Einführung Standort - Internationalisierungsstufen
Konstitutive Entscheidungen - Definition
Als konstitutive Entscheidungen bezeichnet man Führungsentscheidungen, die für Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind und die einmalig bzw. selten zu treffen sind.
Standort - Standortfaktoren nach JUNG
Jeder Betrieb muss seine eigenen Anforderungen heranziehen, da diese aufgrund von Zielsetzungen und Wirtschaftsbranche starken Schwankungen unterworfen sind.
Standort - Beispiele für inputorientierte Standortfaktoren
Oft entscheidet die menschliche Arbeitskraft. Ihre Bedeutung ist gerade in lohnintensiven Industrie- und Handwerkszweigen hoch.
Standort - Beispiele für outputorientierte Standortfaktoren
Standort - Beispiele für abgabenorientierte Standortfaktoren
Eine abgabenorientierte Standortwahl richtet sich nach der Höhe der Steuern, Gebühren und Beiträge. Zu berücksichtigen sind hierbei insbesondere die Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer, die Gewerbe- und die Grundsteuer.
Abgesehen vom internationalen Steuergefälle gibt es auch im nationalen Bereich standortbedingte Steuerdifferenzierungen, die man in drei Gruppen einteilen kann:
Unterschiede bedingt durch das Steuersystem: Zu nennen ist hier die Gewerbesteuer als kommunale Steuer; Steuerdifferenzierungen entstehen durch die Anwendung unterschiedlicher Hebesätze in verschiedenen Gemeinden.
Unterschiede bedingt durch eine dezentrale Finanzverwaltung: Die Finanzverwaltung der Länder sind bei der Auslegung von Steuergesetzen (Ermessensspielraum seitens des Gesetzgebers) unterschiedlich großzügig.
Bewusst geschaffene Unterschiede durch die Steuerpolitik: Förderung von Gewerbeansiedlungen in industriell schwach entwickelten Gebieten oder Gemeinden.
Standortentscheidungen sind in der Regel langfristige Entscheidungen. Steuerliche Vorschriften können sich jedoch kurzfristig ändern und damit die ursprüngliche Grundlage für die Wahl des Standortes wegfallen.
Standort - Entscheidungsmodelle zu Standortalternativen
Standort - Entscheidungsmodelle zu Standortalternativen: Beispiel zur Nutzwertanalyse
Bei der Anwendung des Verfahrens wird in einem ersten Schritt eine Liste möglicher Standorte erstellt.
Die aus Sicht der Entscheidungsträger wesentlichen Anforderungen (Zielkriterien) an einen Standort werden festgelegt und gewichtet.
Danach erfolgt eine Bewertung der Standortfaktoren für jeden einzelnen Standort durch die Vergabe einer Punktzahl (z.B. je nach Güte von 1-10)
Die Multiplikation der Bewertung mit der Gewichtung ergibt eine Wertzahl, die summiert den Gesamtnutzen des einzelnen Standortes repräsentiert.
Die Standortentscheidung wird in diesem Fall zugunsten von Standort B ausfallen, da der Gesamtnutzen dieses Standortes mit 6,05 deutlich über dem Gesamtnutzen von Standort A mit 5,55 und Standort C mit 5,30 liegt.
Standort - Zunehmende Bedeutung einer Clusterbildung
Das Zusammenspiel von Know-how Trägern im Bereich der Technologie und Dienstleistungen ist für viele Unternehmen zu einem entscheidenden Kriterium bei der Wahl des Standortes geworden.
In Deutschland kann auf die von Unternehmen initiierte Clusterinitiative in der länderübergreifenden Region Mitteldeutschland und die Clusteroffensive des Freistaates Bayern mit 19 Kompetenzfeldern verwiesen werden.
Mit der Cluster-Offensive, intensiviert u.a. die bayerische Staatsregierung die Netzwerkbildung zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Dienstleistern und Kapitalgebern.
