Begriffe
Eigentum
Besitz
Eigentum: rechtlicher Herrschaft über einen Gegenstand
Besitz: tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand
Eigentumsüvergabe
An beweglichen und unbeweglichen Sachen
Beweglich
Einigung + Übergabe
Unbeweglich
Auflassen + Eintragung ins Grundbuch
Gutgläubiger Erwerb
Gutgläubiger Erwerb ist möglich an geliehenen, gemieteten und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen, wenn er gutgläubig den Verkäufer für den Eigentümer halten darf
Gutgläubig ist nicht an gestohlenen oder verlorenen Sachen möglich
Beispielformulierung
Einfacher Eigentumsvorbehalt
“Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum”
Verlängertes Eigentumsvorbehalt
“Wird die Ware weiterverkauft, steht uns von der Forderung ein Anteil in Höhe unserer ursprünglicher Forderung zu”
“Wird die Ware zu einer anderen Weiterverbreitet, steht uns von der Forderung ein Anteil in Höhe unserer ursprünglicher Forderung zu”
Erweiterter Eigentumsvorbehalt
“Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser gesamten Forderungen unser Eigentum”
E.V.
Ist nicht Automatisch gesetzlich vereinbart.
Der Käufer muss es ausdrücklich erklären
im Kaufvertrag
Auf der Rechnung die mit der Ware oder vorher beim Käufer eintrifft
Rechte des Verkäufers bei E.V.
Zahlungsverzug
Konkurs des Käufers
Pfändung in das Vermögen des Käufers
Zuletzt geändertvor 2 Jahren