Rechtlicher Rahmen: Zwischen welchen “Arten” von Ausbildungsgrad/Anstellungsverhältnis kann unterschieden werden
Zu unterscheiden zwischen Psychologen und approbierten Psychotherapeuten
Welche Möglichkeiten haben Klinische Psycholgogen hinsichtlich einer Tätigkeit in einer Institution? Wie sieht es mit der Verantwortung aus, wem sind sie in der Regel untergeordnet?
Psychologen können als klinische Psychologen in Kliniken tätig werden.
Sie arbeiten auf Station unter (zumeist) ärztlicher Leitung
Tätigkeitsfeld wird durch Weisung der Leitung eingegrenzt
Grundsätzlich können klinische Psychologen an Kliniken auch Heilbehandlungen durchführen
Verantwortung trägt die ärztliche Leitung
Wie sieht das typische Tätigkeitsprofil eines Klinischen Psychologen aus? (Nenne ein paar Tätigkeiten)
PATIENTENBEZOGENE AUFGABEN
Psychologische Beratung
Unterstützung bei der Krankheits- oder Unfallverarbeitung
Krisenintervention
Psychologische Psychotherapie (meist Kurzzeit- oder Gruppentherapie)
Vermittlung von Entspannungsverfahren
Psychologische Vorbereitung auf medizinische Eingriffe
Behandlungsprogramme bei speziellen Störungen und Problemen (DMP)
Neuropsychologische Diagnostik und Therapie
Gesundheitsförderung und Prävention
Palliativversorgung/Sterbebegleitung
Beratung und Begleitung von Angehörigen
Wie sehen Mitarbeiterbezogene Tätigkeiten und wie sehen Übergreifende Aufgaben in einer Institution aus?
MITARBEITERBEZOGENE AUFGABEN
Fallbesprechungen in interdisziplinären Teams
Supervision und Coaching
Fortbildungsangebote
Beratungsangebote (Gesundheitsförderung etc.)
ÜBERGREIFENDE AUFGABEN
Integration und Koordination psycho-sozialer Maßnahmen
Mitarbeit in abteilungsübergreifenden Gremien und regionalen Expertennetzen
Unterricht und Lehre
Evaluation und Forschung
Welches Recht haben Approbierte Psychotherapeuten in der Klinik? Welches “Problem” gibt es?
Mit Approbation „Recht zur Ausübung der Heilkunde“
Problem: ärztliche Leitung und Weisungsgebundenheit
Approbierte Psychotherapeuten in der Klinik:
Was steht im § 2 (Berufsordnung für PP/KJP Hamburg) Allgemeine berufliche Aufgaben und Pflichten?
(Kollision mit dem Berufsrecht möglich)
Was steht im § 20 Berufsausübung in Institutionen? (Approbierte Psychotherapueten)
Was steht im § 14 Schweigepflicht? (Approbierte Psychotherapeuten in der Klinik)
Was steht im § 203 Abs. 1 Strafgesetzbuch (Schweigepflicht nach StGB)
Was ist zulässig/unzulässig an Tätigkeiten für Psychologen in Beratungsstellen etc.?
Tätigkeit in anderen Institutionen
Beratungsstellen etc.
Psychologen
Keine Ausübung heilkundlicher Tätigkeit zulässig
Diagnostik zulässig
Nur Beratung / Coaching und psycho-soziale Beratung
Was ist zulässig/unzulässig an Tätigkeiten für Approbierte Psychotherapeuten?
Können grundsätzlich auch im Rahmen von Beratungsstellen heilkundlich tätig werden
Keine Einschränkungen außer durch den „Zuwendungsgeber“ bzw. Arbeitgeber
Bei staatlichen (durch Zuwendungen) finanzierten Einrichtungen ist das Angebot von Behandlungsleistungen oft ausgeschlossen (Vorrang der SGB V Leistungen durch Primärversorger)
In der Regel keine Zulassung für die Abrechnung von SGB V – Leistungen für Institutione
Wenn Psychologen/Psychotherapeuten Leitungsfunktionen übernehmen, wofür übernehmen sie dann auch Verantwortung?
Leitungsfunktion durch Psychologen /Psychotherapeuten
Verantwortung für:
Organisation der Einrichtung
Arbeitsbedingungen (Arbeitsorganisation)
Leistungserbringung (Qualität und Qualifikation)
Dokumentation (Regelungen über Art und Umfang)
Budgetverantwortung
Finanzierung (Mittelbeschaffung/Verwendungsnachweis)
Haftung (für Leitungs-/Organisationsversagen)
Approbierte Psychotherapeuten sind auch als Leitung an die Berufsordnung gebunden
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