter
Alle gesetzl. Regelungen, die die Qualitätsprüfungen in stat Altenhilfeeinrichtungen betreffen, sind im 11 Kapitel „Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutze der Pflegebedürftigen“ des Gesetzes zur Pflegeversicherung geregelt. Dieses Kapitel enthält insgesamt 9 Paragrafen
§ 112 Qualitätsverantwortung
§ 113 Maßstäbe & Grundsätze zur Sicherung + Weiterentwicklung der Pflegequali
§ 113 a Expertenstandards zur Sicherung + Weiterentwicklung der Quali in der Pflege
§ 113 b Schiedsstelle Qualitätssicherung
§ 114 Qualitätsprüfungen
§ 114 a Durchführungen von Qualitätsprüfungen
§ 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen
§ 116 Kostenregelungen
§ 117 Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden
§ 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung
§ 119 Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereiches des Wochen- und Betreuungsgesetzes
§ 120 Pflegevertrag bei häuslicher Pflege
Was ist in den Qualitätsprüfumgsrichtlinien u.a. geregelt?
Zusammenarbeit zuständiger Aufsichtsbehörden
MDK, Landesverbände der PKs und GKV-Prüfdienst angehalten mit zuständigen Aufsichtsbehörden bei Zulassung und Überprüfung der stat. PE eng zusammenzuarbeiten um wechselseitige Aufgaben nach Maßgaben der soz Pflegeversicherung + heimrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf 3 Aspekte:
rglm Info und Beratung gegenseitig
Terminabsprachen für Überprüfungen
Verständigung über notwendige Maßnahmen
Qualitätsprüfungen im Rahmen der Pflegeversicherung und Prüfungen der durch die in den jeweiligen Bundesländern verabschiedeten Heimgesetzgebung finden ….?
zeitlich und örtlich unabhängig voneinander
Liegen Defizite der Pflegequalität vor, ist ….
Beteiligung der Prüfbehörden angezeigt
MDK bzw PKV Prüfdienst ist verpflichtet Aufsichtsbehörde und Landesverbände zu informieren wenn ?
akute Gefahr für Bewohner durch Pflegedefizite
permanente Anwesenheit einer PK nicht gewährleistet ist
seit Förderalismusreform 2006
Differiert Heimgesetzgebung zw Bundesländern
§ 113 SGB XI
Expertenstandards, Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege für verbindlich erklärt für PKs, deren Verbände und zugelassene PEs
z.B. DNQP stellt Expertenstandard 2004 vor
E-Management
01.10.2017 ?
Rahmenvertrag E-Management für Khs verbindlich
Welche Expertenstandards gibt es ?
Dekubitusprophylaxe i.d.P.
Entlassungsmanagement i.d.P.
Schmerzmanagement i.d.P.
Sturzprophylaxe i.d.P.
Förderung der Harnkontinenz i.d.P.
Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung i.d.P.
Beziehungsgestaltung i.d.P. von Menschen mit Demenz
Förderung der Mundgesundheit i.d.P.
Förderung der physiologischen Geburt
Erhaltund und Förderung der Mobilität.
Beispiel: Sturzprophylaxe von Expertengruppe entwickelt, Konsenus Konferenz Okt 2004 in 24 Einrichtungen implementiert und für praxistauglich befunden, Aktualisiert 2009 (DNQP)
Ziel: jeder Pat mit erhöhtem Sturzrisisko, indiv. Sturzpropylaxe erhält -> Stürze und Folgen minimiert
Begründung DNQP: ältere und kranke -> hohes Risiko, schwerwiegende Einschnitte in bisherige Lebensführung. Wunden+Frakturen+Einschränkung Bewegungsradius+verlorenes Vertrauen in Mobi
Förderung der sicheren Mobi durch ?
rechtzeitige Einschätzung indiv. Risikofaktoren
systematische Sturzerfassung
Info und Beratung (Bew.+Angehörige)
Maßnahmenplanung+Durchführung
notwendige Strukturelle Vorraussettzungen für erfolgreiche Implementierung
das Angebot von Fortbildungen für Pflegefachkräfte
hauseigene Interventione
die Umsetzung von Umgebungsanpassungen
Alle bisher entw. Expertenstandards sind Instrumente der Qualientwicklung auf nationaler Ebene.
treffen Aussagen zu spezifischen Pflegeproblemen und berücksichtigen das aktuelle Wissen in Pflegepraxis und Pflegewissenschaft
Beispiel „Sturzprophylaxe in der Pflege“ sind alle bereits entwickeltenExpertenstands nach dem Vorbild des von Avedis Donabedian entwickelten Strukturmodells aufgebaut und enthalten entsprechend Aussagen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, um ein bestimmtes Leistungsniveau zu garantieren.
Wo sind Leistungskriterien und deren Qualität in der stat Pflege aufgelistet ?
