Was für eine Art von Vertrag ist der Behandlungsvertrag? Was verspricht der Behandlungsvertrag?
Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag
Kein Werkvertrag
Geschuldet ist Behandlung nach dem medizinischen Stand
Nicht geschuldet ist ein bestimmter Heilerfolg (Auswirkung auf Haftung aus Vertragsrecht)
Was sind vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag?
§ 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein
Was wird berücksichtigt “auf dem Weg zur Haftung?Welche zwei Haftungsrechtluche Anspruchsgrundlagen gibt es?
Der Weg zur Haftung …
Anspruchsgrundlagen (wer haftet woraus?)
Anspruchsinhalte (wer haftet wofür?)
Beweislast (wer muss was tun/lassen/beweisen?)
insbesondere Beweiserleichterungen/-vermutungen
Schadenersatz (was wird ersetzt?)
Verjährung (wie lange kann/muss man als Arzt/Psychotherapeut haften?)
zwei Haftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen
Aus Vertrag -> Vertragspflichtverletzung
Aus sog. „deliktischer“ Haftung -> setzt kein Vertragsverhältnis voraus
Wann kommt es zu einer Vertragshaftung?
insbesondere §§ 278, 280 BGB.
§ 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
• (2) …
Was meint § 278 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte?
Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden
2. Deliktshaftung: § 823 Abs. 1 BGB
Was fällt unter § 823 Schadensersatzpflicht?
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz (z.B. Patientenrechtegesetz, Schweigepflicht) verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein
Was fällt unter § 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen
(1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde
Was ist grundsätzlich zu beachten bei dem Arzthaftungsrecht?
es gibt keine grundsätzliche Normierung des Arzthaftungsrechts
Arzthaftung ist Richterrecht!
Wodurch könnte eine Haftung im Behandlungskontext zu stande kommen?
Eigentliche Behandlungsfehler
insbes. Abweichen vom Facharztstandard,
Indikationsfehler,
Therapiefehler,
Diagnosefehler,
Befunderhebungsfehler,
Sicherungsaufklärung / therapeutische Aufklärung.
Aufklärungsfehler
(z.B. über Risiken und Nebenwirkungen)
Sonstige Tatbestände
Verkehrssicherungspflichtverletzung (z.B. Streupflichten), – Organisationsverschulden.
In der Regel muss man einen Schaden nachweisen (Beweise vorlegen), wenn man einen Schaden geltend machen möchte. In der Arzthaftung gibt es Ausnahmen (Beweislasterleichterungen). Nenne und erläutere diese kurz
In der Regel muss man einen Schaden nachweisen (Beweise vorlegen), wenn man einen Schaden geltend machen möchte. Dabei gibt es aber in der Arzthaftung abweichungen:
Anscheinbeweis
(z. B. für Fehler bei Verbrennung durch Laserskalpell) <- offensichtlich, dass Fehler beim Arzt liegt
Indizierung einer nicht durchgeführten Maßnahme bei Dokumentationsversäumnis (Annahme, dass eine notwendige Maßnahme nicht durchgeführt wurde, wenn keine Dokumentation da ist -> Beweislastumkehr)
Bei nicht Dokumentation: Pat. hat recht und gewinnt
Verschuldens-/Fehlervermutung bei Verwirklichung eines voll beherrschbaren Risikos
(z.B. Zurücklassen eines Fremdkörpers / Tupfers) <- Klarer Fehler des Arztes
Haftungsbegründende Kausalität bei grobem Behandlungsfehler (unverständliches Fehlverhalten)
Bsp: Nicht erkennen einer offensichtlichen Suizidalität (Gespräche, Verusche in der Vergangenheite etc.)
Wann wird ein Verschulden des Arztes bzw. des Krankenhauses vermutet?
Ein Verschulden des Arztes bzw. des Krankenhausträgers wird vermutet, wenn ein Schaden aus dem Risikobereich herrührt, dessen Gefahren ärztlicherseits objektiv voll ausgeschlossen werden können und müssen. (BGH, Urteil vom 20.03.2007 - VI ZR 158/06)
Welche Schäden werden ersetzt?
Schadensersatz:
sog. materieller Schaden (Vermögensschaden),
Verdienstausfall, vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden
Schmerzensgeld:
sog. immaterieller Schaden,
§ 253 Immaterieller Schaden
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Höhe richtet sich nach individuellen Gegebenheiten, Schmerzensgeldtabellen
Wie lange ist die “Regelmäßige Verjährungsfrist”? Wann beginnt sie und was sind die Höchstfristen?
§ 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
§ 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist u. Höchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem 1.der Anspruch entstanden ist und 2.der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. (Stichwort: sexueller Mißbrauch § 174 c StGB)
(2) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an
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