Wie verhält sich § 1004 I BGB zu § 985 BGB?
§ 1004 I BGB setzt voraus, dass das Eigentum „in anderer Weise, als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes" beeinträchtigt wird.
Treffen Besitzentziehung (oder Vorenthaltung) mit anderweitigen Beeinträchtigungen zusammen, können die §§ 985, 1004 BGB nebeneinander angewendet werden.
Bewirkt ein Überbau den Eigentumsverlust am überbauten Grundstücksteil, wenn der Überbauende weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat?
Nein, § 912 BGB regelt nur, dass der Eigentümer beim entschuldigten Überbau zur Duldung verpflichtet ist. Sein Eigentum am überbauten Grundstücksteil bleibt ihm (formal) erhalten.
Wer wird im Falle eines Überbaues Eigentümer des über die Grenze gebauten Gebäudes?
Nach h.M. (z.B. BGHZ 27, 204, 207) gehört das gesamte Gebäude im Falle eines nach § 912 BGB entschuldigten Überbaus dem Eigentümer des Stammgrundstücks, also regelmäßig dem Überbauenden.
Ist der Überbau nicht nach § 912 BGB entschuldigt, so kommt es zu einer vertikalen Eigentumsteilung an der Grundstücksgrenze (§§ 946, 93, 94 BGB; sog. Prinzip der Bodenakzession)
Ist § 1000 BGB ein Unterfall des § 986 BGB?
Nach Ansicht des BGH soll es sich im Falle des § 1000 BGB um ein „Recht zum Besitz* i.S.v. § 986 BGB handeln. Dies steht aber im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH in Frage 4, wonach § 986 BGB eine Einwendung darstellt, wohingegen es sich bei § 1000 BGB um ein selbständiges Verteidigungsmittel (Einrede) handelt.
Ist § 986 BGB Einrede oder Einwendung? Wofür ist dieser Unterschied relevant?
Ob § 986 BGB Einrede oder Einwendung ist, ist umstritten.
Nach ganz h.M. handelt es sich trotz des Wortlauts (,,kann* verweigern) um eine Einwendung.
Die Unterscheidung ist wichtig, da Einwendungen von Amts wegen im Prozess beachtet werden müssen, Einreden dagegen nur auf Geltendmachung hin (besonders relevant bei Antrag auf Versäumnisurteil nach § 331 ZPO).
Welche Bedeutung hat § 1000 BGB neben § 273 II BGB?
§ 1000 BGB ist deshalb neben § 273 II BGB erforderlich, weil letzteres Zurückbehaltungsrecht einen fälligen Gegenanspruch verlangt, der Anspruch aus §§ 994 ff. BGB vor Herausgabe der Sache aber erst bei Genehmigung der Verwendung fällig wird, vgl. § 1001 BGB.
Setzt verbotene Eigenmacht i.S.v. § 858 I BGB Verschulden voraus?
Nein, vgl. Wortlaut des § 858 BGB.
B vertauscht seinen Mantel im Lokal schuldlos mit dem Mantel des E. Später wird der Mantel durch Zufall beschädigt. Haftet B dem E hierfür?
Die Zufallshaftung nach § 848 BGB setzt voraus, dass bereits die Besitzentziehung durch B eine unerlaubte Handlung darstellt. Zwar verweist § 992 BGB auf §§ 823 ff. BGB, wenn der Besitzer die Sache durch verbotene Eigenmacht erlangt.
Nach h.M. muss aber bereits die Besitzverschaffung eine schuldhafte Eigentumsverletzung sein, woran es hier fehlt.
Richtet sich § 987 BGB auch gegen den nur mittelbaren (vgl. § 868 BGB) Besitzer?
Ja, da auch der mittelbare Besitzer i.S.v. § 868 BGB „Besitzer" i.S.d. BGB ist, soweit nicht im Einzelfall aus dem Gesetz etwas anderes hervorgeht.
Was sind Nutzungen i.S.d. §§ 987 ff. BGB?
Früchte und Gebrauchsvorteile (vgl. § 100 BGB).
Sind Mieteinnahmen Nutzungen?
Ja, Mieteinnahmen sind mittelbare Sachfrüchte i.S.v. § 99 III BGB.
Es handelt sich um einen Ertrag, den eine Sache aufgrund eines Rechtsverhältnisses gewährt.
Welche Nutzungen kann der Eigentümer vom verklagten unrechtmäßigen Besitzer verlangen?
Die tatsächlich erzielten Nutzungen und die schuldhaft nicht erzielten Nutzungen (vgl. § 987 BGB).
Kommt es für § 987 II BGB darauf an, ob der Eigentümer die Nutzungen gezogen hätte?
Nein. Entscheidend ist nur, ob der Besitzer die Nutzungen hätte ziehen können.
Was versteht man bei einem EBV unter „versteckten Nutzungsansprüchen"?
Nutzungsersatzansprüche in der Erscheinungsform von Schadensersatzansprüchen.
Welcher Verzugsbesitzer ist in § 990 II BGB gemeint?
Nur der bösgläubige Verzugsbesitzer.
Kann bei Vorliegen eines EBV der Nutzungsherausgabeanspruch auch auf § 687 II BGB gestützt werden?
Grundsätzlich sind die §§ 987 ff. BGB eine abschließende Regelung des Nutzungsersatzes bei Vorliegen eines EBV. § 687 II BGB bleibt aber anwendbar, weil der vorsätzlich Handelnde keinen Schutz verdient.
Kann bei unberechtigter Untervermietung § 816 I 1 BGB angewendet werden?
Nein, da die Vermietung keine „Verfügung" ist.
Ist § 988 BGB auf den rechtsgrundlosen Besitzer analog anwendbar?
Nach Ansicht des BGH ist § 988 BGB analog anwendbar, weil die §§ 987 ff. BGB den Nutzungsersatz abschließend regeln.
Nach h. Lit. sind dagegen nichtige Verträge auch dann über die §§ 812 ff. BGB abzuwickeln, wenn daneben auch die Übereignung nichtig war.
Erklären Sie den Begriff des Besitzdieners!
Kommen Ansprüche aus einem EBV gegen ihn in Frage?
Besitzdiener ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen - im Rahmen eines sozialen Abhängigkeitsverhältnisses - ausübt und dabei dessen Weisungen Folge zu leisten hat.
EBV-Ansprüche kommen nicht in Betracht, da der Besitzdiener nach § 823 BGB nicht der Besitzer ist
Nach welcher Vorschrift kann dem Besitzer die Bösgläubigkeit von Hilfspersonen zugerechnet werden?
Die Literatur wendet überwiegend § 831 BGB an, da § 990 BGB einen deliktsähnlichen Tatbestand darstellt. Außerdem wird auf ansonsten auftretende Wertungswidersprüche zu §§ 992, 823 ff. BGB hin-gewiesen.
Die h.M. spricht sich für § 166 I BGB aus. Jedenfalls bei eigenverantwortlicher Arbeitsweise des Besitzdieners müsse der Besitzherr sich dessen Bösgläubigkeit ohne Exkulpationsmöglichkeit zurechnen lassen
Wie erfolgt die Zurechnung von Fremdverschulden im Rahmen des § 989 BGB?
Die Zurechnung erfolgt nach § 278 BGB. Beachte: Auch die §§ 987 ff. BGB stellen ein gesetzliches Schuldverhältnis dar, so dass die Vorschrift des § 278 BGB unmittelbar anwendbar ist.
Welchen Schaden ersetzt § 989 BGB?
Nur den Substanzschaden, nicht aber den Vorenthaltungsschaden
Nach welchen Vorschriften erhält der Eigentümer auch Ersatz des Vorenthaltungsschadens?
Will der Eigentümer über den Substanzschaden hinaus den Vorenthaltungsschaden geltend machen, so ist dies nach §§ 990 II, 280 I, II, 286 BGB nur möglich, wenn sich der unrechtmäßige bösgläubige Besitzer im Verzug befindet, sowie dann, wenn §§ 823 ff. BGB im EBV ausnahmsweise nach § 992 BGB anwendbar sind
Was setzt die Zufallshaftung des Verzugsbesitzers voraus?
Dass die Unmöglichkeit bzw. Beschädigung der Sache während des Verzuges eingetreten ist.
Beachte: Der Verzug endet, wenn der Anspruchsgegner wegen Besitzverlustes zur Herausgabe auberstande ist.
Wann ist § 823 BGB im EBV anwendbar?