Anlage 1 der PTVS
Nach welchen Paragraphen erfolgen Qualiprüfungen in PTVS
Gemäß § 114 Abs 1 SGB XI nach §114a SGB XI
Über was gibt §2 der PTVS Auskunft?
Ablauf der Prüfung bzw Verteilung der zur Prüfung herangezogener Bewohner
PTVS Prüfung Bewohner wie viele von welchem PG
PG 1+2 ( 2 Bewohner)
PG 3 (2 Bewohner)
PG 4 (3 Bewohner)
PG 5 (2 Bewohner)
zufällig
Sofern aus einem PG < als die in Abs. 1 aufgeführten Bewohner in die Prüfung einbezogen werden, sind bei Bewertung eines Kriteriums für die fehlenden Werte die Mittelwerte aus den vorhandenen Daten des PGs zu nutzen. Kann aus einem PG kein Bewohner in Prüfung einbezogen werden, sind für die fehlenden Werte die Mittelwerte aus den Daten der anderen PGs zu nutzen
Qualitätsbereiche stationär umfassen :
Pflege + med Versorgung (32 K)
Umang Demenz (9 K)
soz Betreuung+Alltagsgestaltung (9 K)
Wohnen,Verpflegung,HW+Hygiene (9K)
Befragung Bewohner (9K)
Für die Bewertung der in Anlage 1 aufgeführten Kriterien gelten folgende Grundsätze:
Alle Kriterien werden einzeln als auch gemeinsam in einem der 5 Qualibereiche zusammengefasst
Das Gesamtergebnis wird aus allen Bewertungen der Kriterien ermittelt
errechneten Gesamtergebnis wird ein im jeweiligen Bundesland ermittelter Vergleichswert gegenübergestellt
Prüfergebnissen = Schulnoten (von sehr gut bis mangelhaft). + Nachkommastelle
Jedes einzelne Kriterium eine Einzelbewertung von:
Skala 1-10, es existieren einrichtungsbezogene Kriterien, die ebenfalls nur über eine zweigeteilte Ja- oder Nein-Bewertung abbilden lassen. Auch in diesen Fällen können nur die Skalenwerte 0 und 10 vergeben werden.
Alle Qualibereiche wird als Berechnungsbewertung das arithmetische Mittel
Falls Kriterien bei einer Prüfung einmal nicht zutreffen sollten und aus diesem Grund nicht bewertet werden können, gehen sie nicht in die Berechnung für den jeweiligen Qualitätsbereich mit ein
Die Ergebnisse der Qualiprüfungen werden als Landesvergleichswerte veröffentlicht, wenn mindestens 20 % der stationären Pflegedienste in einem Bundesland geprüft sind. Auch werden die Einzelergebnisse der Kriterien sowie die Anzahl der zu jedem Einzelkriterium in die Prüfung einbezogenen Pflegebedürftigen dargestellt.
Notenzuordnung :
1,0-1,4
1,5-2,4
2,5-3,4
3,5-4,4
4,5-5,0
Skalenwert:
9,31-10,0
7,91–9,30
6,5 –7,90
5,11–6,50
0,00–5,10
Die Ausfüllanleitung für die Prüfer (Anlage 3 der PTVA + PTVS) enthält Grundsätze, die im Rahmen der Prüfung durch Prüfer zu berücksichtigen sind. Alle Prüfer verwenden für die Bewertung der Kriterien die Vorgaben der Bewertungssystematik gemäß der Ausfüllanleitung. Diese Hilfe für die Prüfer des MDK soll beschreiben, wann ein Kriterium durch den Prüfer als erfüllt oder nicht erfüllt zu bewerten ist. Insofern zielt die Ausfüllanleitung darauf ab, die systematische und regelhafte Erfüllung aller Kriterien der Pflegetransparenzvereinbarung zu prüfen. Aus diesem Grund sollte bei der Bewertung der Kriterien das Hauptaugenmerk auf Regelhaftigkeit und Systematik gelegt werden. Sind die Kriterien durch alternative fachlich gleichwertige Lösungen erfüllt, so sind sie ebenfalls als verständig zu bewerten.
Auf Grundlage der Qualiprüfung wird ein Transparenzbericht erstellt.
Geprüfte Einrichtung hat die Möglichkeit, innerhalb von 28 Tagen ergänzende Angaben zur PE (z. B. Größe) zu machen und den Bericht zu kommentieren. Für diese Abstimmungsverfahren wurde eine Daten Clearing Stelle (DCS) Pflege eingerichtet und das dazugehörige Webportal Transparenzberichte-Pflege aufgebaut.
Als Grundlage für Transparenzberichte gelten die Pflegetransparenzvereinbarungen nach § 115 SGB XI, die zwischen GKV-Spitzenverband, den Verbänden der PK auf Bundesebene, den Sozialhilfeträgern sowie den Verbänden der PE vereinbart wurden
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