Beispiel USA:
Standort - Standortfaktorenmodell nach BEHRENS
Alternatives Standortfaktorenmodell - nicht weiter betrachtet!
Während man früher Standortfaktoren zu einer einzigen quantifizierbaren Größe aggregiert hat, nutzt man heute mehrdimensionale Modelle mit teilweise nicht direkt quantifizierbaren Größen.
Rechtsform - Grundlagen für die Wahl der Rechtsform
Die Frage, welche Rechtsform für einen Betrieb die wirtschaftlich zweckmäßigste ist, muss nicht nur bei der Gründung, sondern fortwährend von neuem überprüft werden
Rechtsform - Einschränkungen für die Wahl der Rechtsform
…so dass nicht jeder Betrieb eine beliebige Rechtsform wählen kann
Rechtsform - Teilung in Kaufmannseigenschaften
Rechtsform - Überblick der Rechtsformen
Rechtsform - Personengesellschaften
Die folgenden Regelungen gelten für alle Personenunternehmen:
Haftung
Mindestens ein Gesellschafter haftet persönlich mit dem gesamten Privatvermögen.
Gläubiger können die Gesellschafter und/oder die Gesellschaft verklagen.
Dauer des Unternehmens
Bei mehreren Gesellschaftern existieren Unternehmen nach dem Tod eines Inhabers (Gesellschafters) grundsätzlich weiter.
Ein Wechsel der Gesellschafter ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Der Konkurs eines Gesellschafters führt zum Konkurs des Unternehmens hinsichtlich seines Anteils.
Persönlicher Kontakt
Die Gesellschafter arbeiten mit und führen das Unternehmen gemeinsam.
Abgestimmt wird nach Kopfzahl.
Die Anzahl der Gesellschafter ist gering.
Die Gesellschaften unterliegen weder der Einkommensteuer noch der Körperschaftsteuer. Auch ein Mindestkapital muss aufgrund der besonderen Haftungsregelungen nicht geleistet werden.
Rechtsform - Personengesellschaften: Einzelunternehmung
Rechtsform - Personengesellschaften: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Rechtsform - Personengesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Rechtsform - Personengesellschaften: Kommanditgesellschaft
Entgegen der OHG sind neben einem oder mehreren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern (Komplementäre) auch Gesellschafter beteiligt, die bei Forderungen gegen die Gesellschaft nur begrenzt haften (Kommanditisten).
Wichtige Rechte und Pflichten der KG-Gesellschafter:
Weitere bekannte Kommanditgesellschaften sind z.B. Langenscheidt KG
Auch die Holding des Einzelhandelsfilialisten Tengelmann, zu der unter anderem KiK, OBI, Kaisers und Plus gehört ist eine KG.
Rechtsform - Personengesellschaften: Stille Gesellschaft
Unterscheidung in typische und atypische stille Gesellschaft
Wann könnte sich die Anlage durch eine stille Gesellschaft anbieten?
Die Idee der stillen Gesellschaft liegt darin, Anleger als Gesellschafter zu gewinnen, die
...eine kurzfristige Geldanlage wünschen (der Vertrag kann einfach und problemlos aufgelöst werden),
und / oder keine enge Bindung an das Unternehmen haben wollen (Risikobeschränkung ist vorhanden),
und / oder anonym bleiben wollen (dazu dient der Einzelvertrag und der Verzicht auf die Eintragung ins Handelsregister)
Rechtsform - Personengesellschaften: Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Mit der Partnerschaftsgesellschaft hat der Gesetzgeber den Angehörigen sogenannter freier Berufe, wie z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Psychologen oder Ingenieure, eine speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsform zur Verfügung gestellt
Mit dieser Rechtsform wird kein Handelsgewerbe verfolgt. Rechtlich knüpft die Partnerschafsgesellschaft weitgehend an die Regelungen zur GbR an (vgl. § 1 Abs. 4 PartGG) und ist aufgrund ihrer im Vergleich etwas abweichenden Innenstruktur insoweit der OHG vergleichbar (oft als „OHG für Freiberufler“ bezeichnet)
Die Gründung der Partnerschafsgesellschaf hat schriftlich zu erfolgen. Sie stellt, wie die anderen Personengesellschafen, eine eigene Rechtspersönlichkeit dar.