Die Literatur wendet z.T. § 823 BGB beim bösgläubigen Besitzer neben §§ 987 ff. BGB an, weil dieser nicht schutzwürdig sei.
Nach h.M. ist § 823 BGB nur über § 992 BGB und beim Fremdbesitzerexzess anwendbar. Dafür spricht insbesondere der Wortlaut von §§ 992, 993 I (2. Hs.) BGB.
Was ist das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des § 992 BGB?
Die verbotene Eigenmacht muss schuldhaft verübt worden sein. Grund: Ansonsten kommt es zu einem Wertungswiderspruch zu der anderen Alternative des § 992 BGB ,,Straftat".
Wann kommt es bei § 992 BGB zu einer Zufallshaftung nach § 848 BGB?
Wenn bereits die Besitzerlangung eine schuldhafte Eigentumsverletzung war
Wie kann fremdes Verhalten bei § 992 BGB zugerechnet werden?
Die Zurechnung von fremdem Fehlverhalten erfolgt nach § 831 BGB.
Was ist Straftat i.S.v. § 992 BGB?
Ein Verstoß gegen ein Strafgesetz, das zum Schutz des Eigentümers die Art und Weise der Besitzerlangung mit Strafe bedroht (zB. § 242 StGB)
Ist § 246 StGB Strafgesetz i.S.v. § 992 BGB?
Nur, wenn Besitzerlangung und Zueignung in einer Handlung zusammenfallen.
Welche allgemeinen Schadensersatzansprüche sind trotz Bestehens eines EBV anwendbar?
§ 687 II BGB und § 826 BGB, da der vorsatzlich Handelnde Keinen Schutz verdient
Warum kommt der Dieb auch ohne Mahnung in Schuldnerverzug?
Gem. § 242 BGB, weil ihm die Notwendigkeit sofortiger Herausgabe von selbst erkennbar ist und gem. §§ 819, 818 IV BGB, weil er als bösgläubiger Bereicherungsschuldner wie ein verklagter Schuldner (vgl. § 286 I 2 BGB) haftet.
Was setzt ein abgeleitetes Recht zum Besitz voraus?
Eine doppelte Besitzrechtsbrücke und eine Überlassungsbefugnis (vgl. § 986 I 2 BGB).
Welche Vorschrift der §§ 989 ff. BGB enthält eine gesetzliche Regelung des Fremdbesitzerexzesses
§ 991 II BGB enthält eine derartige Regelung. Allerdings geht die Vorschrift von einem Dreipersonenverhältnis aus
Was versteht man unter einem Noch-Berechtigten"?
Besteht zwischen Eigentümer und Besitzer ein Schuldverhältnis, aufgrund dessen der Besitzer jederzeit den Besitz auf Verlangen des Eigentümers herauszugeben hat (zB zeitlich unbestimmte Leihe, Verwahrung, berechtigte GOA), ist der Besitzer jedentalls solange rechtmäßiger Besitzer, bis der Eigentümer die Sache herausverlangt.
Kann man auf den „Noch-Berechtigten" die §§ 987 ff. BGB anwenden?
Bis der Eigentümer die Sache herausverlangt, sind die §§ 987 ff. BGB mangels Vindikationslage nach der Lit. nicht anwendbar.
Die Rspr. wendet die §§ 987 ff. BGB jedoch analog an, da ein Verwahrer mit einem jederzeitigen Herausgabeverlangen rechnen müsse.
Was ist der Unterschied zwischen den Zurückbehaltungsrechten nach § 273 II BGB und § 1000 BGB?
§ 1000 BGB setzt anders als § 273 II BGB keinen fälligen Gegenanspruch voraus (vgl. § 1000 BGB).
Ansonsten gibt es keine Unterschiede, d.h. die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts hat die Wirkung von § 274 BGB. Im Übrigen gilt auch § 273 III BGB, wonach der Eigentümer die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden kann.
Was sind Verwendungen i.S.v. §§ 994 ff. BGB?
Aufwendungen, die der Sache zugute kommen.
Was versteht man unter dem engen Verwendungsbegriff des BGH?
Nach dem engen Verwendungsbegriff des BGH sind sachändernde Aufwendungen keine Verwendungen. I.d.R. bedeutet danach insbesondere die Bebauung eines bisher unbebauten Grundstücks keine Bestandsverbesserung, sondern eine Zustandsveränderung.
Was sind notwendige Verwendungen?
Verwendungen, deren es objektiv bedarf, um die Sache in ihrer Substanz und Nutzbarkeit zu erhalten.
Worauf muss sich der gute Glaube im Falle des § 990 I BGB beziehen?
Entscheidend ist der gute Glaube an das Recht zum Besitz.
Wann muss der gute Glaube im Falle des § 994 I BGB vorliegen?
Der gute Glaube an das Besitzrecht muss zum Zeitpunkt der Vornahme der Verwendungen vorliegen.
Welche Einschränkung ist hinsichtlich des Ersatzes notwendiger Verwendungen zu beachten?
Die gewöhnlichen Erhaltungskosten sind dem Besitzer für die Zeit, für die ihm die Nutzungen verbleiben, nicht zu ersetzen (§ 994 I 2 BGB).
V hat M eine Wohnung vermietet. Nach dem Mietvertrag hat M die Reparaturen selbst zu tragen. Der Mietvertrag ist nichtig. Hat M Ansprüche auf Verwendungsersatz?
Nach Ansicht des BGH kann der unrechtmäßige Fremdbesitzer, der die Sache vom Eigentümer erlangt hat, von diesem nur in gleichem Umfang Verwendungsersatz verlangen, wie er es bei einem wirksamen Vertrag könnte
Was ist der Grund für diese Einschränkung nach der h.M.?
Der unrechtmäßige Besitzer würde rechtlich besser stehen, als der rechtmäßige Besitzer. Dies macht nach h.M. eine teleologische Reduktion erforderlich.
Gilt diese Einschränkung nach Ansicht des BGH auch dann, wenn der Besitzer die Sache von einem Dritten erlangt hat?
Nein, weil der Vertrag mit dem Dritten das sachenrechtliche Verhältnis zum Eigentümer nicht beeinflussen kann.
Kann der bösgläubige Besitzer notwendige Verwendungen ersetzt verlangen?
Ja, unter den Voraussetzungen der §§ 994 II, 683, 670 BGB, wenn die Verwendungen dem Willen und Interesse des Eigentümers entsprechen (also nicht schon bei objektiver Notwendigkeit).
Ist dies nicht der Fall, kommt es nach §§ 994 II, 684, 812 ff. BGB darauf an, inwieweit der Eigentümer durch die Verwendungen des Besitzers bereichert ist. Beachte: § 994 I 2 BGB wird auch auf den bösgläubigen Besitzer angewendet, d.h. die notwendigen Erhaltungskosten sind ihm nicht zu ersetzen, wenn ihm Nutzungen verbleiben.
Aus wessen Sicht beurteilt sich die Notwendigkeit der Verwendungen?
Nach h.M. aus objektiver Sicht, weil die Sicht des Eigentümers erst im Rahmen der §§ 994 II, 683, 670 BGB relevant wird.
Sind dem bösgläubigen Besitzer werterhöhende Verwendungen zu ersetzen?
Nein, vgl. § 996 BGB.
Wie beurteilt der BGH die Umwandlung von Fremd- in Eigenbesitz im Rahmen der §§ 990 ff. BGB?
Als eine neue, im Hinblick auf § 990 I BGB neu zu beurteilende Besitzbegründung.
Was sind die Argumente des BGH?
Die Umwandlung von Fremd- in Eigenbesitz sei keine bloße Änderung der Besitzart, sondern der Besitzqualität. Fremd- und Eigenbesitz seien wesensverschieden. Wer seinem Besitz einen neuen Grund gebe, müsse sich Gedanken machen.
Welches sind die Argumente der Vertreter der Gegenmeinung?
Die Vertreter der Gegenansicht weisen vor allem darauf hin, dass hierdurch § 990 I 2 BGB unterlaufen würde.
In welcher Weise verweist § 994 II BGB auf die GoA?
§ 994 II BGB ist ein sog. partieller Rechtsgrundverweis auf das Recht der GoA, d.h. der Fremdgeschäftsführungswille, an dem es grundsätzlich fehlen würde, ist nicht zu prüfen.
Auf welchen Besitzschutzanspruch sind die §§ 986 ff. BGB entsprechend anzuwenden?
Auf den petitorischen Besitzherausgabeanspruch aus § 1007 BGB (vgl. § 1007 III BGB).
