Gefährdungsbeurteilung
durch Abschötzung bezogen auf Arbeitsschutzmaßnahmen
Absturz
TRBS 2112 —> Es geht um die Absturzsicherung (Gerüste, Leiter,…)
ASR A2 1 —> Absturzgrenzwerte (Maßnahmen zum Schutz vor Absturz)
—> Absturzgefährdung ab 1,0m Höhe
—> Absturz ab einem Winkel von 60°
Absturz - Grenzwerte 1
Bei Baustellen am Wasser immer Absturzsicherung (0m)
Bei Baustellen, wo man versinken kann (0m)
Bei Baustellen mit Öffnungen (z.B. Fahrstuhlschacht)
—> unabhängig von Höhe
Absturz - Grenzwerte 2
ab 1,0m Treppen, Wandöffnungen und Bedienständen (z.B.) Maschinen=
Absturz - Grenzwerte 3
ab 2,0m bei allen übrigen Arbeitsplätzen
Absturz - Grenzwerte 4
bis 3,0m bei Flächen bis 50m2 und bis zu 22,5° (z.B. Decken)
Absturz - Grenzwerte 5
bei mehr als 5,0m max. Abstand zw. Arbeitsplatz nud Auffangvorrichtung (bei 22,5°-60°)
Zuletzt geändertvor 2 Jahren