Besonderheiten zeigen sich jedoch im Hinblick auf die Haftung. Nach §8 PartGG haften neben der Partnerschaf mit ihrem Gesellschafsvermögen zwar auch die Partner als Gesamtschuldner. Allerdings ist für Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung die Haftung auf den jeweiligen Partner beschränkt, der innerhalb des Zusammenschlusses mit der Auftragsbearbeitung befasst war (Vorteil gegenüber der GbR gerade für die freien Berufsgruppen)
Rechtsform - Zusammenfassung der Rechtsformen der Personengesellschaften
Rechtsform - Besonderheiten der Kapitalgesellschaften
Die Gesellschafter haften nur mit einem begrenzten Betrag.
Gläubiger können nur die Gesellschaft verklagen, nicht die Gesellschafter.
Dauer der Gesellschaft:
Das Unternehmen existiert unbefristet und unabhängig von der persönlichen Existenz der Gesellschafter.
Ein Wechsel der Gesellschafter ist vorgesehen und hat keinen Einfluss auf den Bestand der Gesellschaft.
Der Konkurs eines Gesellschafters hat keinen Einfluss auf die Gesellschaft, es sei denn, die den Anteil erwerbenden Gläubiger erhalten eine auflösungsveranlassende Mehrheit.
Persönlicher Kontakt:
Die Führung erfolgt durch angestellte Geschäftsführer, die allerdings identisch mit den Gesellschaftern sein können.
Abgestimmt wird nach der Höhe der Kapitalanteile.
Begrenzte Einwirkungs- und Mitwirkungsrechte der Gesellschafter.
Bei der Gründung bestehen grundsätzlich bestimmte Formvorschriften (z. B. notar. Beurkundung, Regelung der Satzung)
Die Gesellschaften unterliegen, da sie als juristische Person gelten, der Einkommen- und der Körperschaftsteuer.
Rechtsform - Kapitalgesellschaften: GmbH
Bei der GmbH ist die Haftung der Eigenkapitalgeber auf die Kapitalanlage beschränkt
(Rechtsgrundlage ist das GmbH – Gesetz)
Zusammenhang der Steuerarten bei einer juristischen Person:
Beispiel zur Besteuerung einer GmbH:
-> Die Spielzeugbau GmbH aus Ingolstadt hat einen Gewinn vor Steuern von 85.000€.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer der Stadt Ingolstadt liegt derzeit bei 400 v. H. (2019).
Rechtsform - Kapitalgesellschaften: GmbH >> Gründung und Errichtung
Gründung und Errichtung:
Die Errichtung einer GmbH erfolgt durch eine Einmann-GmbH oder mehrere Personen mit Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, der Satzung, die notariell beurkundet werden muss. Der Gesellschaftsvertrag muss folgende Mindestbestimmungen enthalten:
Die Firma und den Sitz der Gesellschaft
Den Gegenstand der Unternehmung (z.B. Speditionsgeschäft, Unternehmensberatung)
Die Höhe des Stammkapitals und der Stammeinlagen der Gesellschafter.
Änderungen können nur mit einer ¾-Mehrheit der Gesellschafter vorgenommen werden. Die GmbH entsteht mit ihrer Eintragung ins Handelsregister.
Das Stammkapital der GmbH beträgt mindestens 25.000,- €, jede einzelne Stammeinlage mindestens 100 €. Die Beteiligung der einzelnen Gesellschafter kann unterschiedlich hoch sein. Bei Änderungen des Stammkapitals ist eine ¾-Mehrheit der Gesellschafter nötig.