Ist eine Einigung unter aufschiebender Bedingung § 158 I BGB möglich?
Ja, weil die Einigung nach § 929 S. 1 BGB nicht bedingungsfeindlich ist
Arg.: § 925 II BGB arg. e. contr. und § 449 I BGB
Bei der Einigung muss der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz gewahrt werden. Was besagt dieser?
Dieser besagt, dass dingliche Rechte nur an bestimmten einzelnen Sachen möglich sind. Mit ihm soll der Rechtsklarheit gedient werden
Voraussetzungen von § 868 BGB
Rechtsverhältnis iSv § 868 BGB
Fremdbesitzerwille im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs
aus Rechtsverhältnis konnte ein potenzieller Herausgabeanspruch entstehen
Was kann zur Übereignung nach § 930 BGB alles vereinbart werden?
konkretes Besitzkonstitut § 868 BGB
antizipiertes Besitzkonstitut
Insichkonstitut §§ 929, 930, 181
Welche Variante im Einzelfall gewollt ist, ist durch Auslegung nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln
Muss der Besitzmittler den Fremdbesitzerwillennach außen dokumentieren?
Nach hM ist in den Fällen, in denen noch eine Individualisierung erforderlich ist, eine OFFENLEGUNGSHANDLUNG notwendig
Eine sog. AUSFÜHRUNGSHANDLUNG muss den Fremdbesitzerwillen deutlich werden lassen
Kann die Übereignung nach § 929 S. 1 BGB konkludent erfolgen?
Ja, auch die Übereignung nach § 929 S. 1 BGB kann durch schlüssiges Verhalten erfolgen
Voraussetzungen des Gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten nach §§ 932 I 2 BGB iVm 929 S. 2 BGB
Rechtsgeschäft iSe Verkehrsgeschäfts (Verkehrsgeschäft setzt voraus, dass Verkäufer und Erwerber wirtschaftlich nicht identisch sind)
Besitz vom Veräußerer erlangt (wichtig wegen § 1006 BGB)
Kein Abhandenkommen der Sache beim Berechtigten § 935 I BGB (Abhandenkommen = unfreiwilliger Verlust des unmittelbaren Besitzes)
Guter Glaube (ist dann ausgeschlossen, wenn der Erwerber zum Zeitpunkt der Einigung nicht in guten Glauben war) -> der gute Glaube wird vermutet und er muss sich auf das Eigentum des Veräußerers beziehen -> der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn er weiß oder infolge grober Fahrlässigkeit (liegt dann vor, wenn das Verhalten des Erwerbers allgemein als vorwerfbar nachlässig beurteilt werden kann und die Nachlässigkeit den Rahmen dessen, womit man häufig rechnen muss, wesentlich überschreitet) nicht weiß, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört
Umstritten ist, ob das Zurückbehaltungsrecht (ZBR) nach § 273 oder § 1000 ein ,,Recht zum Besitz” iSd § 986 begründet
Was ist der Unterschied bei § 1000 BGB zu § 273 II BGB
§ 1000 BGB setzt keine Fälligkeit des Verwendungsersatzanspruchs voraus
Was ist die rechtliche Folge von § 1000 BGB
der nichtberechtigte Besitzer kann im Falle einer Herausgabeklage nur zur Herausgabe Zug um Zug gegen Erstattung seiner Verwendungen verurteilt werden (§ 274 BGB)
Was sind Verwendungen?
Verwendungen sind Aufwednungen, die der Sache zugutekommen sollen, indem sie die Sache wiederherstellen, erhalten oder verbessern sollen
Notwendig sind Verwendungen, deren es objektiv bedarf, um die Sache in ihrer Substanz und Nutzbarkeit zu erhalten
Voraussetzung von § 994 I BGB
Vindikationslage
Vornahme einer notwendigen Verwendung durch den Besitzer
Verwendung auf die Sache
Notwendigkeit auf die Verwendung
Redlichkeit des Besitzers (Arg. § 994 II)
Keine Rechtshängigkeit des Herausgabeanspruchs
Keine Bösgläubigkeit des Besitzers -> der Bezugspunkt des guten Glaubens bei § 994 I BGB ist, dass es auf den guten Glauben im Hinblick auf das Recht zum Besitz ankommt
kein Ausschluss (§ 994 I 2 BGB)
(teleologische Reduktion des § 994 I BGB)
im 2 Personen Verhältnis §§ 994 ff. teleologisch reduzieren
im 3 Personen Verhältnis §§ 994 ff. ohne Einschrönkung anwendbar
Fallen sachändernde Aufwendungen unter §§ 994 ff. BGB?
BGH der einen engen Verwendungsbegriff vertritt, verneint dies
hLit lässt auch dann Verwendungen vorliegen
Sind dem unrechtmäßigen Besitzer auch Aufwendungen zu ersetzen?
BGH: dem unrechtmäßigen Besitzer sind nur solche Aufwendungen zu ersetzen, welche gleichzeitig Verwendungen sind (Begründung: abschließende Sonderregelung in §§ 994 ff. BGB)
Gegenansicht: Ersatzfähigkeit von Aufwendungen, die keine Verwendungen sind, sollen sich nach den allgmeinen Regeln richten
Was kann Gegenstand einer Aneignung sein?
Herrenlose bewegliche Sachen.
Herrenlos sind Sachen, die in Niemandes Eigentum stehen. Eine Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, das Eigentum aufzugeben, den Besitz an ihr aufgibt (vgl. § 959 BGB).
Setzt Eigentumsaufgabe Geschäftsfähigkeit voraus?
Ja, da es sich um ein einseitiges Verfügungsgeschäft handelt.
Kann die Eigentumsaufgabe angefochten werden?
Ja, die Dereliktion ist anfechtbar. Sie erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Aneignenden.
A ist in Insolvenz gefallen. Er stellt die Tasche mit den letzten Tageseinnahmen heimlich vor die Tür seines Freundes. Kann S das Eigentum durch Aneignung erwerben?
Nein, weil Eigentumsaufgabe durch A auch Verfügungsbefugnis voraussetzt, an der es nach §§ 80 ff. InsO fehlt. Aneignung nach §§ 958 ff. BGB setzt aber Herrenlosigkeit voraus.
Kommt in Frage 4 ein Eigentumserwerb durch Fund in Betracht?
Nein, da Gegenstand des Fundrechts nur verlorene Sachen sein können. Das sind bewegliche Sachen, die besitz- aber nicht herrenlos sind. Zwar war im vorliegenden Fall das Geld nicht herrenlos (s.0.), da die Eigentumsaufgabe unwirksam war, aber ein Fund ist nur möglich, wenn der Eigentümer den Besitz unfreiwillig verloren hat.
Was sind die Voraussetzungen einer Ersitzung?
Bewegliche Sache
Eigenbesitz
10 Jahre
Gutgläubigkeit.
Wer ist "Berechtigter" i.S.d. §§ 929 ff. BGB?
verfügungsbefügte Eigentümer
der kraft Gesetzes Verfügungsbefugte (z.B. Insolvenzverwalter)
der Nichteigentümer, der mit Einwilligung (§ 185 I BGB) des Berechtigten handelt.
Wer ist bösgläubig i.S.v. §§ 932 ff. BGB?
Wer in dem nach §§ 929 ff. BGB maßgeblichen Zeitpunkt (grundsätzlich die letzte Erwerbshandlung, bei § 929 S. 1 BGB z.B. Zeitpunkt der Übergabe) weiß oder infolge von grober Fahrlässigkeit nicht weiß, dass der Verfügende nicht Eigentümer ist.
Merke: Der gute Glaube an die Verfügungsbefugnis wird nur nach § 366 HGB geschützt.
V hat dem K eine Sache unter EV veräußert. Vor Zahlung der letzten Rate erfährt K, dass V nicht Eigentümer ist. Kann K mit Zahlung der letzten Rate noch Eigentümer werden?
Ja, da ihm die Sache übergeben wurde und er zu diesem Zeitpunkt noch gutgläubig war. Der maßgebliche Zeitpunkt - letzte Erwerbshandlung - wird also in diesen Fällen vorverlagert zum Schutz des Anwartschaftsberechtigten.
Nach welchen Vorschriften erfolgt die Übereignung im Falle einer freiwilligen Versteigerung?
Der Eigentumserwerb richtet sich nach §§ 929 ff. BGB, und nicht nach §§ 814 ff. ZPO. Letztgenannte Vorschriften gelten nur für die Zwangsversteigerung, der eine Pfändung durch den Gerichtsvollzieher vorausgegangen ist.
