Vorgehensweise bei Entziehung von Wohnungseigentum
Grobe Pflichtverstöße eines Eigentümers
Abmahnung des Wohnungseigentümers
Trotz Abmahnung wiederholte Verstöße
Beschlussfassung über Entziehung von Wohnungseigentum
Fristablauf ohne Veräußerung der WE
Klage auf Entziehung des Wohnungseigentums
ggf. Vollstreckung durch Zwangsveräußerung der Eigentumswohnung
Zuletzt geändertvor einem Jahr