Grundlagen
Steuerart
Fundort im GG
Gemeindesteuer (verkappte Gemeinschaftssteuer)
Gemeinden geben Teil der Gewerbesteuer ab und erhalten dafür Teile der Einkommenssteuer
Ziel: Gleichmäßige Einnahme
Art. 106 VI S.3 GG
Gewerbesteuerumlage
Gewerbesteuer unsichere Einnahmequelle (volatil)
Gewerbesteuerumlage (verkappte Gemeinschaftssteuer) Kommunen bekommen Teil der Einkommenssteuer und geben dafür Teil der Gewerbesteuer ab (um gleichmäßigere Zuflüsse zu erhalten)
Warum ist der Hebesatz immer mindestens 200%?
Steueroasen verhindern
Bsp.: Norderfriedrichskoog (SH)
Gemeinden bekommen Einkommenssteuer und sollen mit Gewerbesteuer gegenfinanzieren
Hebesatz 0% => Finanzielle Besserstellung der Gemeinde, da nur Einkommensteueranteile eingenommen, aber keine Gewerbesteueranteile abgeführt werden.
Dürfen unterschiedliche Betriebe in der selben Gemeinde unterschiedlich besteuert werden?
Nein
Hebesatz und Steuer in der gesamten Gemeinde gleich
Stellen sie die Steuergegenstände der Gewerbesteuer dar.
Prüfung “Gewerbe”
§15 II EStG
Positivmerkmale (MÜSSEN ALLE erfüllt sein)
selbständig
nachhaltig (auf Dauer)
Gewinn
Beteiligung an der Wirtschaft (Allgemeinheit zur Verfügung)
Negativmerkmale (müssen alle erfüllt sein)
keine Land- und Forstwirtschaft
nicht freiberuflich
keine selbständige Arbeit
Gewerbesteuerberechnung
Berechnung: §11 GewStG OHNE §§8-10 GewStG!
Einkommen auf Hunderter abrunden
Hebesatz: §16 GewStG (80.15) -> mind. 200%
Zerlegung des Messbetrags
Anhand der Anteile der Löhne -> §29 I Nr 1 GewStG
Steuermessbetrag vor Hebesatz wird zerlegt (§11 GewStG)
Zuletzt geändertvor einem Jahr