Die Mindesteinzahlung beträgt 25% der Stammeinlage. Dennoch müssen alle Bareinlagen und Sacheinlagen zusammen die Hälfte des Mindeststammkapitals erreichen.
In der Zeit zwischen der Gründung und der Eintragung ins Handelsregister besteht eine GmbH i.G. (in Gründung), bei der bereits die beschränkte Haftung in Kraft ist.
Rechtsform - Kapitalgesellschaften: GmbH >> Haftung und Organe:
Haftung und Organe:
Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur das Geschäftsvermögen, nicht jedoch die Gesellschafter. Eine Haftung der Gesellschafter besteht nur gegenüber der Gesellschaft und ist begrenzt auf die Erbringung der Einlagen und etwaiger Nachschüsse.
Um im Geschäftsverkehr tätig zu werden, benötigt die GmbH mindestens einen Geschäftsführer (Gesellschafter oder Gesellschaftsfremder), der die Gesellschaft nach außen vertritt und die Geschäfte (nach innen) führt. Er muss mit seinem Namen und seiner Vertretungsmacht in das Handelsregister eingetragen werden.
Aufgaben der Gesellschafterversammlung:
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Reingewinns
Einforderung von Einzahlungen auf das Stammkapital oder Nachschüssen und Rückzahlungen von Nachschüssen
Einziehung und Teilung von Gesellschaftsanteilen
Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten
Satzungsänderungen
Ein Aufsichtsrat ist bei der GmbH fakultativ, d.h. er muss nicht vorgesehen werden. Abweichende Regelungen können im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden.
Für eine GmbH mit mehr als 500 Arbeitnehmern sieht das Drittelbeteiligungsgesetz einen Zwangsaufsichtsrat vor.
Bezüglich seiner Besetzung ist für den Montanbereich zusätzlich das Mitbestimmungsgesetz zu berücksichtigen, dass eine paritätische Besetzung der Aufsichtsratsplätze auf Arbeitnehmer- und Gesellschaftsvertreter (Arbeitgeber) unter Hinzuziehung einer neutralen Person vorschreibt (vgl. auch Aufsichtsrat AG).
Vornehmliche Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Geschäftsleitung zu überwachen, den Jahresabschluss zu prüfen und eventuelle Gesellschafterversammlungen einzuberufen.
Rechtsform - Kapitalgesellschaften: GmbH >> Gewinn- und Verlustverteilung, Steuerbelastung, Auflösung:
Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuerpflicht auf das Einkommen (Gewinn) der juristischen Person
Rechtsform - Kapitalgesellschaften: GmbH >> Die Auflösung der GmbH kann z.B. erfolgen durch:
>> Die Auflösung der GmbH kann z.B. erfolgen durch:
Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer
Gesellschafterbeschluss mit ¾-Mehrheit
Gerichtliches Urteil
Eröffnung des Konkurses (Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit etc.)
Reihenfolge einer GmbH-Gründung
1. Festlegung sowohl der Gesellschafter und ihrer Beteiligungsverhältnisse, als auch der Geschäftsführer und des Namens, den die Gesellschaft tragen soll („Firma“).
2. Besprechung mit dem Notar. Dieser erstellt einen Entwurf des GmbH-Vertrages.
3. Besprechungen mit dem Steuerberater, wie die GmbH in steuerlicher/ sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht zu behandeln ist. Sinnvollerweise Besprechung des Notarvertragsentwurfs mit dem Steuerberater, ggf. Änderungen.
4. Möglich und sinnvoll ist die Abklärung mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer, ob gegen die Firma oder gegen den Geschäftsgegenstand Bedenken bestehen; ggf. Anpassung an die IHK-Vorschläge.