Ist ein gutgläubiger Eigentumserwerb auch an gestohlenen Sachen möglich?
Grundsätzlich nicht, vgl. § 935 I BGB.
Gemäß § 935 II BGB ist gutgläubiger Erwerb aber möglich bei
Geld und Inhaberpapieren (z.B. Wechsel vgl. Art. 16 II WG) und bei Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung erworben wurden.
Welche Rechtsnatur hat § 1369 BGB?
Nach h.M. handelt es sich um ein absolutes Veräußerungsverbot mit eigener Rechtsfolgenregelung.
Was ist ein Haushaltsgegenstand i.S.v. § 1369 BGB?
Haushaltsgegenstände sind alle im Eigentum eines oder beider Ehegatten stehenden oder ihnen in Form einer Eigentumsanwartschaft zugeordneten beweglichen Sachen, die dem gemeinschaftlichen Leben der Ehegatten im privaten Bereich zu dienen bestimmt sind
Was versteht man unter einer „brevi manu traditio"*?
Die Übereignung nach § 929 S. 2 BGB, die dann möglich ist, wenn der Erwerber schon im Besitz der Sache ist. Für die Übereignung reicht dann die bloße Einigung über den Eigentumswechsel aus.
Kann eine Übereignung nach § 929 S. 1 BGB auch in der Weise stattfinden, dass der Veräußerer dem Erwerber Mitbesitz einräumt?
Nein. In Abgrenzung zur Übereignung nach § 930 BGB muss der Veräußerer den Besitz an der Sache vollkommen verlieren.
V und K vereinbaren eine Sicherungsübereignung nach § 930 BGB. Dabei erklärt V, er übereigne sein gesamtes Warenlager an K, soweit es in seinem Eigentum stehe.
Ist die Übereignung wirksam?
Nein, weil der für die sachenrechtliche Einigung erforderliche Bestimmtheitsgrundsatz nicht beachtet wurde.
Danach muss jeder, der die Vereinbarung der Parteien kennt, genau wissen, an welchen Gegenständen sich die Übereignung vollzogen hat.
Dies ist hier nicht möglich, da ein Außenstehender der Sache nicht ansieht. welche Rechte bestehen. In diesen Fällen helfen nur Markierungsverträge, Raumsicherungs-Klauseln etc.
Welche Besitzschutzansprüche sind im Sachenrecht geregelt?
Die possessorischen Besitzansprüche aus §§ 861; 862; 869 BGB und der petitorische Besitzschutzanspruch aus § 1007 BGB.
Was ist verbotene Eigenmacht?
Nach § 858 BGB liegt verbotene Eigenmacht dann vor, wenn dem unmittelbaren Besitzer der Besitz ohne dessen Willen und ohne gesetzliche Gestattung der Eigenmächtigkeit entzogen wird.
Was ist eine Verpflichtungsermächtigung?
Wird sie von der h M. anerkannt?
Eine Verpflichtungsermächtigung ist die Befugnis analog § 185 I BGB einen Verpflichtungsvertrag im eigenen Namen, aber mit Wirkung für und gegen einen Dritten abzuschließen.
Die h.M. vereint eine derartige Möglichkeit, weil der für die Stellvertretung geltende Ottenkundigkeitsgrundsatz verletzt wird.
Warum hat der Gesetzgeber dem Werkunternehmer ein gesetzliches Pfandrecht für seine Forderungen zugestanden?
Der Werklohn wird nach § 641 BGB erst mit der Abnahme fällig. Der Werkunternehmer ist somit vorleistungspflichtig und benötigt eine Absicherung, da er häufig in Zusammenhang mit der Werkerstellung hohe Ausgaben hat
Kann das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht gutgläubig erworben werden?
Der gutgläubige Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts wird von der h.M. abgelehnt, da § 1257 BGB ein bereits entstandenes Pfandrecht voraussetzt
Kann der Werkunternehmer sich durch Vereinbarung eines vertraglichen Pfandrechts absichern?
Die hM bejaht diese Möglichkeit, weil der Werkunternehmer die Chance haben muss, sich gegen Sicherungsübereignungen abzusichern. Im Übrigen kann er sich ein Pfandrecht auf diese Weise auch wegen früheren Forderungen gegen seine Kunden einräumen lassen.
Welche Bedenken bestehen gegen den gutgläubigen Erwerb eines vertraglichen Pfandrechts, wenn eine Autoreparaturwerkstatt sich darauf berufen möchte?
Zunächst einmal ist ein gutgläubiger Erwerb eines vertraglichen Pfandrechts nach §§ 1207,932 BGB möglich. Fraglich ist, ob die Reparaturwerkstatt sich den KfZ-Brief vorlegen lassen muss um gutgläubig zu sein. Dies wird aber überwiegend abgelehnt. Allerdings muss die Werkstatt bei sog. faulen Kunden" mit Sicherungsübereignungen rechnen. In diesen Fällen kann eine Nachforschungspflicht bestehen.
Was unterscheidet das vertragliche und das gesetzliche Unternehmerpfandrecht hinsichtlich des Haftungsumfangs?
Nur das vertragliche Pfandrecht ermöglicht die Sicherung älterer Forderungen, bzw. umgekehrt, das gesetzliche Pfandrecht nach § 647 BGB sichert nur die gegenwärtige neue Forderung
Wie wird ein Vermieter wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag abgesichert?
Nach § 562 BGB hat der Vermieter wegen seiner Forderungen ein Pfandrecht an den Sachen des Mieters
Wodurch entsteht ein Vermieterpfandrecht?
Durch „Einbringen" von Sachen des Mieters (Eigentum oder Anwartschaftsrecht) in die Mieträume (§ 562 BGB)
Wann ist eine Sache i.S.v. § 562 BGB „eingebracht"?
Wenn sie nicht nur vorübergehend in die Mieträume eingestellt wird.
Erlischt das Vermieterpfandrecht, wenn die Sache vorübergehend aus den Mieträumen entfernt wird (z.B. zum Zwecke der Reparatur)?
Dies ist umstritten.
Nach zutreffender Ansicht stellt aber die Entfernung i.S.v. § 562a BGB nur das Gegenstück zum Einbringen" dar. Daher reicht eine nur vorübergehende Entfernung nicht aus, um das Vermieterpfandrecht erlöschen zu lassen
Welche Rechtsnatur hat dieses Pfandrecht?
es handelt sich um ein gesetzliches besitzloses Pfandrecht
Kann ein Vermieterpfandrecht auch an mieterfremden Sachen erworben werden?
Nein, da § 1257 BGB nicht auf die §§ 1205-1208 BGB verweist. Ein gutgläubiger Pfandrechtserwerb wird nur im Hinblick auf gesetzliche Besitzpfandrechte erörtert.
Gilt dies auch für Sachen, die der Mieter unter Eigentumsvorbehalt erwirbt?
Das Vermieterpfandrecht erstreckt sich analog § 562 BGB auch auf das Anwartschaftsrecht des Mieters an beweglichen Sachen
Ein nicht vertretungsberechtigter Besitzdiener veräußert
weisungswidrig eine Sache. Kann der Erwerber das Eigentum gutgläubig erwerben?
Nein, weil es an einer wirksamen, den Geschäftsinhaber bindenden Einigung fehlt (keine Vertretungsmacht)
Ändert sich etwas, wenn der Besitzdiener dabei im eigenen Namen handelt?
Nein, da die Sache dem Geschäftsherrn i.S.v § 935 I BGB abhandengekommen ist.
Wie ist die Rechtslage, wenn der Besitzdiener zwar weisungswidrig handelt, aber Vertretungsmacht (z.B. nach § 56 HGB) hatte?
Die Einigung wirkt in diesem Falle gegen den Geschäftsherrn, weil der Besitzdiener mit Vertretungsmacht handelte.
Umstritten ist, ob die Vertretungsregeln auf die Übergabe übertragbar sind.
Die Übergabe sollte jedenfalls dem Geschäftsherrn dann zugerechnet werden, wenn der Besitzdiener generell zur Besitzübertragung befugt ist und der Erwerber auf die Befugnis zur Besitzübertragung vertrauen durfte.
Die Frage des Abhandenkommens (§ 935 BGB) stellt sich hier nicht, weil der Vertretene der Verfügende ist
Erlischt das ZBR nach § 1000 BGB mit der Rückgabe der Sache?
