KMR-Stoffe
1a: krebserregend
1b: in Tierversuch krebserregend —> Wahrscheinlichkeit gegeben
2: Vermutung krebserregend
Gefahrstoffe
Gefahrstoffverordnung § 3
Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, die explosionsfähig sind (Sauerstoff =/ Zündquelle + Stoff)
Stoffe, die einen Arbeitsplatzgrenzwert haben
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
zeitlich gemittelte Durchschnittskonzentration
in der Luft am Arbeitsplatz
in Bezug ein einen Referenzzeitraum
Reihenfolge Maßnahmen
Substitution
technische Maßnahmen
organisatorische Maßnahmen
PSA
Gefährdungen Erd- und Tiefbau
Böschungswinkel
45°: nichtbindig, weich, bindig, Mutterboden, Sand, Kies
60°: mindestens steif, bindig, Lehm, Mergel, Ton
80°: Fels
Lärm
nicht heilbar, dreht und psychosomatisch
Vibration
Hand-, Arm-Schwindungen, Ganzkörperschwingungen
Zuletzt geändertvor 2 Jahren