5. Beurkundung der GmbH unbedingt vor Einzahlung der Geschäftsanteile.
6. Einzahlung der Geschäftsanteile in vorgesehener Höhe, durch alle Gesellschafter auf ein Konto der GmbH i. G. Die Einzahlung bleibt bis zur Eintragung der GmbH im Handelsregister unangetastet, ausgenommen hiervon ist der satzungsgemäße Gründungsaufwand, mit dem die Gründungskosten (Notar, Registergericht, Bundesanzeiger, usw.) beglichen werden dürfen.
7. Vornahme der Handelsregisteranmeldung (=notarielle Beglaubigung der Unterschriften aller Geschäftsführer).
8. Beschaffung etwaiger Genehmigungen u. ä. Unterlagen.
Rechtsform - Kapitalgesellschaften: AG
Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, an der sich Eigenkapitalgeber durch den Erwerb von Aktien beteiligen, die ihre Mitgliedschaftsrechte in der Form eines handelbaren Wertpapiers beinhalten. (Rechtsgrundlage Aktiengesetz AG)
Deutschland: ca. 7.000 Aktiengesellschaften (und Kommanditgesellschaften auf Aktien)
Die AG = Handelsgesellschaft, deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften
Grundkapital: Der von den Aktionären bei der Gründung mindestens aufzubringende Eigenkapitalbetrag.
Guten Entwicklungsmöglichkeiten der AG durch unproblematischen Erwerb, leichte Übertragbarkeit und geregelten Handel der Anteile an der Börse
Die AG ist Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person) zu verstehen und kann klagen, verklagt werden und Eigentum sowie auch Rechte an Grundstücken erwerben
Rechtsform - Kapitalgesellschaften: AG - Gründung und Errichtung
Zur Gründung einer AG genügt bereits eine Person (natürlich oder juristisch), die den Gesellschaftsvertrag aufsetzt und die ersten Aktien übernehmen muss.
Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) bedarf einer notariellen und gerichtlichen Beurkundung und muss wenigstens folgende Grundlagen beinhalten:
Die Firma und den Sitz der AG und den Gegenstand der Unternehmung (bei Industrie und Handelsunternehmen ist die Art der Erzeugnisse und Waren, die gehandelt oder hergestellt werden, anzugeben)
Die Höhe des Grundkapitals
Die Stückelung des Aktienkapitals (Zahl und Nennwert der Aktien).
Die Fungibilität der Aktien (Inhaber und Namensaktien).
Die Anzahl der Vorstandsmitglieder oder die Regeln, nach denen diese zu wählen sind.
Die Form der Bekanntmachung
Das Grundkapital (Aktienkapital) einer AG muss mindestens 50.000,-€ betragen.
Der erste Aufsichtsrat wird von den Gründern bestimmt – dieser bestellt den ersten Vorstand
Rechtsform - Kapitalgesellschaften: AG - Die Organe der Aktiengesellschaft
Rechtsform - Kapitalgesellschaften: AG - Vorstand
(§§76-94 AktG)
… besteht aus einer oder mehreren natürlichen Personen, die nicht zwangsläufig Gesellschafter sein müssen, und wird durch den Aufsichtsrat auf die
Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt.
Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens 5 Jahre, ist zulässig. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch die Satzung bestimmt.
Besteht der Vorstand aus mehr als einer Person, erfolgt die Entscheidungsfindung nach dem Kollegialprinzip. Der Vorstand wählt einen Vorsitzenden (gleichberechtigtes Mitglied), der nur bei Stimmengleichheit eine zweite Stimme erhält.
Die Hauptaufgaben des Vorstandes sind:
Leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung
Vorbereitung und Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen
Berichterstattung an den Aufsichtsrat (Berichtspflicht gem.§90 AktG).
Aufstellen, Vorlage und Bekanntmachung des Jahresabschlusses
Einberufung der Hauptversammlung
Rechtsform - Kapitalgesellschaften: AG - Aufsichtsrat
(§§95-116 AktG)
… wird je nach Mitbestimmungsgesetz von der Hauptversammlung ganz oder teilweise für die Dauer von max. vier Jahren gewählt.