Das Zurückbehaltungsrecht des § 1000 BGB ist nur ein obligatorisches Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Anspruch aus § 985. Er kann deshalb diesen Anspruch nicht überleben.
Der Herausgabeanspruch aus § 985 erlischt mit Herausgabe an den Eigentümer oder an den Besitzmittler des Eigentümers.
Damit erlischt auch jedes Mal ein für diesen Anspruch bestehendes Zurückbehaltungsrecht.
Wann ist eine Sache abhanden gekommen?
Abhandenkommen bedeutet unfreiwilliger Verlust des unmittelbaren Besitzes. Gem. § 935 I BGB ist der gutgläubige Erwerb grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Sache dem Eigentümer oder dessen Besitzmittler abhandenkommt
Ist § 285 auf § 985 BGB anwendbar, wenn der nichtberechtigte Besitzer die Sache veräußert?
Nein, weil sonst der Eigentümer den Veräußerungserlös verlangen könnte, ohne die Veräußerung an den Dritten genehmigen zu müssen. Die sachgerechte Lösung derartiger Fälle ergibt § 816 I 1 BGB.
Ist § 398 BGB auf die Übertragung des Anwartschaftsrechts anwendbar?
Nein, weil nicht die Regeln über die Rechtsabtretung, sondern die Vorschriften über das Vollrecht analog anwendbar sind.
Muss der Vorbehaltsverkäufer der Übertragung des AnwR durch den Vorbehaltskäufer auf Dritte zustimmen?
Nein, weil der Anwartschaftsrechtsinhaber sein Anwartschaftsrecht als Berechtigter übertragen hat.
Erwirbt der Erwerber des Anwartschaftsrechts bei Zahlung der letzten Rate das Eigentum direkt oder im Wege des Durchgangserwerbs?
Nach heute h.M. findet kein Durchgangs- sondern ein Direkterwerb statt, weil mit der Übertragung des Anwartschaftsrechts dessen bisheriger Inhaber seine Erwerbsposition restlos auf den neuen Inhaber der AR übertragen hat.
Muss im Falle einer Vindikationszession nach § 931 BGB ein Herausgabeanspruch tatsächlich bestehen?
Nein, ein vermeintlicher Anspruch reicht aus. Die Abtretung hat danach rein negative Bedeutung i.S.e. Lösung der Beziehung des Veräußerers zur Sache, keine eigentlich konstitutive.
Wofür ist im Falle einer Vindikationszession das Bestehen des Herausgabeanspruchs von Bedeutung?
Nur für die beiden Alternativen des § 934 BGB.
Wodurch unterscheidet sich die erste Alternative des §934 BGB von der Zweiten?
§ 934 Alt. 1 BGB setzt mittelbaren Besitz des Verfügenden und einen bestehenden Herausgabeanspruch gegen den Dritten voraus
Reicht es für § 934 Alt. 2 BGB aus, wenn der Erwerber von dem Dritten den mittelbaren Besitz vermittelt bekommt?
Ja, da auch mittelbarer Besitz Besitz" i.S.d. ist, soweit das Gesetz nicht ein anderes bestimmt (vgl. § 868 BGB).
Was ist das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des § 934 BGB?
Der bisherige Eigentümer muss vollkommen aus seiner Besitzposition verdrängt werden.
Was ist mittelbarer Nebenbesitz?
Mittelbarer Nebenbesitz liegt dann vor, wenn ein Besitzmittler für mehrere gleichstufige mittelbare Besitzer den Besitz unabhängig voneinander vermittelt.
Welche Bedeutung hat der mittelbare Nebenbesitz für § 934 BGB?
Wenn der bisherige Eigentümer und der gutgläubige Erwerber nur mittelbaren Nebenbesitz erhalten, wird der bisherige Eigentümer nicht verdrängt. Ein gutgläubiger Erwerb würde dann ausscheiden.
Erkennt die Rechtsprechung den mittelbaren Nebenbesitz an?
Nein, weil der sachenrechtliche numerus clausus die Schaffung von Rechtsinstituten verbietet, die das Gesetz nicht vorsieht.
Welche Argumente sprechen nach h.L. für die Anerkennung des mittelbaren Nebenbesitzes?
Der Nebenbesitz widerspreche nicht der Grundstruktur der im Gesetz geregelten Besitzformen. Überdies müsse dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich der Besitzmittler mehrdeutig verhalte.
Was setzt der gutgläubige Erwerb durch Besitzkonstitut nach § 933 BGB voraus?
Dass der Veräußerer dem Erwerber die Sache übergibt. Hierfür gelten die gleichen Grundsätze, wie für die Übergabe nach § 929 S. 1 BGB.
Wann liegt eine „Übergabe" i.S.v. § 929 S. 1 BGB vor?
Der Veräußerer, sein Besitzdiener, Besitzmittler oder seine Geheißperson müssen den Besitz auf die Erwerberseite (Erwerber, Besitzdiener, Besitzmittler, Geheißperson) in Vollziehung der dinglichen Einigung übertragen.
Wer ist „Geheißperson* auf Veräußererseite?
Derjenige, der auf Geheiß des Veräußerers den Besitz auf die Erwerberseite überträgt.
Wer ist „Geheißperson" auf Erwerberseite?
Derjenige, an den auf Geheiß des Erwerbers die Sache zu übergeben ist.
Wie ist nach Ansicht des BGH eine spätere Übergabe der Sache zu bewerten, wenn eine frühere Übereignung aus Rechtsgründen misslungen ist?
Als neues Übereignungsangebot.
Was sind die typischen Surrogationsansprüche
§§ 285, 985 BGB
GoA
§ 816 I 1 BGB
Kann § 285 BGB auf § 985 BGB angewendet werden? TEXTBAUSTEIN
Direkt: dafür bedarf es eines Schuldverhältnisses (vertraglich/gesetzlich) -> scheiter immer
Analog: eine doppelte Begünstigung ist nicht gewollt -> § 816 I 1 BGB + es fehlt an einer Regelungslücke § 989 BGB
—> § 285 BGB daher weder direkt noch analog auf § 985 BGB anwendbar
Zur echten GoA: was setzt ein Fremdgeschäftsführungswillen voraus?
Kenntnis der Fremdheit des Geschäfts (Umkehrschluss aus § 687 I BGB)
Willen für den anderen tätig zu werden (Umkehrschluss aus § 687 II BGB)
Wann muss das EBV bei §§ 989, 990 I BGB vorliegen?
Im Zeitpunkt der Schädigung - also der Übereignung
Auf was muss sich die Gutgläubigkeit iSd § 990 I BGB beziehen?
Wann ist der Eigenbesitzer bösgläubig?
Wann ist der Fremdbesitzer bösgläubig?
Auf das Recht zum Besitz
Wenn er weiß oder hätte wissen müssen, dass er nicht Eigentümer ist
Wenn er weiß oder hätte wissen müssen, dass sie Rechtsbeziehung auf die er sich beruft, unwirksam ist oder kein Besitzrecht vermittelt
Wann greift die Sperrwirkung des EBV gem. § 993 I Hs. 2 BGB nicht?
Sperrwirkung greift nicht, wenn es um Erlösherausgabe geht -> ist ein Rechtsfortwirkungsanspruch zu § 985 BGB
Bei Nutzungs- oder Schadensersatz greift die Sperrwirkung
Wie wirkt der Verzicht des Vorbehaltsverkäufers auf den Eigentumsvorbehalt?
Der Verzicht des Vorbehaltsverkäufers auf den Eigentumsvorbehalt wirkt wie der Eintritt der vereinbarten Bedingung im Falle einer Zahlung
Zu §§ 987 I, 990 I BGB: Wie können Nutzungen in Form von Gebrauchsvorteilen herausgegeben werden?
Können nicht in Natur herausgegeben werden, daher wäre der Anspruch auf Wertersatz gerichtet
Was verhindert § 936 III BGB
Die Norm verhindert nach Wortlaut (,,Rechte Dritter”) und Systematik zwar nur das Erlöschen von Rechten, die das Eigentum belasten sowie nach hM von Anwartschaftrechten
Die hM wendet die Norm allerdings auch analog auf das Eigentum im Falle der Übertragung nach §§ 931, 934 BGB an
Dies wird aber nur bei § 934 Var. 1 für richtig gehalten, denn nur in dieser Variante wird das fehlende Eigentum des Verfügenden bereits durch die Anspruchsabtretung überwunden
Ist ein Abtretungsvertrag an eine Form gebunden?
