drei Arten der Stellvertretung
- gesetzliche (Eltern; Vormund)
- organschaftliche (Geschäftsführer der GmbH; Vorstand der AG;
Vereinsvorstand)
- rechtsgeschäftliche (rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht)
Voraussetzungen für wirksame rechtsgeschäftliche
Vertretung - § 164 BGB
Vertreterhandeln “im Namen des Vertretenden” / Offenkundigkeitsprinzip
Vertretungsvollmacht
Vertreterhandeln - Offenkundigkeitsprinzip
Aktiv-/ Passivvertretung (Bsp.: Angebot/Annahme)
Ausdrücklich im Namen des Vertretenden
aus Umstämden kann sich ergeben, dass Vertretender in fremden Namen handelt
Vorraussetzungen: Geschäft für den, den es angeht
Dem dritten muss es gleichgültig sein, wer sein Vertragspartner ist (BArgeschäfte des täglichen Lebens)
Vertreterwille des Vertreters, der irgendwie ggü. einer mit dem Vertragsverhältnis befassten Person zum Ausdruck kommen muss - Objektivierbarkeit
wirksame Vollmacht
Arten der (rechtsgeschäftlichen) Vollmacht
Einzelvollmacht
Gattungsvollmacht
Generalvollmacht
Untervollmacht
Prokura
Unterschiede nach § 167 Abs. 1 BGB
-Aussenvollmacht (Erteilung ggü. VP)
-Innenvollmacht (Erteilung ggü. VR)
Wie wird eine Innenvollmacht erteilt?
durch Erklärung ggü. VR
durch besondere Mitteilung an Dritten oder öffentliche Bekanntgabe § 171 Abs. 1 BGB
durch Erteilung oder Vollmachtsurkunde, die der VR dem Vertragspartner vorlegt § 172 Abs. 1 BGB
Wie erlöscht eine Vollmacht?
Grundsatz § 168 S. 1 BGB: Mit dem Erlöschen des die Vollmachterteilung begründeten Rechtsverhältnisses (Architektenvertrag, Auftrag, Dienstvertrag)
vorher § 168 S.2 BGB: Frei widerruflich in der Weise, wie sie erteilt worden ist
wie § 168 S.2 BGB trotz Erlöschen des Rechtsverhältnises (Gutglaubensschutz)
Aussenvollmacht erlischt nur gemäß § 170 BGB
Innenvollmacht erlischt: bei Kundvergabe gemäß § 171 Abs. 2, bei Vorlage Vollmachturkunde gemäß § 172 Abs. 2 (Rückgabe, Kraftloserklärung)
Was sind die Rechtsfolgen eines wirsamen Vertreterhandelns?
Vertrag kommt mit VN zustande
VR gibt selbst Willenserklärung ab (anders: Bote)
Für vertragswesentliche Unstände (Auslegung) und Anfechtung kommt es auf Wissen und Kenntnis des VR, nicht des VN, an § 166 Abs. 1 BGB (anders: Bote)
Vertreterhandeln ohne Vertretungsmacht (Vollmacht)
§ 177 Abs. 1 BGB Vertrag ist schwebend unwirksam
Seine Wirksamkeit hängt von der Genehmigung (§ 184 BGB) des VN ab
Vertragspartner kann nach § 177 Abs. BGB Klarheit schaffen, indem er des VN auffordert, sich zu erklären
Äußert sich VN nicht innerhalb zwei Wochen, so gilt die Genehmigung als verweigert
Was passiert wenn Genehmigung verweigert bzw. nicht genehmigt wird?
§ 179 Abs. 1 BGB
Der VR haftet nach Wahl des VP auf Erfüllung oder Schadensersatz
Ausnahme: VP kennt den Mangel der VR-macht § 179 Abs. 3 BGB
Definition Duldungsvollmacht
AG weiß vom Verhalten des VR und duldet wissentlich, dass dieser in seinem Namen auftritt
Voraussetzungen Duldungsvollmacht
VN duldet wissentlich, dass VR in seinem Namen Auftritt
Duldung ist ihm zuzurechnen
Gutgläubigkeit VP
Definition Anscheinsvollmacht
AG weiß nicht, dass VR in seinem Namen Auftritt, hat aber durch sein Verhalten den zurechenbaren Anschein einer wirksamen Bevollmächtigung erweckt.
Vorraussetzungen Anscheinsvollmacht
VR muss im Namen des VN aufgetreten sein (Häufigkeit und Zeitdauer idR entscheidend)
VN muss Rechtsschein veranlasst haben (hätte VR-handeln erkennen und verhindern können)
Verhalten VN ist zurechenbar
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