Er ist das dem Vorstand übergeordnete Beschluss- und Kontrollorgan und zur Überwachung des Vorstandes (Geschäftsführung) befugt. Prüft den Jahresabschluss u. berichtet darüber in der Hauptversammlung
Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern.
Die Höchstzahl der Aufsichtsratsmitglieder (mindestens 3) richtet sich nach der Höhe des Grundkapitals. Unternehmen mit einem Grundkapital:
Neben dem Drittelbeteiligungsgesetz ist noch das Montan-Mitbestimmungsgesetz (Montan-MitbestG)* sowie das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG: Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie) zu berücksichtigen.
Rechtsform - Kapitalgesellschaften: AG - Hauptversammlung
(§§118-147 AktG)
Das oberste Organ einer Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung. Sie setzt sich aus der Gesamtheit aller Aktionäre oder den von ihnen bevollmächtigen Vertretern zusammen
Die Aufgaben der Hauptversammlung sind:
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns
Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Beschlüsse über wesentliche Kapitalveränderungsmaßnahmen
Bestellung von Prüfern (Jahresabschluss, Sonderprüfungen)
In der Regel wird in der Hauptversammlung nach dem Mehrheitsprinzip abgestimmt, d.h. es ist eine einfache Mehrheit notwendig.
Der Aktionär muss sein Stimmrecht nicht persönlich auszuüben, sondern kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Eine Hauptversammlung wird in der Regel einmal im Jahr durch den Vorstand einberufen (ordentliche Hauptversammlung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und Beschluss über Gewinnverwendung).
Rechtsform - Kapitalgesellschaften: AG - Beispiel
Rechtsform - Kapitalgesellschaften: AG - DAX
Der bekannteste Deutsche Index ist dabei der DAX (= Deutscher Aktien Index), der die Werte der 30 größten deutschen börsennotierten AGs, SEs oder KGaAs enthält.
Rechtsform - Vergleich zwischen GmbH und AG
Rechtsform - Sonderform der AG: Die europäische Aktiengesellschaft SE
„Europa AG“ (genauer SE = Societas Europaea), 2004 in der EU eingeführt, soll die Strukturen europäischer Unternehmen harmonisieren und grenzüberschreitende Fusionen erleichtern.
Europaweit agierende Konzerne können ihre Strukturen vereinfachen und dadurch Kosten sparen (SE muss nicht in jedem Land Tochtergesellschaft betreiben, die dem jeweiligen Landesrecht entsprechen muss.)
Die SE ermöglicht es, allen Gesellschaften die gleiche, europaweite gültige Rechtsform zu geben.
Die Europäische Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Sie kann klagen und verklagt werden.
Rechtsform - Mischformen: GmbH & Co KG
Vorteile der GmbH & Co. KG: Risikobeschränkung, Erleichterung von Nachfolgeproblemen, Einfluss auf die Gewinnbesteuerung; Nachteil: doppelte Rechnungslegung.
Rechtsform - Vergleich
Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit
Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit - Ziele
Unternehmenszusammenschlüsse können unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen
Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit - Kooperation
Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit - Konzentration: Fusion
Bei einer Verschmelzung durch Neubildung wird ein neues Unternehmen (AG) gegründet, auf welches das Vermögen der sich vereinigenden Gesellschaften als Ganzes übertragen wird. Die bisherigen Aktionäre tauschen ihre Aktien gegen Aktien der neuen Gesellschaft ein.
Bei einer Fusion durch Aufnahme veräußert die übertragende Gesellschaft das Gesellschaftsvermögen als Ganzes an die übernehmende Gesellschaft, die dafür als Gegenleistung Aktien gewährt.
… mit dem Verlust der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit.
Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit - Bindungsinstrumente zur Konkretisierung von Kooperationen und Konzentrationen
Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit - Wertschöpfungskette nach PORTER
Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit - Horizontale, vertikale und diagonale Zusammenschlüsse
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