Nein, auch Forderungen aus formbedürftigen Rechtsgeschäften können form frei abgetreten werden.
Was versteht man unter einer Globalzession?
Eine Globalzession liegt dann vor, wenn sich ein Gläubiger zur Sicherheit einen bestimmten Kreis von Forderungen (i.d.R. alle gegenwärtigen und künftigen) pauschal abtreten lässt.
Warum besteht ein praktisches Bedürfnis nach Anerkennung einer Globalzession?
Die Abtretung einer einzelnen Forderung des Schuldners gegen Dritte befriedigt i.d.R. das Sicherungsinteresse des Gläubigers nicht, da dessen Forderung i.d.R. höher ist. Außerdem muss der Gläubiger sich gegen das Risiko des Ausfalls einer zur Sicherheit abgetretenen Forderung absichern können.
Welcher Grundsatz muss bei der Globalzession beachtet werden?
Der Bestimmtheitsgrundsatz, d.h. die von der Globalzession erfassten Forderungen müssen genau bestimmt sein.
Wann ist dieser Grundsatz bei einer Globalzession beachtet?
Im Zeitpunkt des Abschlusses des Zessionsvertrages müssen die abgetretenen Forderungen nach generellen Kriterien bestimmbar sein.
Im Zeitpunkt des späteren Forderungsüberganges muss die von der Zession erfasste Forderung konkret feststehen, d.h. bestimmt sein.
Warum gilt dieser Grundsatz im Zessionsrecht?
Weil es sich bei der Zession um ein Verfügungsgeschäft handelt.
Wie bezeichnet man die Parteien eines Zessionsvertrages?
Der Abtretende ist der Zedent, den neuen Gläubiger bezeichnet man als Zessionar.
Was versteht man im Zessionsrecht unter dem Prioritätsprinzip?
Das Prioritätsprinzip besagt, dass von zwei nachfolgenden Abtretungen die frühere Abtretung den Vorrang hat.
Woraus erklärt sich das Prioritätsprinzip?
Das Prioritätsprinzip erklärt sich aus folgendem: Liegt eine wirksame Abtretung vor, so ist eine zeitlich nachfolgende Abtretung derselben Forderung unwirksam, da jetzt dem Zedenten die Berechtigung fehlt. Anders als Sachen, kann man eine Forderung grundsätzlich auch nicht gutgläubig vom Nichtberechtigten erwerben (eingeschränkte Ausnahme § 405 BGB).
Gilt das Prioritätsprinzip auch bei Vorausabtretung künftiger Forderungen?
Die Prioritätswirkung der zeitlich früheren Abtretung gilt auch zugunsten künftiger Forderungen. Die Entstehungszeit der Forderung ist also unerheblich, maßgebend ist der Zeitpunkt der Abtretungsvereinbarung.
Was versteht man unter der Vertragsbruchstheorie?
Nach der Rspr. des BGH zwingt eine Bank, die sich auch solche Forderungen global abtreten lässt, die branchenüblicherweise Gegenstand eines verlängerten EV sind, den Schuldner bewusst zum Vertragsbruch gegenüber seinen Lieferanten. Er muss diesen nämlich, um überhaupt beliefert zu werden, die Globalzession verschweigen. Enthält der Globalzessionsvertrag insoweit keine dingliche Teilverzichtsklausel, so ist er nach § 138 I BGB nichtig
Was ist ein echter Factoringvertrag?
Durch Factoring übernimmt die Factor-Bank die Verwaltung der Außenstände ihres Vertragspartners. Beim echten Factoring kauft sie ihm die Forderungen ab und trägt bei Uneinbringlichkeit das Delkredere.
Wann liegt „unechtes"* Factoring vor?
Beim unechten Factoring ist der Factor berechtigt, bei Uneinbringlichkeit der abgetretenen Forderung das Konto des Zedenten zurückzubelasten.
Wie wird das unechte Factoring rechtlich eingeordnet?
Als Kreditgeschäft.
Welche Grundsätze wendet der BGH bei Kollision eines Factoringvertrages mit einem verlängerten EV an?
Beim echten Factoring wird die Zahlung des Kaufpreises durch den Factor an den Zedenten wie eine Forderungseinziehung durch den Zedenten behandelt. Der Lieferant verliert also seinen verlängerten EV. Beim unechten Factoring gelten die in den Fragen 10 und 11 behandelten Grundsätze.
Muss das Rücktrittsrecht im Zeitpunkt der Zession bereits ausgeübt sein, damit § 404 BGB anwendbar ist?
Sinn und Zweck von § 404 BGB ist, dass die Verteidigungsmöglichkeiten des Schuldners durch die Abtretung nicht verschlechtert werden. Ausreichend ist deshalb, dass die Einwendungen zur Zeit der Abtretung in dem Schuldverhältnis ihre Grundlage gehabt haben, auch wenn die Tatsachen, die die Einwendung erst wirksam machen, der Abtretung nachfolgen. Der Schuldner kann daher das Gestaltungsrecht nach Abtretung wirksam durch Erklärung ausüben.
Welcher Normzweck liegt § 407 BGB zugrunde?
§ 407 BGB will ebenso wie die §§ 404 ff. BGB den Schuldner gegen Rechtsnachteile aus der Abtretung schützen. § 407 BGB trägt der Tatsache Rechnung, dass die Abtretung dem Schuldner nicht mitgeteilt werden muss.
Deshalb ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, dass alle Rechtshandlungen, die der Schuldner in Unkenntnis der Abtretung gegenüber dem Zessionar vornimmt, im Verhältnis zum Zessionar wirksam sind.
Schadet nach § 407 I BGB bereits das Kennenmüssen der Abtretung?
Nur positive Kenntnis von der Abtretung schadet dem Schuldner; Kennenmüssen ist bedeutungslos. Der Schuldner ist nicht verpflichtet, Zweifeln über die Rechtsstellung des bisherigen Gläubigers nachzugehen. Eine Abtretungsanzeige des Zedenten macht i.d.R. bösgläubig.
In welche Abteilungen ist das Grundbuch eingeteilt?
Das Grundbuch gliedert sich in drei Abteilungen:
in der ersten Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse eingetragen
die zweite Abteilung gibt Auskunft über alle Grundstücksbelastungen mit Ausnahme der Grundpfandrechte, einschließlich Vormerkungen und Widersprüche
in der dritten Abteilung werden die Grundpfandrechte eingetragen.
Inwieweit wird das Eigentum des Vorerben durch das Nacherbenrecht beeinträchtigt?
Das Nacherbenrecht führt für den nicht befreiten Vorerben zu einer Verfügungsbeschränkung nach Maßgabe des § 2113 BGB. Die Verfügung des Vorerben über ein Grundstück ist zwar zunächst wirksam, wird aber bei Eintritt der Nacherbfolge unwirksam, wenn sie das Recht des Nacherben beeinträchtigt. Die Unwirksamkeit ist von absoluter Wirkung, d.h. jeder rechtlich daran Interessierte kann sich darauf berufen.
Wie verhält sich § 925 BGB zu § 873 BGB?
§ 873 BGB regelt den rechtsgeschäftlichen Erwerb von Grundstücksrechten im Allgemeinen.
Soll aber das Grundstückseigentum übertragen werden, ist § 925 ergänzend heranzuziehen.
§ 925 BGB regelt zu diesem Zweck die Modalitten der dinglichen Einigung. Diese nennt sich dann "Auflassung".
Nach welchen Vorschriften richtet sich das Verfahren vor dem Grundbuchamt, wenn ein Eigentümerwechsel eingetragen werden soll?
Nach den §§
13 (Antrag)
19 (ggf. Bewilligung des Betroffenen)
20 (Auflassungsnachweis);
29 (Formprinzips) und
39 GBO (Voreintragungsgrundsatz).
Wann ist im Falle des § 873 BGB die Einigung bindend?
Die grundstücksrechtliche Einigung ist nach § 873 II BGB bindend, wenn sie notariell beurkundet, vor dem Grundbuchamt abgegeben oder bei diesem eingereicht wurde, oder wenn der Berechtigte dem anderen Teile eine den Vorschriften der GBO entsprechende Eintragungsbewilligung ausgehändigt hat.
Welche Bedeutung hat § 878 BGB?
Grundsätzlich muss derjenige, der über ein Grundstücksrecht verfügt, verfügungsbefugter Eigentümer sein, und zwar im Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbes des Erwerbers.
