Ziel BtMG
Verhinderung des Missbrauchs von BtM sowie von Entstehung einer Rauschmittelabhängigkeit
Gewährleisten der Sicherheit und Kontrolle des legalen Verkehrs mit BtM sowie der notwendigen medizinischen Versorgung der Bevökerung
Wege und Mittel:
harte Strafandrohung bzw. Ahndung insb. bei gravierenden Rauschgiftdelikten
Anwendung therapieorientierter Maßnahmen bei beträubungsmittelabhängigen Straftätern
§ 29 BtMG
Abs. 1
BtM unerlaubt
anbaut, herstellt,
Handel treibt,
einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt
erwirt oder sich in sonstiger Weise verschafft
Abs. 2
eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BtMG) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 BtMG herstellt
Abs. 3
BtM besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein
§ 29a BtMG
(Vergehen —> Verbrechen)
Abs. 1 Nr. 1
wenn eine ber 21 Jahre alte Person unerlaub einer Person unter 18 Jahre BtM abgibt, verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt
Abs. 1 Nr. 2
BtM in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt sie herstellt oder abgibt oder besitzt ohne eine Erlaubnis zu haben
Standardmaßnahmen bei Verstößen gegen das BtMG
Auffälligkeiten und körperliche Symptome
Identitätsfeststellung und vorläufige Festnahme
Durchsuchungsmaßnahmen
Person und Kleidung
mitgeführte Gegenstände und Kfz
Vortestverfahren (Drogenschnelltest)
körperliche Untersuchung von BES
Vernehmung
Wohnungsdurchsuchung
Sicherstellung/Beschlagnahme (i.V.m. § 33 BtMG)
kriminaltechnische Untersuchungen von BtM und BtM-Utensilien
beschleunigtes Verfahren
§ 31a BtMG
i.V.m. § 29 Abs. 1, 2 oder 4 BtMG
die StA kann bei geringer Menge von einem Strafverfahren absehen, wenn
der Besitz des BtM ausschließlich zum Eigenverbrauch bestimmt war
öffentliches Interesse an der Strafverfolgung verneint wird oder
die Schuld des Täters als gering bewertet wird
gem. Legalitätsprinzip hat Polizei dennoch Straftat zu verfolgen
Verdachtlage im Hinblick auf eine Tat
Verdachtslage im Hinblick auf eine Straftat
mögliche Delikte (kriminologische Zuordnung/ kurze strafrechtliche Einordnung/Begründung)
§ 29 Abs. … BtMG (i.V.m. § 29a BtMG)
Vergehen (Verbrechen)
Offizialdelikt
welche Indizien sprechen für das Delikt
körperliche Symptome
Fund von BtM (bei Durchsuchung oder sonstiges)
mitgeführte Gegenstände
positiver Vortest
Zeugenaussagen
ggf. Indizien gegen ein Delikt
ggf. Grobdarstellung von Alternativhypothesen
Art, Sicherheit und Glaubwürdigkeit der Informationen
Wertung (des Anfangsverdachts) = § 163 StPO
Verdachtslage im Hinblick auf eine Person
Verdachtslage im Hinblick auf eine Person(en)
Prüfung hinsichtlich einer bestimmten – konkreten Person
konkret nennen
wie kann die Identität festgestellt werden
be - und entlastende Verdachtsmomente
Wertung der be - und entlastenden Umstände
Status im Sinne der StPO
BES
TV/Zeuge
Personalbeweis
(ggf.) Beschuldigte
bekannte Zeugen/ mögliche Zeugen
Sachverständige
jeweils unterteilt nach
konkrete Benennung der Person
Identität geklärt bzw. feststellbar ?
Status der Person
Verfahrensrechte bzw. Verweigerungsrechte (konkret auf SV abwenden!!!)
BES:
§ 136 Abs. 1 StPO
Tatvorwurf, Aussagefreiheit, Recht auf Anwalt, Beweiserhebungsanträge
Zeuge:
§§ 52, 55, 57 StPO
Inhalt der Aussage (1. lt. SV bzw. 2. zu erwarten)
Bewertung der Aussage
Umstände der Wahrnehmung
Glaubwürdigkeit der Person / Glaubhaftigkeit der Aussage
Beweiswert der Aussage
ggf. Verwertbarkeitsprobleme
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