Umgang mit Verletzten und Sterbenden (5A) der Krisenintervention
Anreden
Anfassen
Augenkontakt
Anhören
Anwesenheit
= bei der Person bleiben
= mit der Person sprechen
= fragen, was man für die Person tun kann
Umgang mit Sterbenden
wenn Person die Ernsthaftigkeit nicht versteht: nicht darüber aufklären
wenn Person weiß, dass sie stirbt, nicht wiedersprechen
auf Wünsche und Ängste eingehen
fragen, ob man was machen kann
religiöser Beistand (beten)
auch wenn es eine andere Religion ist
wenn man denkt die Person ist gestorben
ein paar Minuten bleiben
für Ruhe in der Umgebung sorgen
außer Arzt und Sanitäter und Angehörige niemanden heranlassen
Gefühle nach dem Versterben nicht unterdrücken und versuchen darüber zu reden
Umgang mit Verstobenen
Mephisto-Entscheidung des Bundesverfassungsgericht
Menschenwürde geht nach dem Tod weiter
Rolle des Überbringers einer Todesbenachrichtigung aus Sicht der Angehörigen
Schicksalsbote, Todesengel
Informant, Aufklärer
Augenzeuge
professionaller Regler
Tröster, Helfer in Not
Kinder bei der Überbringung?
Pro
Contra
Kinder spüren ohnehin, dass Schlimmeres passiert ist, daher besser frühzeitig informieren
Wegschicken würde belasten
alleine im Kinderzimmer?
Entlastung der Eltern bei Prozess des Überbringens
Eltern nehmen Rolle der bösen Botschafter ein
Schutz der Kinder vor Einzelheiten
Schutz vor massiver Reaktion der Eltern
Recht der Eltern zu entscheiden, ob bzw. wie Kinder die Nachricht überbracht wird
Überbringen der Todesnachrichten
Vorbereitung
Zeitnah handeln, um Information durch Dritte zu verhindern
Auswahl der Beamten nicht dem Zufall überlassen/ Neulinge nicht ins ,,kalte Wasser‘‘ werfen
Sich alle verfügbaren Informationen zum Hergang des Todesfalls beschaffen/ bzgl. Betroffener Personen
Die richtigen Adressen ausfindig machen
Die Nachricht im privaten/geschützten Raum aussprechen und mit Reaktionen der Angehörigen menschlich angemessen umgehen
Bürokratisch notwendige Information klären
Eine Vertrauensperson der Angehörigen dazu holen
Angehörige können den Wunsch haben über die verstorbene Person zu reden
Angehörige wollen Informationen darüber, wie die Person zu Tode gekommen ist —> Faustregel: Mit Detailinformationen warten, bis danach gefragt wird
Angehörige haben den Wunsch bestätigt zu bekommen, dass die verstorbene Person nicht leiden musste (Dilemma zwischen Wahrheit und Trost —> Vertrauen in die Überbringer darf nicht in Frage gestellt werden)
Wunsch der Angehörigen, die verstorbene Person zu sehen —> Erster Schritt im Prozess des Abschiednehmens
Aktion
Gefühlsausbrüche nicht versuchen abzustellen
Blickkontakt halten
Schweigephasen aushalten
Verständnis & Mitgefühl signalisieren
Nicht von der ,,Leiche/ Leichnam‘‘ sprechen, sondern die Verstorbene Person in der Beziehung zum Adressaten bezeichnen (z.B. Sohn, Vater…)
Klären, ob weitere Personen benachrichtigt werden sollen
Angehörige nicht allein zurück lassen —> Im Idealfall Begleitung aus der Notfallseelsorge
Eigene Erreichbarkeiten hinterlassen
Nachbereitung
im Streifenteam
Zuletzt geändertvor einem Jahr