Liegt aber eine bindende Einigung der Parteien vor (vgl. Frage 5) und wurde der Eintragungsantrag beim GBA gestellt (so dass nur noch die Eintragung fehlt), so wird der für die Verfügungsbefugnis des Verfügenden maßgebliche Zeitpunkt auf den Zeitpunkt des Eingangs des Antrags beim GBA vorverlegt.
Nachträglich eintretende Verfügungsbeschränkungen des Verfügenden schaden dem Erwerber dann nicht mehr.
Wer ist „Berechtigter" i.S.v. § 873 BGB?
Berechtigter i.S.v. § 873 BGB ist
der verfügungsbefügte Eigentümer,
wer mit Einwilligung (§ 185 I BGB) des verfügungsbefugten Eigentümers handelt
wer kraft Gesetzes verfügungsbefugt ist.
Nennen Sie die Voraussetzungen des § 892 BGB?
Die Voraussetzungen des § 892 BGB sind:
(1) Rechtsgeschäft/Verkehrsgeschäft über ein Grundstücksrecht,
(2) Grundbuch unrichtig,
(3) Verfügender aus dem Grundbuch legitimiert,
(4) kein im Grundbuch eingetragener Widerspruch und
(5) keine positive Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit des Grundbuchs.
Wer ist aus dem Grundbuch legitimiert?
Aus dem Grundbuch sind legitimiert:
(1) der im Grundbuch Eingetragene;
(2) wer mit Zustimmung eines zu Unrecht Eingetragenen handelt;
(3) der nicht eingetragene wahre Erbe.
Nach welchen Vorschriften ist ein gutgläubig-nacherbenfreier Erwerb bei Grundstücken möglich?
Nach §§ 2113 III; 892 BGB oder nach §§ 2113 III; 2366 BGB.
Welche Wirkungen hat die Vormerkung?
Die Vormerkung hat Sicherungswirkung (§ 883 II BGB), Insolvenzwirkung (§ 106 InsO), Rangwirkung (§ 883 III BGB) und nach h.M. auch eine Vorwirkung für einen späteren gutgläubigen Erwerb
Was ist der Zweck einer Vormerkung?
Die Vormerkung dient der Sicherung eines Anspruchs auf Erwerb eines dinglichen Rechts.
Nennen Sie die Voraussetzungen für den Erwerb einer Vormerkung!
Die Erwerbsvoraussetzungen für eine Vormerkung sind:
(1) Schuldrechtlicher Anspruch auf dingliche Rechtsänderung;
(2) Bewilligung oder einstweilige Verfügung;
(3) Eintragung in das Grundbuch;
(4) Berechtigung des Bewilligenden (vgl. §§ 883; 885 BGB).
Wie kann eine Vormerkung übertragen werden?
Die Vormerkung wird durch Abtretung des gesicherten Anspruchs übertragen (§ 401 BGB analog).
Ist die Vormerkung ein dingliches Recht?
Nein, da ihr die für dingliche Rechte typisch unmittelbare Sachbeziehung fehlt.
Muss der Erwerber im Falle eines (gutgläubigen) Erwerbes vom Erbscheinserben Kenntnis vom Erbschein haben?
nach h.M. nein. Der Erbschein wirkt kraft seiner Existenz.
Kann eine Vormerkung gutgläubig erworben werden?
Ja, nach §§ 893; 892 BGB.
Welche Wirkung hat eine Vormerkung für einen späteren gutgläubigen Erwerb des Eigentums an einem Grundstück?
Der Zeitpunkt der Gutgläubigkeit des Erwerbers und der Legitimation des Verfügenden aus dem Grundbuch werden auf den Zeitpunkt der Eintragung der Vormerkung vorverlegt.
Welche Entscheidung erlässt das Gericht bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Parteien?
Das Gericht erlässt einen Kostenbeschluss nach § 91a ZPO, wenn die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Durch übereinstimmende Erledigungserklärungen erlischt die Rechtshängigkeit des geltend gemachten Anspruchs.
Kann die prozessuale Erledigungserklärung auch konkludent abgegeben werden?
Die Erledigungserkl. braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden, sondern kann auch konkludent abgegeben werden, z.B. dadurch, dass der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers nicht widerspricht oder dass die Parteien nur noch Kostenanträge stellen. Nunmehr ist auch die Regelung des § 91a I2 ZPO zu beachten.
Prüft das Gericht bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Parteien, ob Erledigung der Hauptsache auch wirklich vorliegt?
Nach h.M. gelten aber bei der übereinstimmenden Erledigungserklärung - anders bei der nur einseitigen Erle-digungserklärung des Klägers! - die Erledigungsfolgen ganz generell. Es kommt nicht auf die Erledigung als solche an, sondern vielmehr auf die Erledigungserklärungen der Parteien, die mit ihren übereinstimmenden Erklärungen - als eine Folge der Dispositionsfreiheit der Parteien des Zivilprozesses (Dispositionsmaxime!), die den Umfang des Prozessstoffes und des Streitgegenstandes grundsätzlich selbst bestimmen - das Gericht binden; das Gericht hat daher bei übereinstimmender Erledigungserklärung von einer Erledigung der Hauptsache auszugehen, unabhängig davon, ob überhaupt und wann die Erledigung eingetreten ist.
Nach welchen Kriterien beurteilt das Gericht, wer die Kosten des Rechtsstreits bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen zu tragen hat?
Die Kostenentscheidung ist gemäß § 91a I ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu treffen. Dabei ist in erster Linie der ohne die Erledigungserklärung zu erwarten gewesene Verfahrensausgang von Bedeutung, so dass daher grds. diejenige Partei die Kosten zu tragen hat, die die Kosten ohne die Erledigung voraussichtlich zu tragen gehabt hätte, d.h. also die Partei, die voraussichtlich im Rechtsstreit unterlegen wäre.
Nennen Sie die Entstehungsvoraussetzungen für die Bestellung einer Hypothek!
Einigung mit dem Inhalt der §§ 1113, 1116 BGB
Eintragung in das Grundbuch, Einigsein bei Eintragung oder
Bindung nach § 873 II BGB
Berechtigung des Bestellers
zu sichernde Forderung
Übergabe des Hypothekenbriefes, § 1117 BGB, falls die Erteilung nicht nach § 1116 II BGB ausgeschlossen ist.
Welche Rechtsnatur hat die Hypothek?
Es handelt sich um ein Grundpfandrecht, also ein akzessorisches Sicherungsrecht an einem Grundstück zur Absicherung einer Forderung.
Haftet der Grundstückseigentümer für die Hypothek persönlich?
Nein, gem. § 1147 BGB hat er nur die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu dulden. Er haftet also nur mit dem Grundstück.
Wer ist Eigentümer des Hypothekenbriefes?
Gem. § 952 II BGB ist der Inhaber der Hypothek Eigentümer des Hypothekenbriefes (das Recht am Papier folgt dem Recht aus dem Papier).
Ist der Hypothekenbrief eine Urkunde i.S.v. § 405 BGB?
Nein, nur eine Urkunde über die Hypothek.
Welches sind die Voraussetzungen für eine rechtsgeschäftliche Übertragung einer Briefhypothek?
Die Voraussetzungen sind:
Forderungsabtretung gem. § 398 BGB, in der Form des § 1154 BGB (d.h. bei derBriefhypothek schriftliche Abtretungserklärung oder Eintragung der Abtretung in das Grundbuch sowie in beiden Fällen die Briefübergabe) und
die Berechtigung des Zedenten.
Kann die durch Hypothek gesicherte Forderung formfrei abgetreten werden, wenn die für sie bestellte Hypothek unerwähnt bleibt?
Nein, eine hypothekengesicherte Forderung kann wirksam nur in der Form des § 1154 BGB abgetreten werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob dem Forderungserwerber die Existenz der Hypothek bekannt ist oder nicht. Wird die Form nicht beachtet, ist die Zession nach § 125 BGB nichtig
Welche Rechtsnatur hat die Briefübergabe?
Es handelt sich um eine Verfügung bzw. zumindest um einen Teil einer Verfügung.
H ist als Inhaber einer Hypothek am Grundstück des E eingetragen.
Wie ist die Rechtslage, wenn die zu sichernde Forderung nicht besteht?
Das Grundbuch ist unrichtig, da gem. §§ 1163, 1177 I BGB eine Eigentümergrundschuld besteht.
Könnte ein Dritter von H dennoch eine Hypothek erwerben?
Ja, gem. SS 1138, 892 BGB bei Gutgläubigkeit in Ansehung der Forderung.
Erwirbt der Dritte in diesem Falle die persönliche Forderung?
Nein, da § 1138 BGB den guten Glauben an die Forderung nur „für die Hypothek" schützt, d.h., damit die Hypothek nach § 1153 I BGB auf den Erwerber übergehen kann.
Wie ist im vorigen Fall die Rechtslage, wenn die Forderung in der Person eines Dritten existiert?
Nach h.M. geht dann auch die Forderung kraft Gesetzes nach § 1153 II BGB auf den gutgläubigen Erwerber der Hypothek über.
Ist ein Zweiterwerb der Hypothek möglich, wenn ein Mangel im Entstehungstatbestand bei Forderung und Hypothek vorliegt?
In diesem Fall wird der Mangel der Forderung zum Zwecke des Hypothekenerwerbs über §§ 1138, 892 BGB überwunden. Damit der Erwerber aber die - nicht existierende - Hypothek gem. § 1153 I BGB erwerben kann, wird der Mangel der Hypothek über § 892 BGB direkt überwunden. Beachte: Hierbei ist doppelte Gutgläubigkeit erforderlich, d.h. der Erwerber muss im Hinblick auf Forderung und Hypothek gutgläubig sein.
Was ist der grundsätzliche Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld?
Im Unterschied zur Hypothek ist die Grundschuld nicht akzessorisch, so dass nach dem Inhalt der dinglichen Einigung keine Forderung gesichert werden kann.
Welche Gegenstände haften für die Hypothek?
Für die Hypothek haftet das Grundstück mit seinen Bestandteilen (wesentliche Bestandteile immer, vgl. § 93 BGB, sonstige Bestandteile nur wenn hieran keine Sonderrechte bestehen). Gem. §§ 1120 ff. BGB erstreckt sich die Haftung auch auf die getrennten Erzeugnisse und die getrennten sonstigen Bestandteile, soweit sie nicht mit der Trennung Eigentum eines anderen als des Eigentümers oder Eigenbesitzers des Grundstücks geworden sind, sowie auf das Zubehör, welches in das Eigentum des Grundstückseigentümers gelangt ist (bei einem Anwartschaftsrecht am Zubehör gilt § 1120 BGB analog). Außerdem gelangen Miet- und Pachtzinsforderungen, wiederkehrende Leistungen sowie gewisse Versicherungsforderungen in den Haftungsverband (§§ 1123, 1126,1127 BGB).
Warum handelt es sich hierbei um einen „offenen" Haftungsverband?
Man spricht von einem „offenen" Haftungsverband, weil bis zur Beschlagnahme des Grundstückes Gegenstände sowohl in den (zunächst potentiellen) Haftungsverband hineingelangen, als auch wieder herausfallen können.
Wie erfolgt die Beschlagnahme des Grundstücks zugunsten des Hypothekeninhabers?
Durch Anordnung der Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung (§§ 20; 146; 148 ZVG).
Fabrikant F ist Eigentümer eines hypothekenbelasteten Grundstücks. F erwirbt eine Maschine von M unter Eigentumsvorbehalt. Welche Rechtslage besteht bzgl. der Maschine vor und nach Zahlung der letzten Kaufpreisrate?
Vor Zahlung der letzten Rate hat M noch Eigentum, F ein Anwartschaftsrecht auf Eigentumserwerb und der Hypothekengläubiger analog § 1120 BGB ein Verwertungsrecht am Anwartschaftsrecht. Nach Zahlung der letzten Rate verliert M sein Vorbehaltseigentum, das Anwartschaftsrecht des F erstarkt zum Vollrecht „,Eigentum" und die Hypothek erstreckt sich nach § 1120 BGB auf das Eigentum des F.
Führt die Sicherungsübereignung einer Zubehörsache zur Enthaftung nach § 1122 BGB?
Nein, da es sich hierbei nicht um Aufhebung der Zubehöreigenschaft „im Rahmen ordnungsmäßiger Wirtschaft" handelt.
Darf der Gerichtsvollzieher Zubehör pfänden?
Nein, vgl. § 865 II ZPO.
Ist die Aufhebung des Anwartschaftsrechts an Zubehör durch Vereinbarung zwischen Vorbehaltskäufer und Vorbehaltsverkäufer von der Zustimmung des Hypothekengläubigers abhängig?
Dies ist streitig. Nach Ansicht des BGH und eines Teils der Literatur ist dies nicht erforderlich, da § 1276 BGB nicht analog anwendbar ist, weil es sich bei der Hypothek um einen offenen Haftungsverband handelt. Nach h. Lit. ist § 1276 BGB analog anwendbar, weil das Sachpfand ebenso schutzbedürftig ist, wie das Rechtspfand.
Inwieweit ist der Gutglaubensschutz nach § 135 II BGB durch § 23 ZVG bei der Hypothek modifiziert?
Gem. § 1121 II BGB wird nur der gute Glaube an die Beschlagnahme (nicht an die Hypothekenfreiheit) geschützt. Zu beachten ist dabei die Bösgläubigkeitsfiktion nach § 23 II ZVG.
Wie wirkt sich eine Einrede, die gegenüber der gesicherten Forderung besteht, auf die Hypothek aus?
Gem. § 1137 BGB wirkt die Einrede auch gegenüber der Hypothek.
Wirkt die Einrede gegenüber der Hypothek auch gegenüber einem Zweiterwerber?
Der Erwerber der Hypothek kann diese nach §§ 1138, 892 BGB gutgläubig - einredefrei - erwerben.
A hat eine Briefhypothek an B gem. $ 1154 I BGB, B die Hypothek ebenso an L übertragen. Ist L im Falle einer weiteren Abtretung , aus dem Grundbuch legitimiert* i.S.v. $ 892 BGB?
Dies ist nach § 1155 BGB möglich, wenn sich sein Gläubigerrecht aus einer zusammenhängenden, auf einen eingetragenen Gläubiger zurückführenden Reihe von öffentlich beglaubigten Abtretungserklärungen ergibt.
Kann im Falle des gutgläubigen Erwerbers einer forderungslosen Hypothek (§ 1138 BGB) auch die persönliche Forderung gutgläubig erworben werden?
Nein, da § 1138 BGB die Existenz der Forderung nur „in Ansehung der Hypothek” fingiert. Auch § 1138 BGB ermöglicht mithin keinen gutgläubigen Erwerb einer Forderung.
Nach welchen Vorschriften richtet sich der Eigentumserwerb an Grundstückszubehör im Falle einer Grundstückszwangsversteigerung?
Der Eigentumserwerb richtet sich nach den §§ 90 II; 55 I; 20 II ZVG; 1120 BGB. Medicus spricht von einer berühmten Paragraphenkette"
Welches sind die Fälle der regulären Enthaftung von Grundstückszubehör?
Nach § 1122 I BGB wenn Erzeugnisse und sonstige getrennte Bestandteile vor Beschlagnahme auf Dauer vom Grundstück entfernt werden; nach § 1122 II BGB wenn Zubehör im Rahmen ordnungsgemäßer Wirtschaft vor Beschlagnahme entwidmet wird, sowie nach § 1121 I 1 BGB, wenn getrennte Erzeugnisse, Bestandteile oder Zubehör vor Beschlagnahme veräußert und vom Grundstück entfernt werden
Warum handelt es sich hierbei um eine „reguläre" Enthaftung?
Weil der zur Enthaftung führende Tatbestand vor der Grundstücksbeschlagnahme liegt und es sich bis dahin nur um einen „potentiellen* Haftungsverband handelt.
Was sind die Enthaftungs-Sonderfälle?
Ein Enthaftungs-Sonderfall liegt vor, wenn der in den Haftungsverband fallende Gegenstand tatsächlich oder juristisch untergeht.
Muss Zubehör im Eigentum des Grundstückseigentümers stehen, um in den Haftungsverband der Hypothek zu fallen?
Nein. Es reicht aus, dass der Grundstückseigentümer zur Zeit des Bestehens der Hypothek Eigentümer war. Ein späterer Eigentumsverlust ist für die Hypothek nur relevant, wenn ein Enthaftungstatbestand vorliegt.
Ist eine Musikbox, die von einem Automatenaufsteller in einem Lokal aufgestellt wird, Zubehör des Lokals?
Nein. Es handelt sich vielmehr um Zubehör des Betriebes des Automatenaufstellers. Dem Betrieb der Gaststätte dient die Musikbox nur vorübergehend (vgl. § 97 II 1 BGB).
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